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   VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20.GI   

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VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20.GI (https://dejure.org/2021,28126)
VG Gießen, Entscheidung vom 04.08.2021 - 5 K 509/20.GI (https://dejure.org/2021,28126)
VG Gießen, Entscheidung vom 04. August 2021 - 5 K 509/20.GI (https://dejure.org/2021,28126)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Übernahme eines Polizeianwärters in Polizeidienst wegen Teilnahme an rechter ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Übernahme eines Polizeianwärters wegen Teilnahme an einem fremdenfeindlichen Chat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Klage eines Polizeianwärters auf Übernahme in den Polizeidienst erfolglos

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rechte Gesinnung passt nicht zum Beamtenverhältnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausschluss eines Polizeianwärters wegen Teilnahme an rassistischer WhatsApp-Gruppe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage eines Polizeianwärters auf Übernahme in den Polizeidienst und Ernennung zum Beamten auf Probe bleibt ohne Erfolg - Keine Übernahme in Polizeidienst nach Teilnahme an rechten Chats

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Hierzu zählt insbesondere die charakterliche Eignung als Unterfall der persönlichen Eignung (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016, - 2 B 17/16 -, juris, Rn. 26).

    Entscheidend ist die prognostische Einschätzung, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016, - 2 B 17/16 -, juris, Rn. 26).

    Selbst ein einmaliges Fehlverhalten kann Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen, wenn es die charakterlichen Mängel des Bewerbers deutlich zu Tage treten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016, - 2 B 17/16 -, juris, Rn.10).

  • VGH Hessen, 09.01.2020 - 1 B 2155/19

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Die durch den künftigen Dienstherrn vorzunehmende Bewertung der Eignung eines Bewerbers für das angestrebte Amt bezieht sich auf eine künftige Amtstätigkeit und umfasst eine vorausschauende Prognose darüber, ob der Betreffende die ihm im angestrebten Amt obliegenden beamtenrechtlichen Pflichten erfüllen wird (Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2020, - 1 B 2155/19 -, juris, Rn. 30).

    Die von der Einstellungsbehörde vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist dabei ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018, - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40 zur Eignungsbewertung in dienstlichen Beurteilungen; Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2020, - 1 B 2155/19 -, juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2019, - 6 B 651/19 -, juris, Rn. 6).

  • VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19

    Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Für eine Einstellung als Polizeibeamter in den Polizeivollzugsdienst darf der Dienstherr die Fähigkeit und innere Bereitschaft eines Bewerbers verlangen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, - 2 BvL 13/73 -, juris, Rn. 47; Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019, - 1 B 372/19 -, juris, Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018, - OVG 4 S 19.18 -, juris, Rn. 6).

    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019, - 1 B 372/19 -, juris, Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, - 6 CS 19.481 -, juris, Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018, - OVG 4 S 19.18 -, juris, Rn. 6).

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Die Vorschrift des § 86a StGB dient auch der Wahrung des politischen Friedens dadurch, dass jeder Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Organisationen vermieden wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972, - 3 StR 1/71 I -, juris, Rn. 9).

    Darüber hinaus will § 86a StGB verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972, - 3 StR 1/71 I -, juris, Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2018 - 4 S 19.18

    Polizeibewerber; Einstellung Vorbereitungsdienst; Eignungszweifel;

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Für eine Einstellung als Polizeibeamter in den Polizeivollzugsdienst darf der Dienstherr die Fähigkeit und innere Bereitschaft eines Bewerbers verlangen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, - 2 BvL 13/73 -, juris, Rn. 47; Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019, - 1 B 372/19 -, juris, Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018, - OVG 4 S 19.18 -, juris, Rn. 6).

    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019, - 1 B 372/19 -, juris, Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, - 6 CS 19.481 -, juris, Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018, - OVG 4 S 19.18 -, juris, Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 6 B 651/19

    Anspruch eines Bewerbers auf Freihaltung eines Ausbildungsplatzes für den

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Dabei setzt die Ablehnung der Einstellung nicht die Feststellung voraus, dass ein Bewerber ungeeignet ist, vielmehr genügen bereits berechtigte Zweifel an seiner (charakterlichen) Eignung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018, - 1 B 2011/18 -, nicht veröffentlicht; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2019, - 6 B 651/19 -, juris, Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. November 2018, - 2 MB 17/18 -, juris, Rn. 11).

    Die von der Einstellungsbehörde vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist dabei ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018, - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40 zur Eignungsbewertung in dienstlichen Beurteilungen; Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2020, - 1 B 2155/19 -, juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2019, - 6 B 651/19 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Der Begriff der (charakterlichen) Eignung ist durch die Rechtsprechung hinreichend definiert und mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, - 2 BvL 13/73 -, juris, Rn. 47; Beschluss vom 21. Februar 1995, - 1 BvR 1397/93 -, juris).

    Für eine Einstellung als Polizeibeamter in den Polizeivollzugsdienst darf der Dienstherr die Fähigkeit und innere Bereitschaft eines Bewerbers verlangen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, - 2 BvL 13/73 -, juris, Rn. 47; Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019, - 1 B 372/19 -, juris, Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018, - OVG 4 S 19.18 -, juris, Rn. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18

    Vorläufige Ernennung zum Beamten auf Widerruf nach Entlassung aus der

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Dabei setzt die Ablehnung der Einstellung nicht die Feststellung voraus, dass ein Bewerber ungeeignet ist, vielmehr genügen bereits berechtigte Zweifel an seiner (charakterlichen) Eignung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018, - 1 B 2011/18 -, nicht veröffentlicht; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2019, - 6 B 651/19 -, juris, Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. November 2018, - 2 MB 17/18 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Die von der Einstellungsbehörde vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist dabei ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018, - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40 zur Eignungsbewertung in dienstlichen Beurteilungen; Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2020, - 1 B 2155/19 -, juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2019, - 6 B 651/19 -, juris, Rn. 6).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

    Auszug aus VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019, - 1 B 372/19 -, juris, Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, - 6 CS 19.481 -, juris, Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018, - OVG 4 S 19.18 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

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