Rechtsprechung
VG Gießen, 04.11.2009 - 8 K 2020/08.GI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 152 GewO
Entfernung einer Entscheidung aus dem Gewerbezentralregister - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung einer Entscheidung aus dem Gewerbezentralregister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 370
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2012 - L 12 AL 24/10 Denn weder ist die Beklagte selbst Registerbehörde des GZR und damit unmittelbar für eine etwaige Löschung oder Tilgung der Eintragung nach §§ 152, 153 GewO zuständig (§ 149 Abs. 1 GewO) noch strebt der Kläger nach eigenen Angaben eine erneute Zulassung zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung an, die die eingetragene Ablehnung der Zulassung als gegenstandslos im Sinne von § 152 Abs. 1, 2. Alt. GewO erscheinen lassen könnte (vgl. hierzu etwa VG Gießen, Urt. v. 4.11.2009 - 8 K 2020/08.GI).