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   VG Gießen, 07.06.1999 - 1 E 1091/97   

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https://dejure.org/1999,13142
VG Gießen, 07.06.1999 - 1 E 1091/97 (https://dejure.org/1999,13142)
VG Gießen, Entscheidung vom 07.06.1999 - 1 E 1091/97 (https://dejure.org/1999,13142)
VG Gießen, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 1 E 1091/97 (https://dejure.org/1999,13142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 1 VwGO, § 3 StBauFG
    Verwaltungsrechtsweg für Klage auf Zahlung von Sanierungsfördermitteln - Klagegegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage gegen eine Gemeinde auf Zahlung von Sanierungsfördermitteln; Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde; Passivlegitimation der Gemeinde für den Anspruch auf Zahlung von Sanierungsfördermitteln aufgrund einer mit dem Sanierungsträger geschlossenen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92

    Anforderungen an die Geltendmachung und Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus VG Gießen, 07.06.1999 - 1 E 1091/97
    Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Klägerin und der solchermaßen im eigenen Namen handelnden Beigeladenen ist kein öffentlich-rechtlicher Vertrag i. S. v. § 54 HVwVfG, da das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 HVwVfG nur für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden in einem Verwaltungsverfahren (§ 9 HVwVfG) und nicht auch für das Handeln von Privatpersonen gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1992 - 7 C 3.91 -, NJW 1992, 2908 = DVBl. 1992, 1295; Beschluß vom 07.02.1992 - 3 B 5.92 -, RdL 1992, 167; VG Gießen, Beschluß vom 11.05.1999 - 1 E 363/99; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl. § 54 Rn. 65; wohl auch Kopp, VwVfG, 6. Aufl. § 54 Rn. 10).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Rechtsordnung dies vorsieht, d.h. ein Spezialgesetz dies regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1992, a.a.O.; Beschluß vom 07.02.1992, a.a.O.; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O.; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl., § 14 Rn. 10; Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl., § 24 Rn. 9), so.

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 3.91

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Schriftformerfordernis - Analoge Anwendung

    Auszug aus VG Gießen, 07.06.1999 - 1 E 1091/97
    Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Klägerin und der solchermaßen im eigenen Namen handelnden Beigeladenen ist kein öffentlich-rechtlicher Vertrag i. S. v. § 54 HVwVfG, da das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 HVwVfG nur für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden in einem Verwaltungsverfahren (§ 9 HVwVfG) und nicht auch für das Handeln von Privatpersonen gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1992 - 7 C 3.91 -, NJW 1992, 2908 = DVBl. 1992, 1295; Beschluß vom 07.02.1992 - 3 B 5.92 -, RdL 1992, 167; VG Gießen, Beschluß vom 11.05.1999 - 1 E 363/99; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl. § 54 Rn. 65; wohl auch Kopp, VwVfG, 6. Aufl. § 54 Rn. 10).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Rechtsordnung dies vorsieht, d.h. ein Spezialgesetz dies regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1992, a.a.O.; Beschluß vom 07.02.1992, a.a.O.; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O.; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl., § 14 Rn. 10; Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl., § 24 Rn. 9), so.

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus VG Gießen, 07.06.1999 - 1 E 1091/97
    Dadurch wäre ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1973 - IV C 22.72 -, BVerwGE 42, 331; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 6. Aufl. § 177 Rn. 35).
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