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   VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02, 10 G 4463/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15550
VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02, 10 G 4463/02 (https://dejure.org/2002,15550)
VG Gießen, Entscheidung vom 08.11.2002 - 10 G 4510/02, 10 G 4463/02 (https://dejure.org/2002,15550)
VG Gießen, Entscheidung vom 08. November 2002 - 10 G 4510/02, 10 G 4463/02 (https://dejure.org/2002,15550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 GG
    Rasterfahndung zwecks Terrorismusbekämpfung - Zuständigkeit des LKA - Datenübermittlung an BKA - Ermächtigungsgrundlage

  • JurPC

    GG Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs... . 1; HDSG § 3 Abs. 2 und 3, § 4, § 13 Abs. 2 i. V. m. § 12 Abs. 2 Ziffer 3, § 14; HSOG § 21, § 22, § 26, § 91 Abs. 1, § 92; HVwVfG § 5 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3; PolOrgVO § 5; BKAG §§ 11, 12; Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über das Verfahren der Immatrikulation an den Hochschulen des Landes Hessen § 1 Abs. 4 Satz 2
    Datenübermittlung im Rahmen der Rasterfahndung

  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Wiesbaden, 31.03.2003 - 5 G 1883/02
    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Der Antragsteller betreibt ferner gegen den Beigeladenen ein Verfahren nach § 123 VwGO vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 5 G 1883/02) mit dem Ziel, dem Beigeladenen zu untersagen, seine personenbezogene Daten bei Dritten abzurufen.

    Soweit er vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az, 5 G 1883/02) gegen den Beigeladenen ein Antragsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel betreibt, dem Beigeladenen zu untersagen, seine personenbezogenen Daten, zum Zwecke eines automatisierten Datenabgleichs bei Dritten abzurufen, zu verarbeiten und an dritte Stellen weiter zu geben, führt auch dies unter dem Gesichtspunkt entgegenstehender Rechtshängigkeit nicht zur Unzulässigkeit des Antrages, da der Antragsteller die Datenübermittlung durch die Antragsgegnerin ausdrücklich das Auskunftsverlagen des Beigeladenen gegenüber der Antragsgegnerin vom Gegenstand des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ausdrücklich ausgeschlossen hat.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Ein Konstrukt, welches von der bisherigen Rechtsprechung und Literatur gerade nicht erfasst wurde, denn diese berücksichtigen nicht, dass jede Weitergabe personenbezogener Daten nur auf Grund eines Gesetzes im Rahmen eines hoheitlichen Handelns durch Verwaltungsakt erfolgen darf (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83 u.a., E 65 S. 1 ff. = NJW 1984 S. 419 ff. ; Urteil vom 27.6.1991, Az. 1 BvR 1493/89, E 84 S. 239, 280 = NJW 1991 S. 2129, zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung).
  • OVG Bremen, 08.07.2002 - 1 B 155/02

    Rasterfahndung aus Anlass des Terroranschlags vom 11.09.2001 in New York -

    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Auf die Forderung nach konkreten Umständen kann auch nicht allein deshalb verzichtet werden, weil der von dem Beigeladenen geplante Informationsabgleich vom Grundsatz her geeignet sein könnte, sogenannte "Schläfer" ausfindig zu machen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8. Juli 2002, Az. OVG. 1 B 155/02).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Da der hessische Gesetzgeber aber nur den Datenabgleich in der Form der " Rasterung" geregelt hat, fehlt es für den weiteren Umgang mit den Daten der so genannten "Verdachtsfälle" an einer gesetzlichen Regelung (siehe insoweit ausführlich zu diesem Problembereich BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999, Az. 1 BvR 2226/94 u.a.; aber auch die Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten vom 23. September 2002).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Ein Konstrukt, welches von der bisherigen Rechtsprechung und Literatur gerade nicht erfasst wurde, denn diese berücksichtigen nicht, dass jede Weitergabe personenbezogener Daten nur auf Grund eines Gesetzes im Rahmen eines hoheitlichen Handelns durch Verwaltungsakt erfolgen darf (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83 u.a., E 65 S. 1 ff. = NJW 1984 S. 419 ff. ; Urteil vom 27.6.1991, Az. 1 BvR 1493/89, E 84 S. 239, 280 = NJW 1991 S. 2129, zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung).
  • StGH Hessen, 25.09.2002 - P.St. 1801

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA: Vorrang zumutbaren fachgerichtlichen

    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Insbesondere liegt eine Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art i. S. v. § 40 Abs. 1 VwGO vor (vgl. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 25. September 2002, Az. P. St. 1801 e. A.).
  • AG Wiesbaden, 25.09.2001 - 71 Gs 531/01
    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Dem Antrag wurde von Seiten des Amtsgerichts Wiesbaden gefolgt und ein entsprechen der Beschluss am 25. September 2001, Az.: 71 Gs 531/01 (abgedruckt in DuD 2001, S. 752 ff.), erlassen.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 20 W 55/02

    Datenübermittlung zum Zwecke der Rasterfahndung: Vorliegen einer gegenwärtigen

    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die weitere Beschwerde des Beigeladenen mit Beschluss vom 21. Februar 2002, Az. 20 W 55/02, ab.
  • VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4463/02

    Rasterfahndung zwecks Terrorismusbekämpfung - Zuständigkeit des LKA -

    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Ferner legte der Beigeladene in einem Parallelverfahren, in dem die ...-Universität in M. als Antragsgegnerin betroffen ist (Az. 10 G 4463/02), dem Gericht die "Anordnung über die besondere Form des Datenabgleichs gemäß § 26 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Rasterfahndung)" vom 12. September 2002 sowie die hierzu am 26. September 2002 ergangene Änderungsanordnung, nebst der Zustimmung des Landespolizeipräsidiums vom 12. September 2002 vor mit der Maßgabe, dass diese nur für den Dienstgebrauch genutzt werden dürfen.
  • LG Wiesbaden, 06.02.2002 - 4 T 707/01

    D (A), Ausländer, Sudanesen, Übermittlung personenbezogener Daten,

    Auszug aus VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02
    Az.: 4 T 707/01, aufgehoben wurde, da das Gericht die nach der damaligen Fassung des § 26 HSOG in Absatz 1 geforderte gegenwärtige Gefahr verneinte.
  • VGH Hessen, 04.02.2003 - 10 TG 3112/02

    Amtshilfe der Hochschule bei Rasterfahndung

    10 TG 3112/02 VG Gießen 10 G 4510/02 .

    Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 8. November 2002 - 10 G 4510/02 - aufgehoben.

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