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   VG Gießen, 11.11.2022 - 8 L 2271/22.GI   

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https://dejure.org/2022,31937
VG Gießen, 11.11.2022 - 8 L 2271/22.GI (https://dejure.org/2022,31937)
VG Gießen, Entscheidung vom 11.11.2022 - 8 L 2271/22.GI (https://dejure.org/2022,31937)
VG Gießen, Entscheidung vom 11. November 2022 - 8 L 2271/22.GI (https://dejure.org/2022,31937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 65 GewO, § 69a Abs 1 Nr 3 GewO, § 35 Abs 3 Nr 2 WaffG, § 35 Abs 3 Satz 2 WaffG, § 86a StGB
    Unzulässige Ablehnung der Festsetzung einer "Waffenbörse" mangels erheblicher Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Waffenbörse in Gießen darf stattfinden

  • lto.de (Kurzinformation)

    "WBK International" in der Hessenhalle: Stadt Gießen scheitert mit Verbot von "Waffenbörse"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 11.04.2013 - 22 CS 13.767

    "Internationale Waffenbörse Nürnberg"

    Auszug aus VG Gießen, 11.11.2022 - 8 L 2271/22
    Die Kammer vertritt zwar den Standpunkt, dass das Abkleben der äußeren Kennzeichen nicht geeignet ist, die erhebliche Gefahr für das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit im Hinblick auf die Vorschrift des § 86a StGB zu beseitigen (ebenso BayVGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 22 CS 13.767, NVwZ-RR 2013, Seite 685).

    Vorliegend wäre eine Auflage, die den nach § 86a StGB oder § 6 Abs. 2 Satz 2 OrdenG verbotenen Verkauf bemakelter Gegenstände verbietet, zulässig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 22 CS 13.767, NVwZ-RR 2013, Seite 684 f).

  • VGH Hessen, 05.09.1997 - 7 TG 3133/97

    Fehlende Dringlichkeit für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks

    Auszug aus VG Gießen, 11.11.2022 - 8 L 2271/22
    Ein Anordnungsgrund i.S.d § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, d.h. das Erfordernis wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern, ist zu bejahen, wenn die Rechtsbeeinträchtigung unmittelbar bevorsteht und deren Hinnahme unter Berücksichtigung der Bedeutung des betroffenen Rechts und des Gewichts der Beeinträchtigung für den Antragsteller unzumutbar erscheint (HessVGH, Beschluss vom 05.09.1997 - 7 TG 3133/97, NJW 1997, Seite 2971).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus VG Gießen, 11.11.2022 - 8 L 2271/22
    Bereits überschaubare Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind in die Überlegungen mit einzubeziehen (BVerfG, Beschluss vom 13.06.1979 - 1 BvR 699/77, NJW 1980, Seite 35).
  • VGH Hessen, 16.11.2022 - 8 B 1886/22

    Waffenbörse vom 17. bis 19. November 2022 in Gießen kann stattfinden

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 11. November 2022 - 8 L 2271/22.GI - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die von der Antragsgegnerin zu treffenden verhältnismäßigen Regelungen bzw. Maßnahmen insbesondere das Feilbieten von Militaria, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild auf die Verwendung durch nationalsozialistische Organisationen schließen lassen, und die konsequente Beachtung der Vorschrift des § 35 Abs. 3 Nr. 2 WaffG regeln.
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