Rechtsprechung
   VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13926
VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00 (https://dejure.org/2001,13926)
VG Gießen, Entscheidung vom 16.03.2001 - 5 G 3923/00 (https://dejure.org/2001,13926)
VG Gießen, Entscheidung vom 16. März 2001 - 5 G 3923/00 (https://dejure.org/2001,13926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Dienstliche Beurteilung von Staatsanwälten; Gesamturteil; Erprobungsabordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Differenzierungsbreite der in Hessen vergebenen Eignungsgesamturteile bei der Beurteilung von Staatsanwälten; Vergabe eines Eignungsgesamturteils in einer dienstlichen Beurteilung durch Erstellung eines Leistungsgesamturteiles; Befugnis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen verletzt den Antragsteller im Ergebnis nicht in seinem durch Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593 und vom 19.11.1993, NVwZ-RR 1994, 347).

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (s. etwa Beschluss vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593) setzt eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung voraus, dass der Dienstherr zunächst für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festlegt, soweit dieses nicht bereits durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift vorgegeben ist.

  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen verletzt den Antragsteller im Ergebnis nicht in seinem durch Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593 und vom 19.11.1993, NVwZ-RR 1994, 347).

    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat (vgl. Beschluss vom 19.11.1993 - 1 TG 1466/93 -, NVwZ-RR 1994, 347), weist eine Notenskala von 4 Stufen keine ausreichende Differenzierungsbreite auf.

  • VGH Hessen, 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97

    Streitwert für vorläufiges Rechtsschutzverfahren im beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Ausgehend von der Wertfestsetzung in Beförderungsangelegenheiten, in denen 3/8 des Hauptsachestreitwertes für das vorläufige Rechtsschutzverfahren festgesetzt werden, ist der Streitwert im Hinblick auf die nunmehr nach § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 HBG vor der Feststellung der Eignung für einen höherwertigen Dienstposten geforderten Erprobungszeit um ein weiteres Achtel zu reduzieren, um damit die Notwendigkeit der Bewährung in der Erprobungszeit in eine angemessene Beziehung zu den Fällen zu setzen, in denen nach rechtskräftiger Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzbegehrens zur Sicherung des so genannten Bewerbungsverfahrensanspruchs sofort eine Ernennung ausgesprochen wird (vgl. HessVGH, Beschluss vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 -).
  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Diese vom Staatssekretär als Vertreter des Ministers unterschriebenen Ausführungen sind als nachgeschobene Begründung der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 18.08.1992 - 1 TG 174/92 -, NVwZ 1993, 284).
  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Demgegenüber sollen die sich in der Praxis der Beurteilungen von Richterinnen und Richtern einschließlich der dort vergebenen Zwischenstufen herausgebildeten 6 Notenstufen ausreichende Differenzierungsmöglichkeiten eröffnen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 16.02.1995 - 1 TG 2664/94 -, RiA 1996, 148).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Entsprechend dem Sinn und Zweck einer dienstlichen Beurteilung, auf der Grundlage der auf das übertragene Amt bezogenen individuellen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung einen Vergleich der Beamten untereinander zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.07.2000 - 2 C 34.99 -, IÖD 2001, 18), muss das Gesamturteil die abschließende Würdigung der Leistungen und der Persönlichkeit der oder des Beurteilten im innegehabten Amt enthalten (vgl. Nr. 6.4 S. 2 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen vom 29.04.1996, Staatsanzeiger 1996, 1646).
  • VGH Hessen, 13.01.1989 - 1 TG 3873/88

    Besetzung einer Schulleiterstelle - Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Durch die Übertragung eines Dienstpostens zum Zwecke der Erprobung erhält der ausgewählte Bewerber einen Vorsprung, durch den der so genannte Bewerbungsverfahrensanspruch eines Konkurrenten, insbesondere auf chancengleiche Behandlung im Auswahlverfahren gefährdet, wenn nicht gar vereitelt werden kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 13.01.1989, NVwZ-RR 1989, 376).
  • VGH Hessen, 31.03.1994 - 1 TG 479/94

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung -

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Seine Notwendigkeit folgt aus dem verfassungsrechtlichen Gebot (Art. 19 Abs. 4 GG) der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl. HessVGH, Beschluss vom 31.03.1994, ZBR 1995, 310).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 21.83

    Dienstliches Gesamturteil - Zuständiger Beurteiler - Nächsthöherer

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Der Beurteiler bewegt sich bei der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung gleichsam in einem weisungsfreien Raum, der eine direkte Einflussnahme durch den höheren Dienstvorgesetzten und damit auch eine Korrekturbefugnis ausschließt (a.A. wohl im Falle einer entsprechenden Verwaltungspraxis BVerwG, Urteil vom 17.04.1986 - 2 C 21/83 -, ZBR 1986, 294).
  • VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00

    Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00
    Hierbei bedurfte es nicht (mehr) der Festlegung eines spezifischen Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 -).
  • BVerwG, 23.09.1969 - II C 25.66
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Die Bedeutung dieser Abordnung werde bestätigt durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 16. März 2001 - 5 G 3923/00 - (NVwZ-RR 2001, 459 ff.).
  • VG Düsseldorf, 02.12.2016 - 13 K 2787/15

    Dienstliche Beurteilung; Gesamturteil; Beförderungseignung; Funktionseignung;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 6 A 1521/05 -, m.w.N., juris; zu der Pflicht zunächst ein Leistungsgesamturteil zu erstellen, das dann in ein Eignungsgesamturteil münden kann VG Gießen, Beschluss vom 16. März 2001 - 5 G 3923/00 -, juris; zur generellen Zulässigkeit eines Gesamturteils, das nicht nur die bisherigen Leistungen des Beamten enthält, sondern darüber hinaus die Entscheidung umfasst, inwieweit er die Eignung für das nächste Beförderungsamt besitzt, wenn die Beurteilungsrichtlichen dies vorsehen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 1981 - 2 A 26/81 -, juris (Kurztext).

    Für die grundsätzliche Zulässigkeit OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 1981 - 2 A 26/81 -, juris (Kurztext); für die Pflicht, zunächst ein Leistungsgesamturteil zu erstellen, das dann in ein Eignungsgesamturteil münden kann VG Gießen, Beschluss vom 16. März 2001 - 5 G 3923/00 -, juris.

  • VG Gießen, 31.07.2001 - 5 G 618/01

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines

    Ein solches weist zumindest die Beurteilung des Beigeladenen nicht auf (vgl. zu der entsprechenden Beurteilungspraxis im Bereich der hessischen Staatsanwaltschaften die kritischen Anmerkungen in VG Gießen, Beschluss vom 16.03.2001, NVwZ-RR 2001, 459).

    Danach kommt es nicht (mehr) darauf an, ob das vom Antragsgegner angewandte Beurteilungssystem überhaupt eine ausreichende Differenzierungsbreite ermöglicht (vgl. insoweit VG Gießen, Beschluss vom 16.03.2001, a. a. O.) und ob bei im Wesentlichen gleichen aktuellen Beurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen auf dessen vom Antragsgegner festgestellte längere Berufserfahrung und/oder bessere Führungsfähigkeit gestützt werden durfte, obwohl der Antragsteller bessere (Vor-) Beurteilungen aufweist und insbesondere bei der Erprobungsabordnung besser abgeschnitten hat als der Beigeladene.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht