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VG Gießen, 16.09.2009 - 8 L 1658/09.GI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 33c GewO
Geldspielgeräte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geldspielgeräte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 26.06.2009 - 8 L 1658/09
- VG Gießen, 16.09.2009 - 8 L 1658/09.GI
- VGH Hessen, 16.06.2010 - 8 B 2764/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08
Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle
Auszug aus VG Gießen, 16.09.2009 - 8 L 1658/09
Erforderlich ist insoweit jedoch, dass der Aufstellungsort durch die Verabreichung von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle geprägt sein muss und nicht überwiegend einem anderen Zweck zu dienen bestimmt ist (ausführlich hierzu bereits: VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448, 449). - BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91
Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus VG Gießen, 16.09.2009 - 8 L 1658/09
Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liegt nämlich die Erwägung zu Grunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher - das Spielen den Hauptzweck der Örtlichkeit bildet und entsprechende Zulassungsvoraussetzungen gelten oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- bzw. Beherbergungsleistung ist und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkten Zugang haben (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226).
- VGH Hessen, 16.06.2010 - 8 B 2764/09
Anforderung an die Beschwerdebegründung
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 16. September 2009 - 8 L 1658/09.GI - wird als unzulässig verworfen. - VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13
Gewerberechtliche Anordnung
Die Beschränkung der Aufstellungsorte für Geldspielgeräte würde unterlaufen, wenn schon durch die Nebenleistung eines Getränkeangebots bzw. Speiseangebots eine Schankwirtschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV begründet werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1991, - 1 B 30/91 -, GewArch 1991, 225, 226; VG Gießen, Beschluss vom 15.08.2008, - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448; VG Gießen, Beschluss vom 16.09.2009, - 8 L 1658/09.GI-).