Rechtsprechung
VG Gießen, 17.07.2009 - 5 L 1380/09.GI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Abs 1 Nr 1 BeamtStG, § 11 Abs 2 Nr 1 BeamtStG
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als ehrenamtlicher Kreisbrandinspektor - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
(Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als ehrenamtlicher Kreisbrandinspektor)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Erneuter Eilantrag Battenfeld erfolglos
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 01.03.2010 - 5 L 5/10
Bestätigung einer nichtigen Ernennung zum Kreisbrandinspektor zur Klärung eines …
Wie das Gericht in seinem Beschluss vom 17.07.2009 im Verfahren 5 L 1380/09.GI ausgeführt hat, handelt es sich bei der Ernennung des Antragsstellers zum Kreisbrandinspektor um eine nach der früheren Rechtslage (§ 9 Abs. 3 Satz 1 HBG a.F.) als Nichternennung und nach der nunmehr geltenden Rechtslage (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG) als nichtige Ernennung einzustufende Personalmaßnahme.Bei der Bestätigung bzw. Nichtbestätigung einer nichtigen Ernennung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 17.07.2009 - 5 L 1380/09.GI - von Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht,§ 11 BeamtStG, Rdnrn. 38, 40).