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   VG Gießen, 17.09.2001 - 1 E 756/01   

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https://dejure.org/2001,16190
VG Gießen, 17.09.2001 - 1 E 756/01 (https://dejure.org/2001,16190)
VG Gießen, Entscheidung vom 17.09.2001 - 1 E 756/01 (https://dejure.org/2001,16190)
VG Gießen, Entscheidung vom 17. September 2001 - 1 E 756/01 (https://dejure.org/2001,16190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1a Abs 2 Nr 2 BauGB, § 1a Abs 3 S 2 BauGB, § 135a BauGB, § 135b BauGB, § 135c BauGB
    Bebauungsplan; Ausgleichskonzeption; Abwägung; Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung von Ausgleichsflächen für zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft; Anspruch auf Kostenerstattung für Naturschutzmaßnahmen; Anforderungen an die Berücksichtigung von Planungsalternativen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 760
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 13 S 2871/97

    Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina

    Auszug aus VG Gießen, 17.09.2001 - 1 E 756/01
    Aus diesem Grund war im übrigen eine spezielle Regelung zur Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit von Kostenerstattungsbeitragsbescheiden in § 212a Abs. 2 BauGB erforderlich (vgl. Birk, VBlBW 1998, 81; Bunzel, BauR 1999, 3).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Gießen, 17.09.2001 - 1 E 756/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die Berücksichtigung von Planungsalternativen die gleichen Anforderungen gestellt, wie bei der Berücksichtigung von Belangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969  4 C 105.66 , BauR 1970, 31; Bunzel, BauR 1999, 3).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus VG Gießen, 17.09.2001 - 1 E 756/01
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, "dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei jedem Eingriff so nachteilig betroffen sind, dass  planerisch vorbeugend  stets Ermittlungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und über den Ausgleich und Ersatz sowie eine Einstellung der dabei gewonnenen Erkenntnisse unerlässlich sind" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.01.1997  4 NB 27.96 , UPR 1997, 403).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Auszug aus VG Gießen, 17.09.2001 - 1 E 756/01
    Demgemäß sind solche Planungsalternativen zu berücksichtigen, die sich nach der Lage der konkreten Verhältnisse aufdrängen oder nahe liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1988  4 B 211.88 , BRS 48 Nr. 22).
  • VG Gießen, 29.01.2002 - 1 E 1512/01

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen für Naturschutz durch Bebauungsplan,

    §  ; 11 Abs. 4 KAG ist auf den Kostenerstattungsbetrag nicht anwendbar, da die generelle Verweisung des § 135a Abs. 4 BauGB auf das Gesetz über kommunale Abgaben nur soweit reichen kann, wie es die in den § § 135a bis 135 c BauGB spezielle geregelte Materie zulässt (vgl. VG Gießen, Urt. v. 17.09.2001 ­ 1 E 756/01 ­, S. 8 des amtlichen Umdrucks).
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