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VG Gießen, 18.06.2009 - 10 K 2402/08.GI |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 6 Abs 1 VersammlG, § 11 Abs 1 VersammlG, Art 8 GG
Zutrittsverweigerung zu einer öffentlichen Veranstaltung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
FORTSETZUNGSFESTSTELLUNGSKLAGE; PLATZVERWEISUNG; VERSAMMLUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1 …
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2009 - 10 K 2402/08
Das - unbeschadet der materiellen Erledigung dieser Regelung - fortbestehende Feststellungsinteresse daran, dass die Zutrittsverweigerung zu Unrecht erfolgte, ergibt sich, wie bereits in dem Beschluss vom 21. Januar 2009 angeführt, aus einem Rehabilitationsinteresse, das darauf gestützt werden kann, die Maßnahme sei unter einer - unzulässigen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, Abs.-Nr. 28 m.w.N.) - Anknüpfung an die Gesinnung des Klägers, nicht an das Bestehen einer konkreten Gefahr für Rechtsgüter oder gar Störung der öffentlichen Sicherheit, erfolgt.