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   VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22.GI   

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VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22.GI (https://dejure.org/2023,10413)
VG Gießen, Entscheidung vom 19.04.2023 - 5 K 500/22.GI (https://dejure.org/2023,10413)
VG Gießen, Entscheidung vom 19. April 2023 - 5 K 500/22.GI (https://dejure.org/2023,10413)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 56 SG
    Rückforderung von Fachausbildungskosten eines Soldaten auf Zeit

 
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2021 - 1 L 87/20

    Erstattung von Fachausbildungskosten eines Soldaten nach § 56 Abs. 4 SG

    Auszug aus VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22
    Von den Gesamtausbildungskosten für 23 Teilnehmer in Höhe von 369.730,04 Euro hat sie die vom Kläger zu verlangenden Kosten anteilig ermittelt, indem sie die Gesamtsumme entsprechend durch die Teilnehmeranzahl dividierte; zu dieser dividierenden Ermittlungsweise ist die Beklagtenseite entgegen der Ansicht des Klägers nach gefestigter Rechtsprechung auch berechtigt (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.03.2021, Az. 1 L 87/20 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 12.03.2020).

    Weil sich das erkennende Gericht insoweit den Ausführungen des von der Beklagtenseite bemühten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.03.2021 (Az. 1 L 87/20) anschließt, vermag der Kläger mit den von ihm im Schriftsatz vom 23.02.2023 benannten Einwendungen gegen die Höhe der Rückforderung nicht durchzudringen, soweit sie nicht die Kosten für den vorgenannten Laptop betreffen.

    Dieses Erfordernis einer gewissen Adäquanz hat insoweit den Zweck, einen entlassenen Soldaten gegen eine Umlegung der allgemeinen Unkosten der Bundeswehr auf die Ausbildungskosten zu sichern (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.03.2021, Az. 1 L 87/20 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22
    § 56 Abs. 4 Satz 3 SG verknüpft den gerichtlich überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Härte auf der Tatbestandsebene mit der Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgenseite (vgl. BVerwG, Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 = BeckRS 2007, 25799 Rn. 16 f.; vgl. auch BVerwGE 52, 84 [93] = BeckRS 1977 30429988).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwGE 52, 84 [93 ff.] = BeckRS 1977 30429988; BVerwG, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12, S. 52und Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 = BeckRS 2007, 25799).

    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwGE 52, 84 [94 f., 101] und BVerwG, Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 = BeckRS 2007, 25799; Beschl. v. 22.9.2016 - 2 B 25/15, BeckRS 2016, 54066 Rn. 29).

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

    Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem

    Auszug aus VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22
    § 56 Abs. 4 Satz 3 SG verknüpft den gerichtlich überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Härte auf der Tatbestandsebene mit der Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgenseite (vgl. BVerwG, Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 = BeckRS 2007, 25799 Rn. 16 f.; vgl. auch BVerwGE 52, 84 [93] = BeckRS 1977 30429988).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwGE 52, 84 [93 ff.] = BeckRS 1977 30429988; BVerwG, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12, S. 52und Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 = BeckRS 2007, 25799).

    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwGE 52, 84 [94 f., 101] und BVerwG, Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 = BeckRS 2007, 25799; Beschl. v. 22.9.2016 - 2 B 25/15, BeckRS 2016, 54066 Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1986 - 11 S 76/84

    Umfang der Bindungswirkung bestandskräftiger Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22
    Die Bestandskraft der Entlassung kann, was von der Beklagtenseite zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20.05.1986 - 11 S 76/84) herausgestellt wird, insoweit nicht durchbrochen werden.
  • VGH Bayern, 26.01.2017 - 6 ZB 16.1519

    Lediglich (inzidente) Prüfung der Wirksamkeit, nicht aber der Rechtmäßigkeit,

    Auszug aus VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22
    Ebenso stellt die Beklagtenseite zutreffend heraus, dass insoweit keine inzidente Rechtmäßigkeitskontrolle mehr erfolgt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.01.2017 - 6 ZB 16.1519).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Auszug aus VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22
    Inwieweit eine solche Fachausbildung auch im zivilen Bereich Ausbildungscharakter hat oder ob sie zu einer Berechtigung führt, die auch außerhalb der Bundeswehr anzuerkennen ist, hat für die Auslegung des soldatenrechtlichen und der Sache nach auf den Militärdienst bezogenen Begriffs der "Fachausbildung" keine Bedeutung (s. BVerwG, Urteil vom 12.04.2017 - 2 C 16/16 - NVwZ-RR 2017, 1018).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15

    Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren

    Auszug aus VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22
    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwGE 52, 84 [94 f., 101] und BVerwG, Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 = BeckRS 2007, 25799; Beschl. v. 22.9.2016 - 2 B 25/15, BeckRS 2016, 54066 Rn. 29).
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