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   VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01   

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VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01 (https://dejure.org/2001,24303)
VG Gießen, Entscheidung vom 19.12.2001 - 1 G 3858/01 (https://dejure.org/2001,24303)
VG Gießen, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 1 G 3858/01 (https://dejure.org/2001,24303)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2528/87

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei Besetzung einer Beförderungsstelle

    Auszug aus VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01
    Deshalb muss nach § 40 HVwVfG die Entscheidung sachlich hinreichend, d.h., sämtliche Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Natur und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§§ 3 Abs. 1 Satz 3, 4 HSOG) berücksichtigend (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 12.10.1987 - 1 TG 2528/87 -, RiA 1989, 275), sowie dem Zweck der Ermessenseinräumung entsprechend und mithin nicht von sachfremden Überlegungen geleitet sein (grdl. z.B. Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. 1985, S. 378 ff.).
  • VGH Hessen, 19.12.2000 - 4 TG 3629/00

    Baugenehmigungspflicht einer Mobilfunkstation - Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 19.12.2000 (Az.: 4 TG 3629/00) ist die streitbefangene Mobilfunkanlage der Antragstellerin zwar formell illegal.
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01
    Voraussetzung dafür ist, dass die Mobilfunkanlage städtebauliche Relevanz hat, d.h., die in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Belange in einer Weise berührt, die geeignet sind, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit verbindlich regelnden Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.1973 - IV C 33.71 -, BRS 27 Nr. 122).
  • VG Gießen, 28.03.2001 - 1 G 562/01

    Begründung des Sofortvollzugs eines Nutzungsverbotes für Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01
    Auch dies ist nicht geschehen (vgl. zur Frage der Ermessensausübung insgesamt VG Gießen, Beschluss vom 28.03.2001 - 1 G 562/01 -).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 50.82

    Zulässigkeit eines privaten Tennisplatzes als untergeordnete Nebenanlage im

    Auszug aus VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts darf zwar die Behörde bei einem Einschreiten gegen einen rechtswidrigen Zustand im Regelfall ihre Ermessenserwägungen darauf beschränken, dass sie zum Ausdruck bringt, ihr gehe es um die Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustandes (so auch BVerwG, Urteil vom 30.08.1985 - 4 C 50.82 -, NJW 1986, 393), denn dem der Behörde für Nutzungsuntersagungen in § 78 Abs. 1 HBO eingeräumten Ermessen ist die Tendenz eigen, die der Sache nach gebotene Pflicht zum Einschreiten zu verwirklichen.
  • VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85

    Wohnwagen im Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Anordnung des Sofortvollzugs

    Auszug aus VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 29.05.1985 - 3 TH 815/85 -).
  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01
    Das behördliche Ermessen wird durch diese Norm - es ist in ihr nicht eingeschränkt - eröffnet, um jedenfalls in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich gebotenen Einschreiten abzusehen, wenn dies nach den konkreten Umständen opportun ist (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, ThürVBl. 1997, 16; Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, ThürVBl. 1998, 137 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 KO 674/95

    Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts an das Oberverwaltungsgericht

    Auszug aus VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01
    Das behördliche Ermessen wird durch diese Norm - es ist in ihr nicht eingeschränkt - eröffnet, um jedenfalls in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich gebotenen Einschreiten abzusehen, wenn dies nach den konkreten Umständen opportun ist (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, ThürVBl. 1997, 16; Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, ThürVBl. 1998, 137 m. w. N.).
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