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   VG Gießen, 20.03.2018 - 6 K 4516/17.GI.A   

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VG Gießen, 20.03.2018 - 6 K 4516/17.GI.A (https://dejure.org/2018,9210)
VG Gießen, Entscheidung vom 20.03.2018 - 6 K 4516/17.GI.A (https://dejure.org/2018,9210)
VG Gießen, Entscheidung vom 20. März 2018 - 6 K 4516/17.GI.A (https://dejure.org/2018,9210)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

    Auszug aus VG Gießen, 20.03.2018 - 6 K 4516/17
    Aufgrund dessen besteht auch die zuvor getroffene Überstellungsentscheidung nicht fort (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 27.04.2016, Az. 1 C 22/15, juris, Rn. 28).

    Durch die illegale Wiedereinreise entsteht vielmehr die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, ein erneutes Verwaltungsverfahren zur Bestimmung des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staates durchzuführen, in dem zwar nur Umstände zu berücksichtigen sind, die seit dem Erlass der ersten Überstellungsentscheidung eingetreten sind (EuGH, a.a.O., Rn. 54), an dessen Ende aber darüber zu entscheiden ist, ob aufgrund dieser neuen Umstände die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung des Asylverfahrens eingetreten ist oder ob diese nach Maßgabe der Dublin III-VO bei einem anderen Mitgliedsstaat liegt (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 27.04.2016, Az. 1 C 22/15, juris, Rn. 28).

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus VG Gießen, 20.03.2018 - 6 K 4516/17
    Denn allein aufgrund der illegalen Wiedereinreise des Klägers ergab sich für das Bundesamt die Verpflichtung, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens gemäß Art. 24 Dublin III-VO zu überprüfen, ob die Zuständigkeit nach der Überstellung des Klägers auf einen anderen Mitgliedstaat übergegangen ist (EuGH, Urteil vom 25.01.2018, Az. C-360/16, juris, Rn. 53).
  • VG Trier, 03.04.2019 - 7 K 5601/18

    Dublin-Verfahren; Slowenien; systemische Mängel; Überstellung; illegale

    Die Entscheidung über die Unzulässigkeit des klägerischen Asylantrags gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG hat sich auch nicht infolge der illegalen Wiedereinreise der Klägerin gemäß § 43 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - erledigt, denn ihre regelnde Wirkung besteht fort (vgl. zur Definition: Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 43 Rn. Randnummer 204, beck-online; entgegen: VG Gießen, Beschluss vom 20. März 2018 - 6 K 4516/17.GI.A -, juris).

    66 1. Infolge der illegalen Wiedereinreise der Klägerin in die Bundesrepublik Deutschland bedurfte es vor einer abermaligen Überstellung der Klägerin nach Slowenien einer neuen Abschiebungsanordnung (§ 34 a Abs. 1 AsylG), denn die Abschiebungsanordnung im Bescheid vom 16. Januar 2018 hat sich in dem Moment, in dem die Klägerin sich wieder im Bundesgebiet Deutschland befand, erledigt (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2018 - 12 L 950/18.A -, juris; weitergehend mit der Auffassung, der gesamte Bescheid habe sich erledigt: VG Gießen, Beschluss vom 20. März 2018 - 6 K 4516/17.GI.A -, juris).

  • VG Düsseldorf, 26.05.2020 - 22 K 12322/17

    Überstellung, Wiedereinreise, Dublin, Zuständigkeitsübergang, Erledigung,

    Denn die Wiedereinreise eines zuvor nach der Dublin III-VO überstellten Asylantragstellers hat nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Folge, dass eine neue Überstellung erst erfolgen darf, wenn überprüft wurde, ob die Zuständigkeit zur asylrechtlichen Prüfung nach der Überstellung nicht auf einen anderen Mitgliedstaat übergegangen ist, vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - C-360/16 -, Rn. 41 ff., juris; VG Trier, Urteil vom 3. April 2019 - 7 K 5601/18.TR -, Rn. 25, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2018 - 12 L 950/18.A -, Rn. 25 ff, juris; VG Gießen, Beschluss vom 20. März 2018 - 6 K 4516/17.GI.A -, Rn. 2, juris.

    Dies folgt aus den fortdauernden Wirkungen des in Ziffer 4 des streitgegenständlichen Bescheides bestimmten Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach § 11 AufenthG, das auf der Rechtmäßigkeit der Regelungen in Ziffern 1 bis 3 des Bescheides aufbaut, vgl. zur Berücksichtigung dieser fortdauernden Wirkung im Fall einer Abschiebungsandrohung: VG Bremen, Gerichtsbescheid vom 9. April 2020 - 4 K 3025/18 -, Rn. 50, juris; nicht angesprochen von VG Gießen, Beschluss vom 20. März 2018 - 6 K 4516/17.GI.A -, juris sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2019 - 12 K 14671/17.A -, juris.

  • VG Saarlouis, 23.08.2019 - 5 K 334/18
    1 Vgl. zur Statthaftigkeit der Klage als Anfechtungsklage: VG Augsburg, Urteil vom 15.05.2018 - Au 5 K 17.50557 -, juris; a.A. VG Gießen, Beschluss vom 20.03.2018 - 6 K 4516/17 -, juris; Urteil der Kammer vom 22.08.2018 - 5 K 740/16 -.
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