Rechtsprechung
   VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17447
VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17.GI (https://dejure.org/2018,17447)
VG Gießen, Entscheidung vom 20.04.2018 - 4 K 2434/17.GI (https://dejure.org/2018,17447)
VG Gießen, Entscheidung vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI (https://dejure.org/2018,17447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 1 Satz 1 HBKG
    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 17.01.1992 - 11 UE 1567/88

    Freiwillige Feuerwehr - zum Ausschluß aus wichtigem Grund

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17
    Jedoch ist im Umkehrschluss zu § 21 Abs. 2 Satz 1 HGO zu folgern, dass wie die Berufung auch die Abberufung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Gemeinde nur durch den Gemeindevorstand erfolgen kann (Hess. VGH, Urteil vom 17.01.1992 - 11 UE 1567/88 - HGZ 1992, 444 = Rn. 35 u. 44, juris).

    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Spannungsverhältnis innerhalb der Einsatzabteilung entstanden ist, das die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet und ob dieses Spannungsverhältnis durch den Ausschluss des Feuerwehrangehörigen aufgelöst und die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr wiederhergestellt oder gesichert werden kann (VG Gießen, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 17.01.1992 - 11 UE 1567/88 - HSGZ 1992, 444 = Rn. 42 f., juris).

    Es ist deshalb nicht sachgerecht, entscheidend auf die ursprünglichen Ursachen und die Schuld hieran abzustellen; denn wesentlich für die Fortdauer des Spannungsverhältnisses ist die daraus entstandene mangelnde Verständigungsbereitschaft der Beteiligten oder des einen oder anderen von ihnen (vgl. zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 25.01.1967 - VI C58.65 - Rn. 40, juris; sowie zur Anwendung dieser Grundsätze auf das Dienstverhältnis von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Hessen: Hess. VGH, Urteil vom 17.01.1992 - 11 UE 1567/88 - HSGZ 1992, 444 = Rn. 44., juris).

  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 8 B 2476/09

    Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17
    Ein erfolgreicher und reibungsloser Feuerwehreinsatz, bei dem es gerade auf jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen ankommen kann, wäre nicht gewährleistet, wenn die Mitglieder auf Grund zerrütteter Verhältnisse die weitere Zusammenarbeit mit anderen oder die im Einsatzfall angetragene notwendige Übernahme von Aufgaben ablehnen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13.01.2010 - 8 B 2476/09 - HSGZ 2012, 104; zu vergleichbarem Landesrecht: Nieders.

    Es kommt ebenso nicht darauf an, ob der Auszuschließende das aufgetretene Zerwürfnis verursacht hat oder in welchem Maße auch das Verhalten anderer Personen dazu beigetragen hat (Hess. VGH, Beschluss vom 13.01.2010 - 8 B 2476/09 - HGZ 2012, 104 = Rn. 7, juris).

  • VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1889/17
    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17
    Als wichtiger Grund in diesem Sinne kommt auch die Verletzung von Dienstpflichten oder sonstigen Verpflichtungen aus der Feuerwehrsatzung in Betracht oder ein Verhalten eines Feuerwehrangehörigen, das die interne Ordnung und Führung der Freiwilligen Feuerwehr erheblich stört (VG Gießen, Beschluss vom 21.08.2017 - 4 L 5215/17.GI - Hess. VGH, Beschluss vom 08.02.2018 - 5 B 1889/17 - Rn. 6, juris).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Vorkommnisse, die zum Streit geführt haben, auf einem steuerbaren Verhalten des Klägers beruhen und sein zukünftiges Verhalten schon durch die Androhung von dauerhaften Folgen für seine Mitgliedschaft positiv beeinflusst werden kann (Hess. VGH, Beschluss vom 08.02.2018 - 5 B 1889/17 - Rn. 9 f., juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2015 - 11 LA 313/14

    Ausschluss; Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Vertrauensverhältnis

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17
    OVG, Beschluss vom 24.08.2015 - 11 LA 313/14 - DÖV 2015, 979 = Rn. 8, juris; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 - Rn. 12, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.05.2012 - 5 B 300/11 - Rn. 9, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 - Rn. 10, juris).
  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 4 ZB 11.726

    Ausschluss vom aktiven Feuerwehrdienst; fehlende Eignung

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17
    OVG, Beschluss vom 24.08.2015 - 11 LA 313/14 - DÖV 2015, 979 = Rn. 8, juris; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 - Rn. 12, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.05.2012 - 5 B 300/11 - Rn. 9, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 - Rn. 10, juris).
  • VG Gießen, 21.08.2017 - 4 L 5215/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17
    Als wichtiger Grund in diesem Sinne kommt auch die Verletzung von Dienstpflichten oder sonstigen Verpflichtungen aus der Feuerwehrsatzung in Betracht oder ein Verhalten eines Feuerwehrangehörigen, das die interne Ordnung und Führung der Freiwilligen Feuerwehr erheblich stört (VG Gießen, Beschluss vom 21.08.2017 - 4 L 5215/17.GI - Hess. VGH, Beschluss vom 08.02.2018 - 5 B 1889/17 - Rn. 6, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2014 - 1 S 920/14

    Disziplinarrecht - zur Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes aus

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17
    OVG, Beschluss vom 24.08.2015 - 11 LA 313/14 - DÖV 2015, 979 = Rn. 8, juris; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 - Rn. 12, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.05.2012 - 5 B 300/11 - Rn. 9, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 - Rn. 10, juris).
  • OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 B 300/11

    Freiwillige Feuerwehr, Ausschluss, Störung des Vertrauensverhältnisses,

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17
    OVG, Beschluss vom 24.08.2015 - 11 LA 313/14 - DÖV 2015, 979 = Rn. 8, juris; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 - Rn. 12, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.05.2012 - 5 B 300/11 - Rn. 9, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 - Rn. 10, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr und Entlassung als Wehrführer

    (entsprechend VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018-4 K 2434/17.GI).

    Ein erfolgreicher und reibungsloser Feuerwehreinsatz, bei dem es gerade auf jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen ankommen kann, wäre nicht gewährleistet, wenn die Mitglieder auf Grund zerrütteter Verhältnisse die weitere Zusammenarbeit mit anderen oder die im Einsatzfall angetragene notwendige Übernahme von Aufgaben ablehnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 , juris; VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 55 ).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auszuschließende das aufgetretene Zerwürfnis verursacht hat oder in welchem Maße auch das Verhalten anderer Personen dazu beigetragen hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 , juris Rn. 7 ; VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 58 ).

    Es ist deshalb nicht sachgerecht, entscheidend auf die ursprünglichen Ursachen und die Schuld hieran abzustellen; denn wesentlich für die Fortdauer des Spannungsverhältnisses ist die daraus entstandene mangelnde Verständigungsbereitschaft der Beteiligten oder des einen oder anderen von ihnen (vgl. zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1967 - VI C58.65, juris; zur Anwendung dieser Grundsätze auf das Dienstverhältnis von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr HessVGH, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 , juris Rn. 44 ; VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 58 ).

    Abzustellen ist daher im Wesentlichen darauf, ob es den Beteiligten zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung noch möglich war, im Sinne eines notwendigen Vertrauensverhältnisses weiter zusammenzuarbeiten ( VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris).

  • VG Gießen, 18.02.2019 - 4 K 2608/18

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Jedoch ist im Umkehrschluss zu § 21 Abs. 2 Satz 1 HGO zu folgern, dass wie die Berufung auch die Abberufung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Gemeinde nur durch den Gemeindevorstand erfolgen kann (vgl. VG Gießen, Urteil vom 20.04.2018 - 4 K 2434/17.GI -, Rn. 45 , juris).

    Des Weiteren kann auch ein grundlegend gestörtes bzw. zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und einem erheblichen Teil der übrigen Angehörigen der Feuerwehr und/oder seinen Vorgesetzten einen wichtigen Grund darstellen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 20.04.2018 - 4 K 2434/17.GI -, Rn. 55 , juris m. w. N.).

    Ein grundlegend gestörtes bzw. zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und einem erheblichen Teil der übrigen Angehörigen der Feuerwehr und/oder seinen Vorgesetzten können nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer den Ausschluss eines Feuerwehrangehörigen rechtfertigen (vgl. Urteil vom 20.04.2018 - 4 K 2434/17.GI -).

  • VG Gießen, 18.02.2019 - 4 K 2613/18

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Jedoch ist im Umkehrschluss zu § 21 Abs. 2 Satz 1 HGO zu folgern, dass wie die Berufung auch die Abberufung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Gemeinde nur durch den Gemeindevorstand erfolgen kann (vgl. VG Gießen, Urteil vom 20.04.2018 - 4 K 2434/17.GI -, Rn. 45 , juris).

    Des Weiteren kann auch ein grundlegend gestörtes bzw. zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und einem erheblichen Teil der übrigen Angehörigen der Feuerwehr und/oder seinen Vorgesetzten einen wichtigen Grund darstellen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 20.04.2018 - 4 K 2434/17.GI -, Rn. 55 , juris m. w. N.).

    Ein grundlegend gestörtes bzw. zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und einem erheblichen Teil der übrigen Angehörigen der Feuerwehr und/oder seinen Vorgesetzten können nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer den Ausschluss eines Feuerwehr-angehörigen rechtfertigen (vgl. Urteil vom 20.04.2018 - 4 K 2434/17.GI -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18

    Ausschluss von Mitgliedern aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Hingegen dürfte nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 TVFF ("nicht mehr würdig erscheint" [Hervorhebung durch den Senat]) nicht bereits - wie der Beklagte meint - ein Spannungsverhältnis innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr für einen Ausschluss genügen, soweit die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist, ohne dass es darauf ankäme, wer die Spannungen verursacht hat (so aber zu im Einzelnen abweichend formulierten landesrechtlichen Vorschriften: VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI - juris Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14 - juris Rn. 8).
  • VG Saarlouis, 13.12.2019 - 6 L 1638/19

    Abberufung eines Wehrführers aus wichtigem Grund; Abberufung zum Schutz der

    etwa OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55.

    OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris sowie Urt. v. 17.1.1992 - 11 UE 1567/88, juris Rn. 42 f.; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55 sowie Beschl. v. 21.8.2017 - 4 L 5215/17.GI, juris Rn. 37; VG Mainz, Urt. v. 8.11.2012 - 1 K 193/12, juris Rn. 27.

  • VG Saarlouis, 13.12.2021 - 6 L 1393/21

    Vorübergehender Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr

    etwa OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55.

    OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris sowie Urt. v. 17.1.1992 - 11 UE 1567/88, juris Rn. 42 f.; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55 sowie Beschl. v. 21.8.2017 - 4 L 5215/17.GI, juris Rn. 37; VG Mainz, Urt. v. 8.11.2012 - 1 K 193/12, juris Rn. 27.

  • OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19

    Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr; Entlassung aus wichtigem Grund

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang einwendet, die vom Verwaltungsgericht für seine Entscheidung herangezogene Rechtsprechung(OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55), die zum Ausschluss eines Feuerwehrangehörigen einer Einsatzabteilung ergangen sei, sei vorliegend nicht anwendbar, weil auf der administrativen Führungsebene, zu der er gehöre, keine "Gefahrengemeinschaft" bestehe, überzeugt dies nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht