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   VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10.GI   

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https://dejure.org/2010,14288
VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10.GI (https://dejure.org/2010,14288)
VG Gießen, Entscheidung vom 20.09.2010 - 9 K 1059/10.GI (https://dejure.org/2010,14288)
VG Gießen, Entscheidung vom 20. September 2010 - 9 K 1059/10.GI (https://dejure.org/2010,14288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 8 Abs 1 GG
    Verhinderung eines Aufzugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz gegen die Verhinderung des Demonstrationszuges des NPD-Landesverbandes Hessen unter dem Motto "Deutsche wehrt euch gegen Islamisierung und Überfremdung!"

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung eines Aufzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verhalten von Ordnungsbehörden und Polizei anlässlich einer Demonstration in Friedberg am 1. August 2009 war rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07

    Wegen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10
    Unerheblich ist ebenfalls, dass sich unter den Gegendemonstranten wohl auch Gewaltbereite und Gewalttäter fanden, denn es ist ebenfalls verfassungsrechtlich geklärt, dass dann, wenn Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen drohen, es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei ist, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für die Grundrechtsträger mit dem Ziel hinzuwirken, das Recht des Veranstalters auf Selbstbestimmung auch über den Ort der Versammlung soweit wie möglich zu sichern (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2006 - 1 BvR 14/06 -, Abs.-Nr. 9 ff., und derselbe, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 1418/07 -, Abs.-Nr. 16).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - zur Verfassungsmäßigkeit des § 130 Abs. 3 StGB für die Grenzen hinzunehmender Meinungsäußerungen angeführt (a.a.O. Abs.-Nr. 49 f.):.
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10
    Verfassungsgerichtlich geklärt ist, dass die Gegendemonstranten, die mit ihrer Blockade des Aufzugs des NPD-Landesverbandes Hessen ein politisches Zeichen setzen wollten, sich ihrerseits nicht auf den Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG berufen konnten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 1. Juni 1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10
    Darauf, ob die Äußerungen eines kommunikativen Anliegens "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch" erscheinen oder emotional oder rational begründet sind, kommt es nicht an (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Juni 1982 - 1 BvR 1376/79 -, BVerfGE 61, 1 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10
    Das unbeschadet der Beendigung des Aufzugs fortbestehende Feststellungsinteresse daran, dass ein bestimmtes Verhalten der Beklagten zu 1. als Versammlungsbehörde sowie des Beklagten zu 2. als Polizei zu Unrecht erfolgte, ergibt sich aus einem Rehabilitationsinteresse, das darauf gestützt werden kann, die Maßnahme sei unter einer - unzulässigen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, Abs.-Nr. 28 m.w.N.) - Anknüpfung an die Gesinnung des Klägers, nicht an einer von ihm ausgehende konkrete Gefahr für Rechtsgüter oder gar noch ihm ausgehende Störung der öffentlichen Sicherheit, erfolgt.
  • BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05

    Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"

    Auszug aus VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10
    Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 ).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10
    Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 ).
  • VG Lüneburg, 12.11.2014 - 5 A 154/13

    Anspruch auf Einschreiten; Demonstration; Ermessenreduzierung auf Null;

    In Fällen, in denen - wie vorliegend - eine Verletzung des Art. 8 GG droht, liegt aber regelmäßig eine Ermessenreduzierung auf Null vor (vgl. VG Gießen, Urt. v. 20.09.2010 - 9 K 1059/10 -, juris, Rn. 23; Ullrich, NVersG, 2011, § 4, Rn. 16).
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