Rechtsprechung
   VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3620
VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22.GI (https://dejure.org/2022,3620)
VG Gießen, Entscheidung vom 25.02.2022 - 10 L 271/22.GI (https://dejure.org/2022,3620)
VG Gießen, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - 10 L 271/22.GI (https://dejure.org/2022,3620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Genesenennachweis mit sechsmonatiger Gültigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Genesenennachweis mit sechsmonatiger Gültigkeit - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Genesenennachweis mit sechsmonatiger Gültigkeit - Die zum 15. Januar 2022 in Kraft getretene Neufassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist verfassungswidrig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Hamburg, 14.02.2022 - 14 E 414/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    Bereits aus diesem Grund ist die Neufassung der Regelung verfassungswidrig (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 04.02.2022 - 3 B 4/22 -, juris, Rn. 19; VG Ansbach, Beschluss vom 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234 -, juris, Rn. 40; VG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2022 - 14 E 414/22 -, juris, Rn. 33 ff.; VG Halle, Beschluss vom 16.02.2022 - 1 B 41/22 HAL -, juris, Rn. 39).

    Zudem wird das Publizitätserfordernis dadurch verletzt, dass Internetveröffentlichungen eine hohe Flüchtigkeit aufweisen und im konkreten Fall die fachlichen Vorgaben des Robert Koch-Instituts nicht von einer hiermit beauftragten Stelle archivmäßig gesichert werden, so dass nicht mehr gewährleistet ist, dass die zu einem bestimmten Zeitpunkt geltende Rechtslage später ohne größere Schwierigkeiten mit Gewissheit nachvollzogen werden kann, was insbesondere für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, deren Verwirklichung vom Genesenenstatus des Betroffenen abhängt, von erheblicher Bedeutung sein kann (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2022 - 14 E 414/22 -, juris, Rn. 32).

  • VG Halle, 16.02.2022 - 1 B 41/22

    Vor dem 15.01.2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    Der Verwaltungsaktqualität der begehrten und von beiden Beteiligten als "Genesenennachweis" bezeichneten Bescheinigung steht nicht entgegen, dass diese, worauf der Antragsgegner zutreffend hinweist, den Status der Antragstellerin als Genesene nicht begründet und auch die Gültigkeitsdauer dieses Status nicht konstitutiv festlegt (vgl. zur a.A.: VG Halle, Beschluss vom 16.02.2022 - 1 B 41/22 HAL -, juris, Rn. 15).

    Bereits aus diesem Grund ist die Neufassung der Regelung verfassungswidrig (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 04.02.2022 - 3 B 4/22 -, juris, Rn. 19; VG Ansbach, Beschluss vom 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234 -, juris, Rn. 40; VG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2022 - 14 E 414/22 -, juris, Rn. 33 ff.; VG Halle, Beschluss vom 16.02.2022 - 1 B 41/22 HAL -, juris, Rn. 39).

  • VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22

    Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    Bereits aus diesem Grund ist die Neufassung der Regelung verfassungswidrig (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 04.02.2022 - 3 B 4/22 -, juris, Rn. 19; VG Ansbach, Beschluss vom 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234 -, juris, Rn. 40; VG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2022 - 14 E 414/22 -, juris, Rn. 33 ff.; VG Halle, Beschluss vom 16.02.2022 - 1 B 41/22 HAL -, juris, Rn. 39).

    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen in einer Rechtsverordnung des Bundes enthaltene dynamische Verweisungen auf nichtgesetzliche normative Regelungen, die zwar öffentlich zugänglich, aber weder im Bundesgesetzblatt noch im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, verfassungsrechtlich zulässig sein können, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung, da jedenfalls die hier erfolgte Verweisung auf die Internetseite einer Behörde, deren Inhalt ständig geändert werden kann, wegen Verstoßes gegen das Verkündungsgebot und das rechtsstaatliche Publizitätserfordernis unzulässig ist (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 04.02.2022 - 3 B 4/22 -, juris, Rn. 18).

  • VG Berlin, 20.09.2021 - 14 L 512.21

    Coronapandemie - Erfolgloser Eilantrag auf Ausstellung eines Genesenenausweises

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    Nach dieser bundesrechtlichen Legaldefinition ist das personalisierte positive PCR-Testergebnis als solches, welches in verkörperter oder digitaler Form vorliegen kann, als Genesenennachweis anzusehen, wenn und soweit dieses die übrigen in § 2 Nr. 5 SchAusnahmV normierten Anforderungen erfüllt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20.09.2021 - 14 L 512/21 -, juris, Rn. 12 unter zutreffendem Hinweis auf die Begründung zu § 2 Nr. 5 SchAusnahmV, BT-Drucks. 19/29257, S. 15: "positiver PCR-Test mit entsprechendem Datum").

    Hiergegen spricht vorliegend auch nicht die Grundrechtsrelevanz, die dem Genesenenstatus zukommt (so aber VG Berlin, Beschluss vom 20.09.2021 - 14 L 512/21 -, juris, Rn. 19).

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    Sofern aber eine Behörde, wie es hier der Fall ist, im Rahmen einer ständigen Verwaltungspraxis bei gleichgelagerten Sachverhalten stets in derselben Weise entscheidet, verbietet der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG eine willkürliche Abweichung im Einzelfall und führt diesbezüglich zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung auch im Außenverhältnis, solange diese Praxis nicht aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2011 - 1 C 21.10 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 26.06.2007 - 1 WB 12.07 -, Rn. 26, 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 6 S 19/04

    Feststellungsklage und Eilantrag zur Klärung der handwerksrechtlichen

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    Eines solchen vorherigen Antrags bei der Behörde bedurfte es hier anders als im Regelfall (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.07.2004 - 6 S 19/04 -, juris, Rn. 2 m.w.N.) nicht, weil der Antragsgegner bereits dadurch vorgerichtlich mit der Sache befasst war, dass er der Antragstellerin am 25.01.2022 von Amts wegen den Genesenennachweis übersandt hat, der aber lediglich eine Gültigkeit bis zum 24.03.2022 bescheinigt.
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    Denn nach dem insoweit maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont desjenigen, dem die Bescheinigung erteilt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.04.1982 - 5 S 2334/81 -, NVwZ 1983, 100), ist diese darauf gerichtet, den Zeitraum, in dem der Betroffene im Rechtssinne als Genesener gilt, verbindlich und in einer auf Rechtsbeständigkeit angelegten Weise festzustellen, worin ihre Regelungswirkung gemäß § 35 Satz 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - HVwVfG - liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    Sofern aber eine Behörde, wie es hier der Fall ist, im Rahmen einer ständigen Verwaltungspraxis bei gleichgelagerten Sachverhalten stets in derselben Weise entscheidet, verbietet der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG eine willkürliche Abweichung im Einzelfall und führt diesbezüglich zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung auch im Außenverhältnis, solange diese Praxis nicht aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2011 - 1 C 21.10 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 26.06.2007 - 1 WB 12.07 -, Rn. 26, 29).
  • VG Dresden, 11.02.2022 - 6 L 97/22

    Erteilung einer Genesenenbescheinigung mit sechsmonatiger Geltungsdauer abgelehnt

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    All dies führt bei objektiver Auslegung dazu, dass es sich bei der Bescheinigung nicht bloß um einen Hinweis auf die Rechtslage oder eine schlichte Wissensmitteilung (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 11.02.2022 - 6 L 97/22 -, juris, Rn. 7) handelt, sondern um eine hoheitliche Erklärung, durch welche die im Rechtsverkehr potentiell unsichere Dauer des Genesenenstatus der betroffenen Person verbindlich durch diejenige Behörde geklärt werden soll, die gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Arzneimittelrecht, nach dem Heilpraktikerrecht sowie in der staatlichen Gesundheitsverwaltung vom 13.05.2011 (GVBl. I S. 195), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.12.2021 (GVBl. S. 997) i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst - HGöGD - für die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV - ( § 28 Abs. 1 CoSchuV ) zuständig ist.
  • VG Ansbach, 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234

    Verkürzung des Genesenenstatus

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22
    Bereits aus diesem Grund ist die Neufassung der Regelung verfassungswidrig (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 04.02.2022 - 3 B 4/22 -, juris, Rn. 19; VG Ansbach, Beschluss vom 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234 -, juris, Rn. 40; VG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2022 - 14 E 414/22 -, juris, Rn. 33 ff.; VG Halle, Beschluss vom 16.02.2022 - 1 B 41/22 HAL -, juris, Rn. 39).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

  • VG Stade, 14.03.2022 - 6 B 247/22
    Dieser Fragenkreis wird auch unter den Schlagworten Rechtsstaats- und Demokratieprinzip, Wesentlichkeitsgrundsatz, Subdelegation oder verdeckte Subdelegation diskutiert (VG Osnabrück, Beschluss v. 4. Februar 2022 - 3 B 4/22; VG Ansbach, Beschluss v. 11. Februar 2022 - AN 18 S 22.00234; VG Hamburg, Beschluss v. 14. Februar 2022 - 14 E 414/22; VG Frankfurt am Main, Beschluss v. 22. Februar 2022 - 5 L 363/22.F; VG Gießen, Beschluss v. 22. Februar 2022 - 10 L 271/22.GI, alle zitiert nach juris).

    (3) Eine Überschreitung liegt auch nicht offensichtlich oder eindeutig im Hinblick auf die Regelung vor (a.A. VG Osnabrück, Beschluss v. 4. Februar 2022 - 3 B 4/22; VG Ansbach, Beschluss v. 11. Februar 2022 - AN 18 S 22.00234; VG Hamburg, Beschluss v. 14. Februar 2022 - 14 E 414/22; VG Frankfurt am Main, Beschluss v. 22. Februar 2022 - 5 L 363/22.F; VG Gießen, Beschluss v. 22. Februar 2022 - 10 L 271/22.GI, alle zitiert nach juris), dass der Nachweis den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien zu entsprechen hat: a) Art der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion, b) Zeit, die nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion vergangen sein muss, oder Nachweis zur Aufhebung der aufgrund der vorherigen Infektion erfolgten Absonderung, c) Zeit, die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion höchstens zurückliegen darf.

  • VG Würzburg, 08.03.2022 - W 8 E 22.287

    Einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes

    Nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. März 2022 - 20 CE 22.536 ist § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022, der zur Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Genesenennachweises auf die Vorgaben des RKI im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis verweist, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und damit nichtig, wobei die Unwirksamkeit des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung der Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14. Januar 2022 (BAnz. AT 14.01.2022 V1) zur Folge hat, dass die ursprüngliche Fassung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV i.d.F. vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) weiterhin Geltung beansprucht, welche eine Dauer des Genesenenstatus von sechs Monaten ausdrücklich festlegte (BayVGH, B.v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536 - BA Rn. 14 ff, abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/bayvgh/oeffentl/pm/index.php; ebenso VG Greifswald, B.v. 3.3.2022 - 4 B 171/22 HGW - juris Rn. 37; VG Schwerin, B.v. 28.2.2022 - 7 B 177/22 SN - juris Rn. 20 ff.; B.v. 24.2.2022 - 7 B 190/22 SN - juris Rn. 20 ff.; VG Gießen, B.v. 25.2.2022 - 10 L 271/22.GI - juris Rn. 23 ff.; VG Gera, B.v. 25.2.2022 - 3 E 129/22 Ge - juris Rn. 42 ff.; VG Frankfurt, B.v. 22.2.2022 - 5 L 363/22.F - juris Rn. 28 ff.; VG Hannover, B.v. 22.2.2022 - 15 B 615/22 - juris Rn. 19 ff.; VG München, Be.v. 22.2.2022 - M 26a E 22.662 - BA Rn. 57 f., M 26a E 22.663 - BA Rn. 58 f., M 26b E 22.730 - BA Rn. 64 f.; B.v. 9.2.2022 - M 26b E 22.447 - BA Rn. 50 f.; VG Halle, B.v. 16.2.2022 - 1 B 41/22 HAL - juris Rn. 7; VG Hamburg, B.v. 14.2.2022 - 14 E 414/22 - juris Rn. 3 f.; VG Ansbach, B.v. 11.2.2022 - AN 18 S 22.234 - BeckRS 2022, 1734 Rn. 26; VG Osnabrück, B.v. 4.2.2022 - 3 B 4/22 - juris; offengelassen von VG Würzburg, Be.v. 23.2.2022 - W 8 E 22.222 und W 8 E 22.237 - juris PM v. 24.2.2022; VG Schleswig, B.v. 17.2.2022 - 1 B 7/22 - juris Rn. 22 ff.).
  • VG Ansbach, 08.03.2022 - AN 18 K 22.00605

    Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig, Feststellungfähiges

    Aufgrund des dynamischen Verweises auf die Internetseite des Robert Koch-Instituts im Hinblick auf die Anforderungen an einen Genesenennachweis, insbesondere zur Festlegung dessen Dauer, erweist sich § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 bei summarischer Prüfung jedenfalls aus folgenden Gründen als verfassungswidrig (so auch BayVGH, B.v. 3.3.2022 - 20 CE 22.536; VG Osnabrück, B.v. 4.2.2022 - 3 B 4/22 - juris; VG Greifswald, B.v. 3.3.2022 - 4 B 171/22 HGW - juris; VG Schwerin, B.v. 28.2.2022 - 7 B 177/22 SN - juris; VG Gießen, B.v. 25.2.2022 - 10 L 271/22.GI - juris; VG Gera, B.v. 25.2.2022 - 3 E 129/22 Ge - juris; VG Schwerin, B.v. 24.2.2022 - 7 B 190/22 SN - juris; VG Frankfurt, B.v. 22.2.2022 - 5 L 363/22.F - juris; VG Hannover, B.v. 22.2.2022 - 15 B 615/22 - juris; VG München, B.v. 22.2.2022 - M 26a E 22.662, M 26a E 22.663, M 26b E 22.730; vgl. zu festgestellten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit in Folge dynamischer Verweisung auf eine Internetseite BVerfG, B.v. 10.2.2022 - 1 BvR 2649/21 Rn. 14, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20...21.html):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht