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   VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11.GI   

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VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11.GI (https://dejure.org/2012,13252)
VG Gießen, Entscheidung vom 25.04.2012 - 8 K 3258/11.GI (https://dejure.org/2012,13252)
VG Gießen, Entscheidung vom 25. April 2012 - 8 K 3258/11.GI (https://dejure.org/2012,13252)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 23.01.1996 - 1 C 7.95

    Gewerberecht: Regelung der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb

    Auszug aus VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11
    So hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden, dass § 33i Abs. 1 S. 2 GewO Rechtsgrundlage für eine der Spielhallenerlaubnis hinzutretenden Auflage sein kann, die die Aufstellung von massiert platzierten Spielgeräten innerhalb der Spielhalle regelt (U. v. 30.03.1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323, 324; U. v. 23.01.1996 - 1 C 7.95 -, GewArch 1996, 279).

    Denn es gilt weiterhin, d. h. trotz Änderung der Spielverordnung, dass diese mangels Rechtsgrundlage in § 33 f GewO die Frage der Aufstellung der der Zahl nach zulässigen Geldspielgeräte innerhalb einer Spielhalle zulässigerweise nicht zu regeln vermag (vgl. BVerwG, U. v. 23.01.1996, a.a.O., S. 280; Bayer. VGH, U. v. 25.05.2001 - 22 B 01.110 -, GewArch 2001, 377).

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Verböserung im Widerspruchsverfahren - vorherige Anhörung

    Auszug aus VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.03.1993 - 1 C 16.91 - sei rechtsgrundsätzlich geklärt, dass § 33i GewO Rechtsgrundlage für eine Auflage sein könne.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden, dass § 33i Abs. 1 S. 2 GewO Rechtsgrundlage für eine der Spielhallenerlaubnis hinzutretenden Auflage sein kann, die die Aufstellung von massiert platzierten Spielgeräten innerhalb der Spielhalle regelt (U. v. 30.03.1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323, 324; U. v. 23.01.1996 - 1 C 7.95 -, GewArch 1996, 279).

  • OVG Sachsen, 08.02.2011 - 4 A 637/10

    Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Bedingung zulässig

    Auszug aus VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11
    2011, Rdnr. 132 zu § 42 Abs. 1) - etwa, weil die Auflage Verwaltungsakt ist (vgl. dazu nur BVerwG, U. v. 26.01.1990 - 8 C 69.87 -, NVwZ 1990, 855, 856 r.Sp.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, Rdnrn. 82 ff. zu § 36) - oder ob in Abkehr von der Differenzierung nach Art der Nebenbestimmung allein die Frage der Teilbarkeit des mit der Nebenbestimmung versehenen Verwaltungsaktes entscheidend sein soll (BVerwG, U. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221, 224 m.w.N.; U. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185, 186; ferner z.B. OVG Sachs.-Anh., B. v. 17.09.2008 - 2 M 153/08 -, NVwZ-RR 2009, 239; Sächs.OVG, U. v. 08.02.2011 - 4 A 637/10 -, …

    c) Soweit darüber hinaus verlangt wird, namentlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Kassation der Auflage ausscheidet, wenn der übrigbleibende Verwaltungsakte rechtswidrig oder sinnlos würde (vgl. z. B. BVerwG, B. v. 16.08.1995 - 1 B 25.95 -, GewArch 1996, 22; B. v. 17.07.1995 - 1 B 23.95 -, GewArch 1995, 473 jew. zu § 33i Abs. 1 S. 2 GewO; Sächs. OVG, U. v. 08.02.2011 - 4 A 637/10 -, …

  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3263/11

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als

    Am 04.10.2011 hat die Klägerin unter dem Aktenzeichen 8 K 3258/11.GI gegen die Aufteilung der Spielgeräte und zugleich im vorliegenden Verfahren gegen die Gebührenfestsetzung im Widerspruchsbescheid in Höhe von 2.500,00 EUR Klage erhoben.

    Selbst wenn ihre Klage (8 K 3258/11.GI) gegen die Sachentscheidung keinen Erfolg habe, sei die Gebühr der Höhe nach nicht angemessen, weil sie, die Klägerin, nur die Nebenbestimmung zur Geeignetheitsbestätigung angefochten habe.

    Wegen des weiteren Vorbringens wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte 8 K 3258/11.GI und die dazugehörige Behördenakte der Stadt Büdingen verwiesen.

    17 Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Gericht in dem Verfahren 8 K 3258/11.GI die Nebenbestimmung in der Geeignetheitsbescheinigung der Stadt F vom 26.01.2011 und den hierzu ergangenen Widerspruchsbescheid aufgehoben, soweit dieser den Widerspruch der Klägerin zurückweist und ihr die Kosten des Widerspruchsbescheides auferlegt.

  • VG Gießen, 19.07.2013 - 8 L 1267/13

    Gaststättenerlaubnis

    Zwar haben die Verwaltungsgerichte grundsätzlich umfassend zu prüfen, ob das materielle Recht die durch den Verwaltungsakt getroffene Regelung trägt (vgl. z.B. BVerwG, U. v. 31.03.2010 - 8 C 12.09 -, GewArch 2010, 302, 303 ; VG Gießen, U. v. 24.04.2012 - 8 K 3258/11.GI -, GewArch 2012, 359, 360 f. m.w.N.).
  • VG Gießen, 21.05.2013 - 8 L 223/13

    Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielgeräte

    Gemäß § 33c Abs. 3 S. 1 GewO darf der Gewerbetreibende Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort den auf der Grundlage des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO erlassenen Durchführungsvorschriften entspricht (vgl. auch VG Gießen, U.v. 25.04.2012 - 8 K 3258/11.GI -, GewArch 2012, 359, 360 lSp).
  • VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18

    Zur Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Schutzes

    Die Entscheidungskompetenz der Widerspruchsbehörde ist lediglich durch den Rahmen beschränkt, den der Widerspruch eröffnet hat, mit der Folge, dass sie keine rechtlich selbstständige Regelung treffen darf, die über den Inhalt des angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht; sie darf keinen neuen Verwaltungsakt erlassen (siehe dazu VG Gießen, Urt. v. 25.04.2012 - 8 K 3258/11.GI -, juris Rn. 46 m.w.N.; Rennert, in: Eyermann, 15. Aufl. 2019, VwGO § 68 Rn. 16; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, 39. EL Juli 2020, VwGO § 68 Rn. 36).
  • VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16

    Ermessensausfall; Gefahrenabwehr; Hausrecht; Nutzungsuntersagung; Realverband;

    Zwar kommt es bei Verwaltungsakten im Grundsatz nur darauf an, ob eine Norm die Regelung überhaupt zu tragen imstande ist, weshalb die Verwaltungsgerichte auch zu prüfen haben, ob die angegriffene Regelung kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. etwa VG Gießen, Urt. v. 25.04.2012 - 8 K 3258/11.GI -, juris Rn. 42).
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