Rechtsprechung
VG Gießen, 26.07.2019 - 1 L 2835/19.GI |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fehlende Nutzungserlaubnis rechtfertigt auch nach mehr als 30 Jahren noch eine Nutzungsuntersagung ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fehlende Nutzungserlaubnis rechtfertigt auch noch nach mehr als 30 Jahren Nutzunguntersagung für bordellartigen Betrieb - Bordelle bzw. bordellartige Betriebe in allgemeinem Wohngebiet grundsätzlich unzulässig
Verfahrensgang
- VG Gießen, 26.07.2019 - 1 L 2835/19.GI
- VGH Hessen, 27.01.2020 - 3 B 1864/19
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 27.01.2020 - 3 B 1864/19
Bordell im allgemeinen Wohngebiet
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 26. Juli 2019 - 1 L 2835/19.GI - wird zurückgewiesen.