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   VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11.GI   

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VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11.GI (https://dejure.org/2012,4863)
VG Gießen, Entscheidung vom 27.02.2012 - 4 K 2064/11.GI (https://dejure.org/2012,4863)
VG Gießen, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 4 K 2064/11.GI (https://dejure.org/2012,4863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kommune ist als Fundbehörde für "Fundtiere" zuständig

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Amtshaftung - Katzen, Hunde

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11
    Die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) finden auch im öffentlichen Recht entsprechende Aufwendung, wenn die Erstattung von Aufwendungen für die Wahrnehmung von Aufgaben in Betracht kommt, die an sich zum Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung gehören (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).

    Im Bereich des öffentlichen Rechts gilt, dass ein Tätigwerden Privater anstelle einer zuständigen Behörde gegen deren wirklichen oder mutmaßlichen Willen nur dann Rechte und Pflichten nach den Regeln über eine Geschäftsführung ohne Auftrag auslösen kann, wenn ein öffentliches Interesse nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern darüber hinaus daran bestand, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten Geschäftsführer wahrgenommen wurde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).

    In diesem rechtlichen Zusammenhang sind die einschlägigen Gesichtspunkte, die für das öffentliche Interesse bestimmend sein können, zu würdigen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988, a.a.O.).

    In einer solchen Lage könne ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass ein Privater sich der öffentlichen Angelegenheit annimmt, wenn die Maßnahme - gemessen an objektiven Kriterien - sach- und zeitgerecht war (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06

    Aufgefundenes Tier; Anscheins-Fundsache; Kosten der unaufschiebbaren

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11
    Bestehen somit zwar maßgebliche Anhaltspunkte dafür, dass ein aufgefundenes Tier nicht herrenlos ist, kann dies aber nicht mit Sicherheit nicht festgestellt werden, so ist nach Auffassung des Gerichts aus Gründen des Tierschutzes davon auszugehen, dass es sich um Fundtier handelt (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 - juris - LS; VG Ansbach, Urteil vom 26. September 2011 - AN 10 K 11.00205 - juris; Rdnr. 29; vgl. auch Hirt/Maisack/Moritz, Kommentar zum Tierschutzgesetz, Einführung Rdnr. 81).

    Zwar wurde der Kläger im Rahmen seiner Geschäftsführung (auch) als Tierschutzverein tätig, jedoch erfüllte er zugleich und vorrangig die Pflichten der Beklagten als Fundbehörde (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 -, juris Rdnr. 15; VG Göttingen, a.a.O. Rdnr. 24).

  • VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08

    Anspruch eines Tierarztes gegen die Gemeinde auf Aufwendungsersatz aus

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11
    Dies vermag jedoch an der Einstandspflicht der Beklagten für die Erfüllung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben nichts zu ändern; denn anderenfalls könnte sie sich durch eine "Flucht ins Privatrecht" der Wahrnehmung der ihr gemäß § 27b Hess.AGBGB ausschließlich übertragenen öffentlichen Pflichten entziehen (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 19. Mai 2010 - 1 A 288/08 - juris - Rdnr. 23).
  • VG Ansbach, 26.09.2011 - AN 10 K 11.00205

    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Fundtier; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11
    Bestehen somit zwar maßgebliche Anhaltspunkte dafür, dass ein aufgefundenes Tier nicht herrenlos ist, kann dies aber nicht mit Sicherheit nicht festgestellt werden, so ist nach Auffassung des Gerichts aus Gründen des Tierschutzes davon auszugehen, dass es sich um Fundtier handelt (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 - juris - LS; VG Ansbach, Urteil vom 26. September 2011 - AN 10 K 11.00205 - juris; Rdnr. 29; vgl. auch Hirt/Maisack/Moritz, Kommentar zum Tierschutzgesetz, Einführung Rdnr. 81).
  • LG Frankfurt/Main, 07.07.2011 - 3 O 9/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Produktbezogenheit einer Werbung im

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11
    Die somit zunächst auf dem Zivilrechtsweg im Mahnverfahren verfolgte Klage wurde letztlich durch Beschluss des Landgerichts Gießen vom 16. Juni 2011 - 3 O 9/11 - an das Verwaltungsgericht Gießen verwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 1789/15

    Befugnis der Tierschutzbehörde zur Fortnahme und anderweitigen pfleglichen

    vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. März 2015 - 1 S 570/14 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 27. Februar 2012 - 4 K 2064/11.Gi -, juris; OVG M.-V., Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 -, DVBl. 2011, 975.
  • VGH Hessen, 23.11.2017 - 2 A 890/16

    Kostenerstattung für die Kastration freilebender Katzen

    Soweit die Klägerin auf Rechtsprechung und Literatur verweist, wonach bei aufgefundenen Haustieren die Regelvermutung bestehe, dass es sich um Fundtiere und nicht um herrenlose Tiere handele (OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 -, juris Rz. 29; VG Gießen, Urteil vom 27. Februar 2012 - 4 K 2064/11.GI -, juris Rz. 18 f.; VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 -, juris Rz. 32; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., Einf. Rz. 116), ist im vorliegenden Fall für die Anwendung einer derartigen Beweisregel kein Raum, da die Herkunft der Tiere hier geklärt ist und es sich danach - wie ausgeführt - nicht um Fundtiere handelt.
  • VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13

    Fundtier; Ablieferung; Verwahrung

    Denn bei der Auslegung des Begriffs "Fundtier" ist das seit 2002 in Art. 20a GG grundgesetzlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes mit zu berücksichtigen (vgl. ausführlich VG Gießen, U. v. 27.02.2012 - 4 K 2064/11.G I - OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 12.01.2011 - 3 L 272/06 - VG Saarlouis, U. v. 24.04.2013 - 5 k 593/12 -, jeweils juris), welches den Schutz der Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Ordnung durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung bezweckt.
  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633

    Tierschutzgebot, Regelvermutung, Aussetzen, Herrenlosigkeit, Tierfund,

    Dies gilt umso mehr, als häufig zu beobachten ist, dass sich Besitzer verlorengegangener Tiere - auch unabhängig von einer förmlichen Verlustmeldung - intensiv durch private Suchzettel und Nachfragen in der Nachbarschaft bemühen, ihre verloren gegangenen Tiere wiederzufinden (ausführlich VG Gießen, U.v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11.GI - juris Rn. 20 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 28 ff.).
  • VGH Hessen, 17.05.2017 - 8 A 1064/14

    Kein Aufwendungsersatzanspruch für Behandlung herrenloser Katzen

    Aus der grundgesetzlichen Staatszielbestimmung des Tierschutzes (Art. 20a GG) ist keine andere Regelung der materiellen Beweislast ableitbar (a. A.: Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 27.02.2012 - 4 K 2064/11 .GI -, HGZ 2014, 182; Oechsler, JuS 2016, 215).

    Die Verbote des § 3 Nr. 3 TierSchG, Tiere auszusetzen und des § 1 Satz 2 TierSchG, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, sind nicht ergiebig (a. A.: Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 27.02.2012 - 4 K 2064/11.GI -, HGZ 2014, 182).

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.1737

    Aufwendungsersatz für Fundtiere

    Mangels einer Ablieferung des Fundtieres bei der Beklagten als Fundbehörde ist daher keine Verwahrpflicht derselben mit der Folge einer Erhaltungspflicht für das Fundtier entstanden (a.A. OVG Lüneburg, U. v. 23.4.2012 - 11 LB 267/11 - juris Rn. 31, 37: Verwahrpflicht ohne Ablieferung; ebenso OVG Greifswald, U. v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 18; VG Gießen, U. v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11 GI - juris Rn. 26, 29).
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 15.1284

    Kein Aufwendungsersatz bei Wahrnehmmung von Verwaltungsaufgaben durch Bürger

    Mangels einer Ablieferung des Fundtieres bei der Beklagten als Fundbehörde ist daher keine Verwahrpflicht derselben mit der Folge einer Erhaltungspflicht für das Fundtier entstanden (a.A. OVG Lüneburg, U. v. 23.4.2012 - 11 LB 267/11 - juris Rn. 31, 37: Verwahrpflicht ohne Ablieferung; ebenso OVG Greifswald, U. v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 18; VG Gießen, U. v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11 GI - juris Rn. 26, 29).
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 15.1409

    Aufwendungsersatz für Fundtiere

    Mangels einer Ablieferung des Fundtieres beim Beklagten als Fundbehörde ist daher für ihn keine Verwahrpflicht mit der Folge einer Erhaltungspflicht für das Fundtier entstanden (a.A. OVG Lüneburg, U. v. 23.4.2012 - 11 LB 267/11 - juris Rn. 31, 37: Verwahrpflicht ohne Ablieferung; ebenso OVG Greifswald, U. v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 18; VG Gießen, U. v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11 GI - juris Rn. 26, 29).
  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1231

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

    Wie hier entschieden im Ergebnis das VG Gießen am 5. September 2001, 10 E 2160/01, Juris, Rz 30; und das OVG NRW am 6. März 1996, 13 A 638/95, Juris, Rz 6. Soweit die Gerichte einen Anspruch entsprechend Geschäftsführung ohne Auftrag bejahten, wurde jeweils die Problematik der Eröffnung der behördlichen Zuständigkeit nicht näher geprüft (vgl. VG Göttingen vom 19. Mai 2010, 1 A 288/08, Juris, Rz 22 f., und dazugehörend in der Berufungsinstanz: OVG Lüneburg vom 23. April 2012, 11 LB 267/11, Juris, Rz 36; OVG Greifswald vom 12. Januar 2011, 3 L 272/06, Juris, Rz 15 f., welches die fundrechtliche Problematik allerdings offen ließ und den Fall letztlich nach Mecklenburg-vorpommerschen Ordnungsrecht löste; unter Berufung auf das OVG Greifswald: VG Ansbach vom 26. September 2011, AN 10 K 11.205, Juris, Rz 29, wobei nicht schlüssig ist, weshalb sich die Zuständigkeit der Fundbehörde nach den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts zur Anscheinsgefahr von einer Fundsache ergeben soll; VG Gießen vom 27. Februar 2012, 4 K 2064/11.GI, Juris, Rz 17, 22 f.; den drei letztgenannten Entscheidungen folgend: VG Koblenz vom 6. Februar 2013, 2 K 907/12.KO, Juris, Rz 24; VG Saarlouis vom 24. April 2013, 5 K 593/12, Juris, Rz 33).
  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098

    Aufwendungsersatz für Fundtier

    Dies gilt umso mehr, als häufig zu beobachten ist, dass sich Besitzer verlorengegangener Tiere - ggf. auch unabhängig von einer förmlichen Verlustmeldung gegenüber der zuständigen Behörde - intensiv durch private Suchzettel und Nachfragen in der Nachbarschaft bemühen, ihre verloren gegangenen Tiere wiederzufinden (ausführlich VG Gießen, U.v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11.GI - juris Rn. 20 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG Schwerin, 15.06.2017 - 7 A 1900/14

    Aufwendungsersatz für tierschutzgerechte Versorgung einer Fundkatze in

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 593/12

    Kostenübernahme für die Behandlung eines Fundtieres

  • VG Gießen, 17.02.2014 - 4 K 3518/12

    Landkreis Gießen muss dem Tierschutzverein die Kosten für die vom

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.2048

    Katzenjammer - Kein Aufwendungsersatz für Tierarztkosten einer Fundkatze mangels

  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1851

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

  • VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11

    Aufwendungsersatz; Beauftragung; Notfafllrettungsfahrt; öffentlich-rechtliche

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