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   VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20.GI   

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VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20.GI (https://dejure.org/2021,58876)
VG Gießen, Entscheidung vom 28.10.2021 - 9 K 2448/20.GI (https://dejure.org/2021,58876)
VG Gießen, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 9 K 2448/20.GI (https://dejure.org/2021,58876)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.09.2016 - 6 B 38.16

    Waffenbesitzkarte; Erwerbs- und Besitzberechtigung für Schusswaffen; allgemeines

    Auszug aus VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20
    Schließlich folge aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.09.2016 (Az.: 6 B 38/16, juris), dass ein Bedürfnis zum Erwerb der beiden weiteren Langwaffen zu verneinen sei.

    Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.09.2016 (Az.: 6 B 38/16) sei das Horten von Waffen nach § 8 Nr. 2 WaffG verboten.

    So hat es das Bundesverwaltungsgericht als geklärt angesehen, dass ein Anspruch von Sportschützen auf die Erteilung der Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe der in § 14 Abs. 6 Satz 1 WaffG genannten Waffenarten nur besteht, wenn der Besitz dieser Waffen nach § 8 Nr. 2 WaffG für den beabsichtigten Zweck, also das sportliche Schießen, erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.09.2016, Az.: 6 B 38/16 = NVwZ-RR 2016, 957, Rn. 5).

  • OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13

    Voraussetzungen für die Eintragung einer nach WaffG 2002 § 14 Abs 4 S 1

    Auszug aus VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20
    Erst durch die Eintragung einer Waffe wird die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz einer Waffe vermittelt, wenn diese - wie im Fall des Klägers - von einem Inhaber eines Jahresjagdscheins nach § 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG erworben wird (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 18.04.2016, Az.: 4 Bf 299/13 = BeckRS 2016, 50869, Rn. 20; ferner Thüringisches OVG, Urteil vom 22.02.2007, Az.: 3 KO 94/06, ThürVBl. 2007, 262, juris Rn. 47 ff.).

    Denn für die Frage, wie eine Norm zu verstehen ist, sind neben dem Gesetzeswortlaut die üblichen Regeln sachgerechter Auslegung heranzuziehen (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 18.04.2016, Az.: 4 Bf 299/13 = BeckRS 2016, 50869, Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 23.12.2015, Az.: 3 B 63.14, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.12.2015 - 3 B 63.14

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent

    Auszug aus VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20
    Denn für die Frage, wie eine Norm zu verstehen ist, sind neben dem Gesetzeswortlaut die üblichen Regeln sachgerechter Auslegung heranzuziehen (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 18.04.2016, Az.: 4 Bf 299/13 = BeckRS 2016, 50869, Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 23.12.2015, Az.: 3 B 63.14, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.10.2010 - 11 ME 344/10
    Auszug aus VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20
    Dies habe zur Folge, dass bei der Eintragung von Langwaffen eines Jägers der im Besitz eines Jahresjagdscheins sei, weder zu prüfen sei, ob und wie oft er die Jagd ausübe (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG), noch ob die angeschafften Waffen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG zur Jagdausübung oder zum jagdlichen Training notwendig seien (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2010, Az.: 11 ME 344/10, juris).
  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

    Auszug aus VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20
    Ein zahlenmäßig unbeschränkter Erwerb und Besitz von Waffen würde dem in § 1 Abs. 1 WaffG ("Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung") normierten, das gesamte Waffenrecht bestimmenden "Prinzip der Verknappung von Waffen" (dazu vgl. Hamburgisches OVG, aaO. Rn. 34) nicht gerecht werden und entspräche auch nicht dem Grundsatz, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" gelangen zu lassen (vgl. zu diesem Grundsatz: BVerwG, Beschluss vom 26.03.2008, Az.: 6 B 11.08 u.a., ferner s. Hamburgisches OVG, aaO. Rn. 34).
  • OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06

    Waffenrecht; Waffenrecht; Schusswaffe; Erlaubnisverfahren; Erwerb; Besitz;

    Auszug aus VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20
    Erst durch die Eintragung einer Waffe wird die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz einer Waffe vermittelt, wenn diese - wie im Fall des Klägers - von einem Inhaber eines Jahresjagdscheins nach § 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG erworben wird (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 18.04.2016, Az.: 4 Bf 299/13 = BeckRS 2016, 50869, Rn. 20; ferner Thüringisches OVG, Urteil vom 22.02.2007, Az.: 3 KO 94/06, ThürVBl. 2007, 262, juris Rn. 47 ff.).
  • VG Münster, 19.02.2024 - 1 L 777/23

    Ablehnung, Aggressivität, Anhörung, Anhörungsmangel, Antrag auf Ausstellung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1985 - 1 C 12.83 -, BVerwGE 71, 234 = juris, Rn. 33 ff. zu den entsprechenden Vorgängervorschriften; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 24. September 2014 - 20 A 1347/12 -, NWVBl. 2015, 121 = juris, Rn. 24; VG Gießen, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 9 K 2448/20.GI -, juris, Rn. 38 m.w.N.
  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 52.22
    Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur Hamburgisches OVG, Urteil vom 18. April 2016 - 4 Bf 299/13 -, juris Rn. 26; VG Gießen, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 9 K 2448/20.GI -, juris Rn. 42) keinen Anspruch auf Erteilung der von ihm begehrten waffenrechtlichen Erlaubnisse in Gestalt der Eintragung der in seinem behördlichen Antrag vom 25. August 2021 bezeichneten vier Waffenteile in seine bereits vorhandene oder gegebenenfalls eine neu auszustellende grüne Waffenbesitzkarte (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 58.22
    Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur Hamburgisches OVG, Urteil vom 18. April 2016 - 4 Bf 299/13 -, juris Rn. 26; VG Gießen, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 9 K 2448/20.GI -, juris Rn. 42) keinen Anspruch auf Erteilung der von ihm begehrten waffenrechtlichen Erlaubnisse in Gestalt der Eintragung der in seinem behördlichen Antrag vom 31. August 2021 bezeichneten drei Waffenteile in seine bereits vorhandene oder gegebenenfalls eine neu auszustellende grüne Waffenbesitzkarte (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 64.22
    Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur Hamburgisches OVG, Urteil vom 18. April 2016 - 4 Bf 299/13 -, juris Rn. 26; VG Gießen, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 9 K 2448/20.GI -, juris Rn. 42) keinen Anspruch auf Erteilung der von ihm begehrten waffenrechtlichen Erlaubnis in Gestalt der Eintragung des in seinem (Antrags-)Schreiben an den Beklagten vom 30. August 2021 bezeichneten Waffenteils in seine bereits vorhandene oder gegebenenfalls eine neu auszustellende (grüne) Waffenbesitzkarte (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 54.22
    Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur Hamburgisches OVG, Urteil vom 18. April 2016 - 4 Bf 299/13 -, juris Rn. 26; VG Gießen, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 9 K 2448/20.GI -, juris Rn. 42) keinen Anspruch auf Erteilung der von ihm begehrten waffenrechtlichen Erlaubnisse in Gestalt der Eintragung der in seinem (Antrags-)Schreiben vom 19. Juli 2021 bezeichneten zwei Waffenteile in seine bereits vorhandene oder gegebenenfalls eine neu auszustellende grüne Waffenbesitzkarte (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
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