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   VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09.GI   

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VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09.GI (https://dejure.org/2010,18357)
VG Gießen, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2 K 1417/09.GI (https://dejure.org/2010,18357)
VG Gießen, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2 K 1417/09.GI (https://dejure.org/2010,18357)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06

    Sonderabgabe Absatzfonds

    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 03.02 2009 - 2 BvL 54/06 - (BVerfGE 122, 316 ff) entschieden, dass die gesetzlichen Grundlagen für diese Abgabenerhebung, nämlich § 2 Abs. 1 bis Abs. 4 S. 1, Abs. 6, § 10 Abs. 1 bis Abs. 8, sowie die §§ 11 und 12 AbsatzfondsG in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juni 1993 (BGBl. I S. 998) mit den nachfolgenden Änderungen, zuletzt in der Fassung des Gesetzes zur Neufassung des AbsatzfondsG vom 4. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2342) seit dem 01. Juli 2002 mit dem Grundgesetz (Art. 12 i. V. m. Art. 105 und Art. 110) unvereinbar und nichtig sind.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.02.2009 - 2 BvL 54/06 - (a.a.O.) handelt es sich aber bei den Beiträgen nach dem AbsFondG um eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 03.02.2009 - 2 BvL 54/06 -, BVerfGE 122, 316) die gesetzlichen Grundlagen der Beitragserhebung (§ 10 Abs. 1 bis Abs. 8 AbsFondsG) als mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig erklärt.

  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 55.70

    Erstattung von Zweigsteilensteuerauschlägen zur Lohnsummensteuer - Beginn der

    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall einer Steuerpflicht (Heranziehung zur Lohnsummensteuer gem. § 26 GewStG a.F.) entschieden (stdg. Rspr. Urt. v. 18.09.1970, - VII C 68.68 -, KStZ 1971, 10; v. 18.08.1972, - VII C 55.70 -, KStZ 1972, 236 und v. 30.06.1972, -VII C 36.70 -, juris) und dabei auf den Sinn und Zweck des Verfahrens abgestellt.

    Der Zugang sei aus dem Eingangsstempel der Steuererklärung ersichtlich und für den Steuerpflichtigen ohne besondere Mitteilung hinreichend sicher bestimmbar, weil für ihn das Absendedatum feststehe (BVerwG, Urt. v. 18.08.1972, - VII C 55.70 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95

    Abgabe zum Deutschen Weinfonds - Abgabepflicht von Sektkellereien zum Deutschen

    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.04.1995 (AZ.: 3 C 9/95, NVwZ-RR 1996, 107) an der Konstruktion einer konkludenten Willensäußerung durch widerspruchslose Entgegennahme einer Mitteilung festgehalten.

    Auf allgemeine Rechtsgrundsätze und Auslegungsregeln kann daher vorliegend ebenso zurückgegriffen werden wie auf die oben aufgezeigte frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zumal auch das Bundesverwaltungsgericht in der oben genannten Entscheidung vom 27.04.1995 (AZ: 3 C 9/95, a.a.O.) die Abgabenmitteilung nach dem Verwaltungsverfahrensrecht beurteilt hat.

  • EuGH - 165/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Während Untätigkeit oder bloßes Schweigen im Regelfall nicht genügt, ist diese Form des Verwaltungsakts allgemein in der Literatur und Rechtsprechung anerkannt (vgl. BFH, B. v. 25.03.1986, VII B 164-165/85, juris).

    Dies hat der Bundesfinanzhof mit ähnlichen Erwägungen wie das Bundesverwaltungsgericht in dessen älteren Entscheidungen für die Entgegennahme der Mitteilungen der Molkereien über die Summe der Referenzmengen nach § 4 Abs. 5 Satz 2 der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGVO) und die Entgegennahme der Anmeldung der Summe der Abgaben gemäß § 11 MGVO entschieden (B. v. 25.03.1986, VII B 164-165/85 u. v. 16.07.1985, VII B 53/85, juris), ebenso das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 18.12.1985, AZ: 2 BvR 1167/84, juris) und das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 23.04.1993, AZ: 3 C 12/91, juris).

  • VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1414/09

    Öffentlich-rechtliche Erstattung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz

    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte des Verwaltungsgerichts Gießen mit dem Aktenzeichen 2 K 1414/09.GI.A sowie eines Hefters Behördenunterlagen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Wie der Beklagte im Schriftsatz vom 23.11.2009 zum Parallelverfahren 2 K 1414/09.GI.A für die Kammer überzeugend ausgeführt hat, hat er allerdings diesen Erwägungen auch kein tragendes Gewicht beigemessen.

  • VG Köln, 30.04.2009 - 13 K 156/08

    Erhebung eines Beitrages nach dem Absatzfondsgesetz wegen des Betriebes einer

    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Zur Begründung verweist sie auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.05.1984 - 3 C 86.82 - , juris; B. v. 22.08.1986 - 3 B 48.85 -, juris) und des VG Köln (Urt. v. 30.04.2009 - 13 K 156/08 -, juris) in denen aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit der Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz und der Steuererhebung für die Regelungsbereiche der Verjährung und des Erlasses aus Billigkeitsgründen sowie der Prozesszinsen eine Regelungslücke angenommen worden sei.

    Ebenfalls eine entsprechende Anwendung der AO haben das VG Köln (Urt. v. 30.04.2009 - 13 K 156/08 -, juris) und das OVG NW (Urt. v. 22.06.2010 - 20 A 1271/09 -, juris) für die Verzinsung einer Rückzahlungsforderung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz angenommen, entgegen der sonst bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen erfolgenden sinngemäßen Anwendung der Vorschrift des § 291 ZPO.

  • BVerwG, 22.08.1986 - 3 B 48.85

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen der vorherigen

    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Zur Begründung verweist sie auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.05.1984 - 3 C 86.82 - , juris; B. v. 22.08.1986 - 3 B 48.85 -, juris) und des VG Köln (Urt. v. 30.04.2009 - 13 K 156/08 -, juris) in denen aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit der Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz und der Steuererhebung für die Regelungsbereiche der Verjährung und des Erlasses aus Billigkeitsgründen sowie der Prozesszinsen eine Regelungslücke angenommen worden sei.

    Eine Regelungslücke hat das Bundesverwaltungsgericht, soweit ersichtlich, lediglich bei der Frage der Verjährung und des Erlasses aus Billigkeitsgründen angenommen und die entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO als gerechtfertigt angesehen (Urt. v. 15.05.1984 -3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227, 234; B. v. 22.08.1986 - 3 B 48.85 -, juris).

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Zur Begründung verweist sie auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.05.1984 - 3 C 86.82 - , juris; B. v. 22.08.1986 - 3 B 48.85 -, juris) und des VG Köln (Urt. v. 30.04.2009 - 13 K 156/08 -, juris) in denen aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit der Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz und der Steuererhebung für die Regelungsbereiche der Verjährung und des Erlasses aus Billigkeitsgründen sowie der Prozesszinsen eine Regelungslücke angenommen worden sei.

    Eine Regelungslücke hat das Bundesverwaltungsgericht, soweit ersichtlich, lediglich bei der Frage der Verjährung und des Erlasses aus Billigkeitsgründen angenommen und die entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO als gerechtfertigt angesehen (Urt. v. 15.05.1984 -3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227, 234; B. v. 22.08.1986 - 3 B 48.85 -, juris).

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsaktes ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2004 - 6 C 24.03 -, BVerwGE 121, 226 ff m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 6 C 32, 06, NVwZ 2007, 709 ff).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09
    Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsaktes ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2004 - 6 C 24.03 -, BVerwGE 121, 226 ff m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 6 C 32, 06, NVwZ 2007, 709 ff).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

  • BFH, 16.07.1985 - VII B 53/85

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Finanzrechtsweg - Milcherzeuger

  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 19 CS 07.400
  • VG München, 08.01.2007 - M 18 S 06.4166
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 12.91

    Betriebsaufteilung nach Ehescheidung - Referenzmengenübergang -

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70

    Fehlerhaftigkeit einer Rechtsmittelbelehrung

  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 68.68

    Bedeutung der Steuererklärung über die Berechnung der Lohnsummensteuer -

  • VG Köln, 10.06.2010 - 13 K 5186/09

    Anspruch auf Rücknahme von bestandskräftigen belastenden Beitragsbescheiden nach

  • VG Köln, 24.06.2010 - 13 K 5847/09

    Veranlagung eines Betriebes der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft zu den

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 20 A 1271/09

    Entrichtung von Prozesszinsen auf Rückzahlungsansprüche von Beiträgen aufgrund

  • VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 2 K 11.00389

    Wiederaufgreifen des Verfahrens über die Abgabenerhebung nach dem

    Nach alledem ist insgesamt Klageabweisung geboten (in diesem Sinne auch bereits für derartige, allerdings außerbayerische Sachverhalte die Urteile des VG Köln vom 10.6.2010 Az.: 13 K 5186/09 und des VG Gießen vom 29.9.2010 Az.: 2 K 1417/09.GI), weshalb der Klägerin hier die Verfahrenskosten gemäß § 161 Abs. 1, § 154 Abs. 1 VwGO auferlegt werden.
  • VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 2 K 11.00232

    Wiederaufgreifen des Verfahrens über die Abgabenerhebung nach dem

    Nach alledem ist insgesamt Klageabweisung geboten (in diesem Sinne auch bereits für derartige, allerdings außerbayerische Sachverhalte die Urteile des VG Köln vom 10.6.2010 Az.: 13 K 5186/09 und des VG Gießen vom 29.9.2010 Az.: 2 K 1417/09.GI), weshalb der Klägerin hier die Verfahrenskosten gemäß § 161 Abs. 1, § 154 Abs. 1 VwGO auferlegt werden.
  • VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1414/09

    Seube

    Zur weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte des Verwaltungsgerichts Gießen mit dem Aktenzeichen 2 K 1417/09.GI.A sowie auf einen Hefter beigezogener Behördenunterlagen, die sämtlich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.
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