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   VG Gießen, 31.03.2020 - 4 L 1332/20.GI   

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https://dejure.org/2020,6234
VG Gießen, 31.03.2020 - 4 L 1332/20.GI (https://dejure.org/2020,6234)
VG Gießen, Entscheidung vom 31.03.2020 - 4 L 1332/20.GI (https://dejure.org/2020,6234)
VG Gießen, Entscheidung vom 31. März 2020 - 4 L 1332/20.GI (https://dejure.org/2020,6234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 Hessische Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus (vom 14.03.2020, i.d.F. vom 22.03.2020), § 28 Abs 1 IfSG, Art 8 GG, § 15 Abs 1 VersG
    1. Eine drohende Verletzung des Abstandsgebots des § 1 Abs. 1 der Hessischen Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus (vom 14.03.2020, i.d.F. vom 22.03.2020) kann ein Versammlungsverbot aufgrund von § 15 Abs. 1 VersG rechtfertigen.2. Die Hessische Dritte ...

  • projektwerkstatt.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Schleswig, 27.03.2020 - 1 B 29/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2020 - 4 L 1332/20
    Die aktuelle Infektionsgefahr ist bekanntermaßen insbesondere dadurch extrem risikobehaftet, dass bislang unentdeckt infizierte Personen sich im öffentlichen Raum bewegen und andere unwissentlich infizieren (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 2020 - 1 B 29/20 -, Rn. 16, juris).
  • VG Dresden, 30.03.2020 - 6 L 212/20

    Eilanträge gegen sächsische Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolglos

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2020 - 4 L 1332/20
    Es ist damit weder vorhersehbar noch vom Veranstalter zu beeinflussen, dass unbeteiligte Personen von außen zu der Versammlung hinzukämen (vgl. zu Versammlungsverboten auch VG Dresden, Beschluss vom 30.03.2020, 6 L 212/20, Pressemitteilung, juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2020 - 4 L 1332/20
    Die durch die Verordnung vorgesehenen verbindlichen Einschränkungen der Grundfreiheiten der Betroffenen sind angesichts der infektionsrechtlichen Bedrohungslage gerechtfertigt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 30.03.2020, 20 NE 20.632, Pressemitteilung, juris).
  • VGH Hessen, 01.04.2020 - 2 B 925/20

    Keine Versammlung in Gießen zum Thema Straßenbahn

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 31. März 2020 - 4 L 1332/20.GI - wird zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Main, 18.11.2020 - 5 K 1124/20

    Kein automatisches Versammlungsverbot wegen Corona-Verordnung

    Nach interner Abstimmung seitens der Beklagten unter Einbeziehung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main und Berücksichtigung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gießen vom 31. März 2020 - 4 L 1332/20.GI -, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. April 2020 - 2 B 925/20 - sowie der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 2020 - 1 BvR 742/20 - wandte sich die Beklagte mit E-Mail-Nachricht vom 7. April 2020 an den Kläger, führte aus, weshalb Versammlungen wie die angemeldete "derzeit nicht möglich" seien, drängte auf Rücknahme der Anmeldung und vertrat die Ansicht, einer Verbotsverfügung nach § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes bedürfe es nicht, da § 28 des Infektionsschutzgesetzes die Beschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit explizit vorsehe.
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