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   VG Greifswald, 02.06.2021 - 2 A 1426/20 HGW   

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https://dejure.org/2021,40966
VG Greifswald, 02.06.2021 - 2 A 1426/20 HGW (https://dejure.org/2021,40966)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02.06.2021 - 2 A 1426/20 HGW (https://dejure.org/2021,40966)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW (https://dejure.org/2021,40966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG
    Asylrecht Mexiko - Homosexualität

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Mexiko: keine Gruppenverfolgung Homosexueller; Schutzfähigkeit und -willigkeit des Staates; kein Kausalzusammenhang zwischen Vorgetragenem und Ausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VG Greifswald, 02.06.2021 - 2 A 1426/20
    Die Abschiebung eines Ausländers in Nicht-Vertragsstaaten ist danach unzulässig, wenn ihm dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK droht oder wenn im Einzelfall andere in der EMRK verbürgte, von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannte Menschenrechtsgarantien in ihrem Kern bedroht sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34/99 -, bei juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 2 LB 648/21
    Aktenzeichen: 4 LB 648/21 OVG 2 A 1426/20 HGW.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswaid vom 2. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 2. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 2. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes vom 4. September 2020 zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutz zuzuerkennen und weiter hilfsweise festzustellen, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG vorliegen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21

    Keine Gruppenverfolgung von homosexuellen Männern in Mexiko

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 2. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 2. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 2. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes vom 4. September 2020 zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutz zuzuerkennen und weiter hilfsweise festzustellen, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG vorliegen.

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