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   VG Greifswald, 02.08.2013 - 3 B 240/13   

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https://dejure.org/2013,24323
VG Greifswald, 02.08.2013 - 3 B 240/13 (https://dejure.org/2013,24323)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02.08.2013 - 3 B 240/13 (https://dejure.org/2013,24323)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02. August 2013 - 3 B 240/13 (https://dejure.org/2013,24323)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 21.03.2002 - 9 B 15/01
    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2013 - 3 B 240/13
    Darüber hinaus ist der Bescheid auch dann hinreichend bestimmt, wenn man der Auffassung ist, dass der Bescheid auch eine Darstellung der Ermittlung des Erstattungsbetrages sowie eine Zuordnung zu den Ausgleichsmaßnahmen enthalten muss, für die der Kostenerstattungsbetrag erhoben wird (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 21.03.2002 - 9 B 15/01 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 5 B 1476/12

    Gerichtliches Verfahren nach der einseitigen Erledigungserklärung des

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2013 - 3 B 240/13
    Andererseits ist die Kostenerstattung nach § 135a Abs. 3 BauGB vergleichbar mit der Kostenerstattung bei einer Ersatzvornahme (Krautzberger a.a.O.), die keine öffentliche Abgabe darstellt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.05.2013 - 5 B 1476/12 -, juris Rn. 7).
  • OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2013 - 3 B 240/13
    Die detaillierte Auflistung der betroffenen Grundstücke nach Flurstücken ist nicht erforderlich (eingehend: OVG Saarlouis, Urt. v. 20.08.2008 - 1 A 453/07 -, juris Rn. 50 ff.; a.A.: Schrödter, a.a.O., § 9 Rn. 170j).
  • VG Greifswald, 12.01.2012 - 3 A 244/09

    Heranziehung eines Untererbbauberechtigten zu Anschlussbeiträgen

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2013 - 3 B 240/13
    Zwar bestehen Zweifel an der Wirksamkeit des § 5 Abs. 3 KES, wonach der Eigentümer eines Gebäudes zum Kostenerstattungspflichtigen bestimmt werden kann, wenn das Eigentum an einem Grundstück und an einem Gebäude infolge der Regelung des § 286 Zivilgesetzbuch vom 19. Juni 1975 (GBl. DDR I, S. 465) getrennt ist, ist seit dem Inkrafttreten der KAG-Novelle 2005 am 31. März 2005 so nicht mehr zulässig (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 12.01.2012 - 3 A 244/09 -, juris Rn. 13).
  • VG Mainz, 24.07.2017 - 3 L 665/17

    Keine Kostenübernahme für naturschutzrechtlichen Ausgleich hinsichtlich eines

    Überdies würde § 212 a Abs. 2 BauGB andernfalls keinen Sinn machen, da er überflüssig wäre (vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 2. August 2013 - 3 B 240/13 -, juris Rn. 22).
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