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   VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08   

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VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08 (https://dejure.org/2008,22841)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02.12.2008 - 2 A 1267/08 (https://dejure.org/2008,22841)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 2 A 1267/08 (https://dejure.org/2008,22841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtzulassung eines NPD-Kandidaten zur Landratswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen die Gültigkeit einer Landratswahl; Berücksichtigung der Ausschlussfrist nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ; Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl ; Verkündung der Zurückweisung des Wahlvorschlages ; Voraussetzungen für die Ernennung zum ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, S. 2569; Beschl. v. 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, S. 334 [347 ff.]).

    Zweifel an der Verfassungstreue in diesem Sinne liegen bereits dann vor, wenn der Verantwortliche im Augenblick seiner Entscheidung nach den ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht überzeugt ist, dass der Bewerber seiner Persönlichkeit nach die Gewähr bietet, nach Begründung eines Beamtenverhältnisses jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten; der Nachweis einer "verfassungsfeindlichen" Betätigung, die bei einem Beamten eine Treuepflichtverletzung darstellen würde, ist zur Verneinung der Gewähr der Verfassungstreue nicht erforderlich (BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975, a.a.O [353]).

    Der Überzeugung liegt ein Urteil zugrunde, das zugleich eine Prognose enthält; es hat nur den Einzelfall im Auge und gründet sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen (also nicht wie der Kläger meint eine Vielzahl von Fall zu Fall wechselnder Beurteilungselemente) und deren Bewertung (BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975, a.a.O. [353]).

    Ebenso wie bei der (erstmaligen) Übernahme in den Vorbereitungsdienst (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975, a.a.O. [356]) können der Beurteilung der Verfassungstreue eines Bewerbers nach § 61 Abs. 2 KWG M-V in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 LBG M-V nur all jene Umstände zugrunde gelegt, die dem Wahlausschuss ohne weitere zusätzliche Ermittlungen bekannt sind, wie beispielsweise allgemein zugängliche Berichterstattungen, und die ihm nicht erst von anderen (Staatsschutz-) Behörden nach entsprechenden Ermittlungen zugetragen werden müssen.

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Bei Mehrheitswahlen entspricht es zwar - anders als bei Verhältniswahlen - dem Zweck, dass nur die für den Mehrheitskandidaten abgegebenen Stimmen zur Mandatszuteilung führen, während die auf den oder die Minderheitskandidaten entfallende(n) Stimmen hingegen bei der Vergabe der Mandate unberücksichtigt bleiben (BVerfG, Urt. v. 03.07.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 - DVBl. 2008, S. 1045, Rz. 92 f).

    Die differenzierende Ausgestaltung des Wahlrechts kann sich an der Verwirklichung des mit der Wahl verfolgten Zieles orientieren (BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, a.a.O., Rz. 98), wie dies hier geschehen ist.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07

    "Parteienprivileg" steht in wehrhafter Demokratie Aufklärung über

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Bei der NPD handelt es sich um eine rechtsextreme Partei, die politische Ziele verfolgt, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind (so auch VG Berlin, Urt. v. 30.11.2004 - 26 A 265.03 - JURIS), die im rechtsextremistischen Spektrum zu den aggressivsten Organisationen zählt (ebenso: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.11.2007 - VGH O 27/07 - NVwZ 2008, S. 897).
  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Im Hinblick auf die NPD hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 20. Mai 1983 (BVerwGE 83, 136, 140 ff.) folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass die NPD vom Bundesverfassungsgericht - wegen eines Verfahrenshindernisses - nicht verboten worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.03.2003 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 - BVerfGE 107, S. 339).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Sie spricht damit im Grunde "allen anderen Parteien unabweisbar und unversöhnlich die Existenzberechtigung im Sinne einer gleichberechtigten und für die Dauer bestimmten Partnerschaft" (BVerfGE 5, 85, 225) ab.
  • VG Berlin, 30.11.2004 - 26 A 265.03

    Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Bei der NPD handelt es sich um eine rechtsextreme Partei, die politische Ziele verfolgt, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind (so auch VG Berlin, Urt. v. 30.11.2004 - 26 A 265.03 - JURIS), die im rechtsextremistischen Spektrum zu den aggressivsten Organisationen zählt (ebenso: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.11.2007 - VGH O 27/07 - NVwZ 2008, S. 897).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, S. 2569; Beschl. v. 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, S. 334 [347 ff.]).
  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Ebenfalls höchstrichterlich geklärt ist, dass dies auch für Anwärter gilt, die das Amt eines kommunalen Wahlbeamten anstreben (BVerwG, Beschl. v. 18.07.1996 - 8 B 85/96 - LKV 1997, S. 171).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Auszug aus VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
    Der Streitgegenstand wird also durch den prozessualen Anspruch (Klagebegehren) sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BVerwG, Beschl. v. 24.10.2006 - 6 B 47/06 - NVwZ 2007, S. 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1964 - III 405/61
  • VG Greifswald, 23.03.2010 - 2 A 1011/09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung eines Mitgliedes der Nationaldemokratischen

    Indem das Landesrecht die Voraussetzung für eine Eignung des Bewerbers und damit für seine Ernennung zum Beamten zu einer bereits vor der Zulassung zur Wahl zu prüfenden Wählbarkeitsvoraussetzung in Bezug auf die Wahl zu diesem Amt erhebt, verstößt es deshalb nicht gegen Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach in den Ländern, Kreisen und Gemeinden das Volk eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist, oder gegen Art. 3 Abs. 3 LVerf M-V, wonach die Wahlen zu den Volksvertretungen im Lande, in den Gemeinden und Kreisen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind (Urt. der Kammer v. 02.12.2008 - 2 A 1267/08 S. 17 ff. des Entscheidungsumdrucks).

    Dies belegen der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern für 2008 und der Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern für 2008 ebenso wie die vorangegangenen Berichte aus den Jahren 2007 (vgl. zu letzeren Urt. d. Kammer v. 02.12.2008 - 2 A 1267/08 S. 24 ff. d. Entscheidungsumdrucks).

  • VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 184/15

    Beschluss der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am

    Die Nichtberücksichtigung eines Bewerbers für eine Vorschlagsliste wegen der Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei setzt voraus, dass diese Partei verfassungsfeindliche und so der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zuwider laufende Ziele verfolgt und ein konkret dafür vorgesehenes Feststellungsverfahren gegen diese Partei betrieben wird bzw. erfolgreich betrieben wurde, was gegebenenfalls als Erwägungsgrund Berücksichtigung finden könnte (vgl. VG Greifswald, Urt. V. 02.12.2008 - 2 A 1267/08 -, zur Nichtzulassung eines NPD-Kandidaten zur Landratswahl, juris).
  • VG Köln, 17.08.2016 - 4 K 1380/16

    Nachweis einer verfassungsfeindlichen Gesinnung eines Oberbürgermeisterkandidaten

    vgl. VG Greifswald, Urteil vom 02.12.2008 - 2 A 1267/08 -, juris Rn. 93 ff. m.w.N.
  • VG Schwerin, 01.12.2010 - 1 A 1469/08

    Anfechtung einer Kommunalwahl aufgrund der negativen Entscheidung des

    Indem das Landesrecht die Voraussetzung für eine Eignung des Bewerbers und damit für seine Ernennung zum Beamten zu einer bereits vor der Zulassung zur Wahl zu prüfenden Wählbarkeitsvoraussetzung in Bezug auf die Wahl zu diesem Amt erhebt, verstößt es deshalb nicht gegen Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG , wonach in den Ländern, Kreisen und Gemeinden das Volk eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist, oder gegen Art. 3 Abs. 3 Verf M-V , wonach die Wahlen zu den Volksvertretungen im Lande, in den Gemeinden und Kreisen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind ( VG Greifswald, Urt. v. 02.12.2008 - 2 A 1267/08 - S. 17 ff. des Entscheidungsumdrucks).
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