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   VG Greifswald, 04.10.2018 - 3 A 51/17 HGW   

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https://dejure.org/2018,34316
VG Greifswald, 04.10.2018 - 3 A 51/17 HGW (https://dejure.org/2018,34316)
VG Greifswald, Entscheidung vom 04.10.2018 - 3 A 51/17 HGW (https://dejure.org/2018,34316)
VG Greifswald, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 3 A 51/17 HGW (https://dejure.org/2018,34316)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der

    Auszug aus VG Greifswald, 04.10.2018 - 3 A 51/17
    Gibt das Kataster die Grundstücksnutzung nicht zutreffend wieder, ist es insoweit unrichtig und für die Einstufung der Nutzungsart nach der gemeindlichen Umlagegebührensatzung nicht entscheidend (OVG Greifswald, Urt. v. 23.06.2010 - 1 L 200/05 -, juris Rn. 46).

    Gibt das Kataster die Grundstücksnutzung nicht zutreffend wieder, ist es insoweit unrichtig und für die Einstufung der Nutzungsart nach der gemeindlichen Abwälzungssatzung nicht entscheidend (OVG Greifswald, Urt. v. 23.06.2010 - 1 L 200/05 -, juris Rn. 46 m.w.N. zu dem von ALKIS abgelösten Nutzungsartenerlass vom 29. Januar 1998).

  • VG Regensburg, 02.10.2018 - RO 9 K 17.32189

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Daher ist einem Betroffenen der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, wenn es zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft ist, dass seine Homosexualität ihn nach seiner Rückkehr in das Herkunftsland der tatsächlichen Gefahr einer Verfolgung aussetzt (vgl. zum Vorstehenden VG Potsdam, U.v. 13.6.2018 - VG 6 K 268/16.A - juris; ebenso VG Magdeburg, U.v. 21.3.2017 - 3 A 51/17 MD).
  • VG Greifswald, 21.02.2019 - 3 A 1230/17

    Zulässigkeit der pauschalen Ermittlung der Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes

    Damit führt die Regelung zu einer aus Rechtsgründen nicht zu beanstandenden Einwendungspräklusion (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 04.10.2018 - 3 A 51/17 HGW -, juris Rn. 17).
  • VG Greifswald, 14.08.2020 - 3 A 1016/18

    Niederschlagswassergebühren

    Werden relevante Nutzungsänderungen dagegen nicht rechtzeitig geltend gemacht oder belegt, sind sie für das Widerspruchsverfahren und den Anfechtungsprozess ausgeschlossen (so bereits zur Umlagegebühr nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG: VG Greifswald, Urt. v. 04.10.2018 - 3 A 51/17 -, juris).
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