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   VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19 HGW   

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VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19 HGW (https://dejure.org/2020,45212)
VG Greifswald, Entscheidung vom 04.12.2020 - 3 A 1011/19 HGW (https://dejure.org/2020,45212)
VG Greifswald, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 3 A 1011/19 HGW (https://dejure.org/2020,45212)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06

    Nacherhebung eines Anschlussbeitrags

    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Ist die sachliche Beitragspflicht aufgrund einer wirksamen Satzung entstanden und der Beitragstatbestand erfüllt, ist die erneute Entstehung einer Beitragspflicht im Grundsatz gesperrt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 49 m.w.N.).

    Nacherhebungstatbestände in einer Beitragssatzung, die eine zusätzliche Beitragspflicht für dasselbe Grundstück daran knüpfen, dass sich nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse auf dem Grundstück verändert haben, sind damit grundsätzlich unzulässig (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 50; ebenso zur Rechtslage in Thüringen OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, juris).

    Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung ist nicht gleichbedeutend mit einem Grundsatz der Einmaligkeit des Beitragsbescheides (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 51 f.; OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 27.05.2013 - OVG 9 S 75.12 -, juris Rn. 20).

    Zwar kann ein solcher Bescheid ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (OVG Greifswald, Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 56).

    Insbesondere muss sich der Kläger entgegenhalten lassen, dass der Zweckverband seine Leistung unter anderem auch zu seinen Gunsten erbracht hat und dass der Zweckverband und die hinter ihm stehende Allgemeinheit die volle nach dem Gesetz entstandene Gegenleistung fordern kann, und zwar nicht nur im Interesse des Verbandshaushalts, sondern auch im Interesse der Beitragsgerechtigkeit (so bereits VG Greifswald, Urt. v. 20.09.2006 - 3 A 2268/04 -, S. 10 des Entscheidungsumdrucks m.w.N., n.v.; bestätigt vom OVG Greifswald, Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06 - a.a.O.).

    c) Die Regelung über den erhöhten Schutz der Bestandskraft (§ 172 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 KAG M-V) wird durch die Nacherhebung nicht berührt, denn mit dem Nacherhebungsbescheid wird der bestandskräftige Erstbescheid weder aufgehoben noch geändert, sondern lediglich ergänzt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 60).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2013 - 1 M 139/11

    Schmutzwasserbeitrag; Tiefenbegrenzungsregelung; Satzungsgrenze

    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Denn nach der Rechtsprechung des OVG Greifswald (Beschl. v. 07.02.2013 - 1 M 139/11 -) könne eine Beitragssatzung auch ohne die eigentlich vorgesehene Tiefenbegrenzung fortbestehen.

    Insbesondere kann dem Beschl. v. 07.02.2013 (- 1 M 139/11 -, juris) nicht entnommen werden, dass eine Beitragssatzung auch bei Nichtigkeit der normierten Tiefenbegrenzung fortbestehen kann.

    Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Fehlerfolge bei Unwirksamkeit einer Vorrangregelung für das Verhältnis zwischen Tiefenbegrenzungslinie und Satzungsgrenzen nach §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 6 BauGB (Abrundungs- und Einbeziehungssatzungen) und kommt zu dem Ergebnis, dass die Nichtigkeit der Vorrangregelung nicht zur Gesamtnichtigkeit der Beitragssatzung führt (OVG Greifswald, Beschl. v. 07.02.2013 - 1 M 139/11 -, juris Rn. 6).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11

    Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer

    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Ungeachtet dessen habe das OVG Greifswald bereits in dem Urteil vom 10. Oktober 2012 (- 1 L 289/11 -) die von der Beklagten ermittelte Tiefenbegrenzung von 50 m ausdrücklich bestätigt.

    Sie ist nach den Kriterien erfolgt, die auch der Ermittlung der Tiefenbegrenzung in der Wasserabgabensatzung zugrunde liegen und von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden sind (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 - juris).

    Auch der weitere Einwand des Klägers, in dem Urteil vom 10.10.2012 (- 1 L 289/11 - juris) habe das OVG Greifswald in Bezug auf die Wasserabgabensatzung des Zweckverbandes eine nach den aktuelle Maßgaben ermittelte Tiefenbegrenzung von ebenfalls 50 m akzeptiert, greift nicht durch.

  • VG Greifswald, 27.07.2017 - 3 A 1330/14

    Heilung von Fehlern in der Abwasserbeseitigungssatzung - Ergebnisrichtigkeit

    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Da die von § 2 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V bewirkte Fehlerheilung an die Wirksamkeit der Abgabensatzung und nicht an das einzelne Abgabenerhebungsverhältnis anknüpft, wirkt sie gegen jedermann, ohne dass der Beklagte sie in jedem einzelnen Abgabenerhebungsverfahren neu abzugeben braucht (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 27.07.2017 - 3 A 1330/14 HGW -, juris Rn. 26).

    Dass die Kalkulationskorrektur zu einer (geringfügigen) Veränderung des Kostendeckungsgrades führt, steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 27.07.2017 - 3 A 1330/14 HGW -, juris Rn. 30).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10

    Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale

    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Im Übrigen ist die Berücksichtigung von Erlösen aus der Erhebung von Beiträgen und Gebühren in einer Beitragskalkulation nach § 9 Abs. 2 KAG M-V nicht vorgesehen und damit prinzipiell unzulässig (OVG Greifswald, Urt. vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 53 ff., 62).
  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Nacherhebungstatbestände in einer Beitragssatzung, die eine zusätzliche Beitragspflicht für dasselbe Grundstück daran knüpfen, dass sich nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse auf dem Grundstück verändert haben, sind damit grundsätzlich unzulässig (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 50; ebenso zur Rechtslage in Thüringen OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Dies widerspricht den Maßgaben der Rechtsprechung des OVG Greifswald (vgl. Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 - juris) und führt zur Nichtigkeit der Satzung (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 09.03.2011 - 3 A 1967/08 - n.v.).
  • VG Greifswald, 13.11.2017 - 3 A 2209/16

    Niederschlagswasserentsorgung; Anschlussbeitrag; Korrektur der Abgabenkalkulation

    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Hielte man die Anwendung von § 2 Abs. 3 KAG M-V in Fällen der Modifikation des Deckungsgrades hingegen für ausgeschlossen, liefe dies dem Gesetzeszweck zuwider und die Vorschrift weitgehend leer (vgl. bereits VG Greifswald, Urt. v. 13.11.2017 - 3 A 2209/16 HGW -, juris Rn. 22 ff).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2006 - 1 M 60/06
    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V entsteht die sachliche Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Satzung (vgl. OVG Greifswald, etwa Beschl. v. 21.07.2006 - 1 M 60/06 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 15 A 2170/12

    Notwendigkeit der Beachtung des Verbots der Doppelveranlagung im Zusammenhang mi

    Auszug aus VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
    Aus diesem Grunde ist auch die vom Kläger angesprochene Auffassung des OVG Münster, wonach ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelveranlagung auch in Fällen greift, in denen eine Beitragspflicht materiell-rechtlich nicht entstanden, jedoch ein Beitrag wirksam, wenngleich rechtswidrig festgesetzt worden und damit eine Beitragspflicht formell-rechtlich entstanden ist (Beschl. v. 01.03.2013 - 15 A 2170/12 -, juris Rn. 4), auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern nicht übertragbar.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08

    Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

  • VGH Bayern, 15.04.1999 - 23 B 97.1108
  • VG Greifswald, 16.10.2014 - 3 A 509/13

    Anschlussbeitrag (Schmutzwasser); Vorteilsprinzip; Nichtigkeit der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2013 - 9 S 75.12

    Anschlussbeitragspflicht von Außenbereichsgrundstücken

  • VG Greifswald, 09.10.2019 - 3 A 1857/18

    Keine unzulässige Doppelerhebung von Anschlussbeiträgen, wenn die Behörde in

  • VG Greifswald, 15.01.2008 - 3 A 222/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Miteigentümers eines Wohngrundstücks zu

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.08.2017 - 1 L 224/14

    Abzug von Abschreibungen bei einer Kalkulation eines Herstellungsbeitrages

  • VG Greifswald, 27.01.2010 - 3 A 126/07

    Kommunalabgaben: Trinkwasser - und Schmutzwassergebührensatzung; nachträgliche

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 1 K 46/11

    Normenkontrolle einer Trinkwasserbeitragssatzung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip;

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 BN 2.12

    Öffentliche Einrichtung; Finanzierung, Altanschließer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2009 - 1 M 134/09

    Kommunalabgabenrecht: Festsetzung des Abgabensatzes bei nicht vollständiger

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2019 - 1 L 247/13

    Ausbaubeitrag - Schmutzwasser; Einzelfragen der Beitragskalkulation

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 LB 238/12

    Kalkulation der Abwassergebühr für dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen;

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