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   VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19 HGW   

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https://dejure.org/2019,25536
VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19 HGW (https://dejure.org/2019,25536)
VG Greifswald, Entscheidung vom 08.08.2019 - 3 A 432/19 HGW (https://dejure.org/2019,25536)
VG Greifswald, Entscheidung vom 08. August 2019 - 3 A 432/19 HGW (https://dejure.org/2019,25536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Anschlussbeitrag für Schmutz- und Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke desselben Eigentümers â€" dingliche Sicherung von Leitungsrechten â€" Ergebniskontrolle wegen sachlicher Unbilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Zwar das OVG Greifswald in dem sog. Volkswerfturteil vom 10. Oktober 2007 (- 1 L 256/06 -, juris) der vom Verwaltungsgericht in jenem Verfahren angestrebten Billigkeitskorrektur eine Absage erteilt.

    Es bestehen weiter keine Anhaltspunkte dafür, dass der Abwasserzweckverband diese Härte bewusst in Kauf genommen hat, denn in diesem Fall besteht das Risiko einer Nichtigkeit der Maßstabsregel und damit der Abwasserbeitragssatzung insgesamt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2007 - 1 L 256/06 - juris, "Volkswerft").

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Es wird daher grundsätzlich die gesamte vom Bebauungsplan erfasste Grundstücksfläche als bevorteilt und damit als berücksichtigungsfähig angesehen (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris, Rn. 53; OVG Magdeburg, Beschl. v. 09.08.2006 - 4 L 255/06 -, juris, Rn. 5).

    Nur in diesen Fällen wären die Teilfläche nicht bevorteilt und damit bei der Beitragsberechnung auch nicht zu berücksichtigen (vgl. nur OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05

    Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück;

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Sie ist nicht geeignet, die künftige Bebauung und Nutzung zu lenken (für ein leerstehendes Kasernengrundstück: VGH Mannheim, Urt. v. 10.07.2006 - 3 S 2309/05 - juris Rn. 24).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 137/02

    Säumniszuschlag, aufschiebende Wirkung, Erlass

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Denn im Rahmen einer Anfechtungsklage kommt ein Erlass dann in Betracht, wenn der Beklagte bereits bei der Festsetzung offensichtlich erkennbare Härtegründe, d.h. solche Gründe hätte berücksichtigen müssen, die ein derartiges Gewicht haben, dass sie ein gesetzlich vorgesehenes Entscheidungsermessen auf Null reduziert haben und allein die Gewährung eines - auch teilweisen - Erlasses der Rechtslage entspricht (OVG Greifswald, Beschl. v. 20.05.2003 - 1 L 137/02 -, juris Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestandes dagegen bedacht und in Kauf genommen hat, können demgegenüber grundsätzlich keine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 05.04.1978 - 1 BvR 117/73 -, NJW 1978, 2089 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein bei der planerischen Ausweisung einer

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Dies gilt auch dann, wenn die Nutzbarkeit der Teilfläche eines Grundstücks durch Festsetzungen i.S.d. § 9 BauGB (Lärmschutzwall: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.1999 - 9 M 3461/99 -, NVwZ-RR 2000, 318 f.) oder gesetzliche Bauverbote (Bauverbot nach § 89 Abs. 1 Nr. 1 LWaG: VG Greifswald, Urt. v. 28.02.2006 - 3 A 1213/05 -, S. 7 f. des Entscheidungsumdrucks) beschränkt ist, weil eine Einbeziehung der betreffenden Teilflächen in die bauliche Nutzung der Restfläche möglich ist.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Nach dem vom zu § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB entwickelten Zeitmodell (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 20/94 - juris Rn. 15) ist unter anderem zu berücksichtigen, ob es um die Wiederbebauung nach Abriss eines Gebäudes oder um die Wiederaufnahme einer Nutzung in einem vorhandenen und legal errichteten Gebäudebestand geht, ob sich das Vorhaben im Innen- oder im Außenbereich befindet, ob eine gewerbliche oder nicht gewerbliche Nutzung und ob eine kleine oder große Anlage in Rede steht.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Baulinien, Baugrenzen, Abstandsflächen und Vorschriften über Anbauverbote, die lediglich auf den Standort der erlaubten bauliche Anlage Einfluss nehmen und nach ihrer Zielsetzung nicht das Maß der baulichen Nutzung festlegen, haben keine Auswirkungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83 -, DVBl. 1985, 621, 622; OVG Greifswald, a.a.O.; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.09.1998 - 2 M 19/98 -, juris Rn. 9; OVG Magdeburg, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 7 A 45/09

    Forderung der Vorhabenseinfügung in die nähere Umgebung nach Art und Maß der

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Zu berücksichtigen ist auch das Interesse des Eigentümers an der Nutzbarkeit einer vorhandenen und verwertbaren Gebäudesubstanz, die legal errichtet und genutzt worden ist (OVG Münster, Urt. v. 21.11.2005 - 10 A 1166/04 - juris; OVG Münster, Urt. v. 29.04.2011 - 7 A 45/09 - juris).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19
    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass das Baurecht fast nie die volle Überbauung eines Grundstücks zulässt, sondern die Zulässigkeit einer Bebauung im Regelfall die Freihaltung erheblicher Grundstücksteile voraussetzt, mithin für die Ausführbarkeit eines Bauvorhabens durchweg mehr an Fläche zur Verfügung stehen muss, als für die bauliche Anlage als solche benötigt wird, das Anschlussbeitragsrecht gleichwohl aber an das Grundstück in seiner Gesamtheit anknüpft (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994 - 8 B 171.94 -, NVwZ 1995, 1215).
  • VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 619/15

    Heranziehung zu Anschlussbeitrag (Schmutz- und Niederschlagswasser)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1998 - 2 M 19/98

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anforderung eines

  • BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 71.16

    Erforderlichkeit einer zeitlichen Befristung für die Festsetzung

  • VG Aachen, 25.10.2007 - 4 K 2613/05

    Höhe der Kanalanschlussbeiträge in Schleiden - Wolfgarten ist rechtlich nicht zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 10 A 1166/04

    Umgebungsprägung bei eingestellter Nutzung

  • VG Greifswald, 25.06.2001 - 3 B 2393/00
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05

    Kanalbaubeitrag; Anschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; sachliche

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2016 - 1 L 212/13

    Anschlussbeitrag für Schmutzwasser

  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - 9 A 1.18

    Grundstücksanschlüsse als wesentlicher Bestandteil bzw. Scheinbestandteil eines

  • VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02

    Anschlussbeitrag, Abgeltungsfläche, Regelungslücke, Analogie, sachliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2006 - 15 A 3819/03

    Anschlussbeitragspflicht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2018 - 1 L 381/15

    Erhebung und Nacherhebung von Schmutzwasserbeiträgen; Grundstücksbegriff;

  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 A 337/13

    Straßenausbaubeitrag

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2022 - 3 LB 19/22

    Heranziehung zu einer Kostenerstattung für die Herstellung eines weiteren

    Das Sicherungserfordernis besteht nur, wenn der gemeinsame Grundstücksanschluss in eigentümerverschiedenen Grundstücken verlegt ist (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 8. August 2019 - 3 A 432/19 HGW -, juris Rn. 24), was vornehmlich bei Hinterliegersituationen vorkommen kann.
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