Rechtsprechung
VG Greifswald, 10.08.2016 - 11 A 1361/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 37 BeamtStG, § 47 Abs 1 BeamtStG
Zweckmäßigkeit einer im aktiven Beamtenverhältnis ausgesprochenen Geldbuße nach Eintritt des Beamten in den Ruhestand - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 6/19
Verweis gegen einen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat - …
Für einen Ruhestandsbeamten kann eine Disziplinarverfügung jedenfalls dann noch ihren Zweck erfüllen, wenn sie erforderlich erscheint, den Ruhestandsbeamten zur Einhaltung seiner nachwirkenden Dienstpflichten anzuhalten (vgl. VG Greifswald, U. v. 10.08.2016 - 11 A 1361/14 -, juris, Rdnr. 33).Bei dem Verweis oder der Geldbuße kann demzufolge die Zweckmäßigkeit der Verfügung jedenfalls dann entfallen, wenn sie nicht geeignet ist, den Ruhestandsbeamten zur Einhaltung der in § 77 Abs. 2 BBG genannten nachwirkenden Dienstpflichten anzuhalten (vgl. hierzu: VG Greifswald, U. v. 11.08.2016 - 11 A 1361/14 -, juris, Rdnr. 33 f.).