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   VG Greifswald, 11.07.2018 - 6 A 126/18 HGW   

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https://dejure.org/2018,21944
VG Greifswald, 11.07.2018 - 6 A 126/18 HGW (https://dejure.org/2018,21944)
VG Greifswald, Entscheidung vom 11.07.2018 - 6 A 126/18 HGW (https://dejure.org/2018,21944)
VG Greifswald, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 6 A 126/18 HGW (https://dejure.org/2018,21944)
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  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Greifswald, 11.07.2018 - 6 A 126/18
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Klage offensichtlich unbegründet, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage dem Gericht geradezu aufdrängt (st. Rspr.: BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06; BVerfG, Beschl. v. 20. September 2001 - 2 BvR 1392/00).

    Da dem Asylverfahrensgesetz ein einheitlicher Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit zu Grunde liegt, ist die Bestimmung des § 30 AsylG grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren maßgeblich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. September 2001, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2018 - 6 B 127/18

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Greifswald, 11.07.2018 - 6 A 126/18
    Die mit der Klage beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wurde mit Beschluss des erkennenden Gerichts vom 5. März 2018 (Az.: 6 B 127/18 HGW), auf den Bezug genommen wird, abgelehnt.
  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Auszug aus VG Greifswald, 11.07.2018 - 6 A 126/18
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Klage offensichtlich unbegründet, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage dem Gericht geradezu aufdrängt (st. Rspr.: BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06; BVerfG, Beschl. v. 20. September 2001 - 2 BvR 1392/00).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Greifswald, 11.07.2018 - 6 A 126/18
    Eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet kommt insbesondere in Frage, wenn sich das Vorbringen des Asylsuchenden hinsichtlich der von ihm geltend gemachten individuellen Vorfluchtgründe als insgesamt unglaubhaft erweist oder die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung den erforderlichen Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht und ohne Weiteres feststeht, dass für die selbständig zu beurteilenden Nachfluchtgründe Gleiches gilt (BVerfG, Beschl. v. 3. September 1996 - BayVBl. 1997, 13).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Greifswald, 11.07.2018 - 6 A 126/18
    Unter welchen Voraussetzungen sich die Abweisung einer Asylklage "geradezu aufdrängt", lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfG, Beschl. v. 7. Dezember 1992 - 2 BvR 1621/92).
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