Rechtsprechung
   VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,39017
VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04 (https://dejure.org/2004,39017)
VG Greifswald, Entscheidung vom 11.10.2004 - 6 A 789/04 (https://dejure.org/2004,39017)
VG Greifswald, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 6 A 789/04 (https://dejure.org/2004,39017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,39017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04
    Diese Widersprüchlichkeit bestand zwar bereits bei der Zweijahresfrist des § 5 Abs. 3 BeamtVG a.F. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Einschränkung des Grundsatzes der amtsgemäßen Versorgung durch die Zweijahresfrist mit Art. 33 Abs. 5 GG als vereinbar angesehen, weil bereits früher eine solche Regelung im Beamtenversorgungsrecht und im Militärversorgungsrecht gegolten hatte und diese somit als ein im Sinne einer Einschränkung modifizierender Bestandteil des Satzes angesehen werden muss, dass die Versorgungsbezüge auf der Grundlage der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des Beamten zu berechnen sind ( BVerfG, Urt.v. 07.07.1992 - 2 BvL 14/780, 2/79 und 7/82 -, BVerfGE 61, 43 ).

    Eine solche Änderung des überkommenen Beamtenversorgungsrechts ließe sich nicht mehr als bloße Modifizierung der bisher anerkannten Einschränkung des hergebrachten Grundsatzes der Versorgung aus dem letzten Amt erklären, sondern wäre die Preisgabe des Prinzips amtsgemäßer Versorgung (vgl. BVerfG, Urt.v. 07.07.1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 -, BVerfGE 61, 43 ff. ).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04
    Nach dem überkommenen System der Beamtenversorgung ist die Anerkennung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung eines Beamten, die in einer ordnungsgemäßen Beförderung zum Ausdruck kommt, nicht auf die Zeit beschränkt, in der sich der Beamte im Dienst befindet, sondern wirkt sich - über die Anknüpfung der Versorgungsbezüge an das letzte Amt - auch auf das Ruhegehalt aus (vgl. BVerfG, Beschl.v. 14.06.1969 - 2 BvL 7/60 -, BVerfGE 11, 203, 215 f.; dazu auch Merten, Alimentationsprinzip und Beamtengesetzgebung, ZBR 1996, 353, 367 f.).

    Bei dieser überkommenen Bemessungsgrundlage der Beamtenversorgung, nach der unter Wahrung des Leistungsprinzips und in Anerkennung aller Beförderungen das Ruhegehalt und die Hinterbliebenenbezüge aus dem letzten Amt zu berechnen sind, handelt es sich um einen jener Grundsätze, auf denen die Einrichtung des Berufsbeamtentums ruht (BVerfG, Beschl.v. 14.06.1969, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Lebensunterhaltes steht dem Gesetzgeber zwar ein weiter Spielraum zu ( BVerfG, Beschl.v. 11.06.1958 - 1 BvR 1/52, 46/52 -, BVerGE 8, 1, 19, 20), der aber durch jene Grundsätze eingeschränkt ist, die seit jeher für die Bemessung des Gehaltes maßgebend gewesen sind.

    Die amtsangemessene Besoldung und Versorgung gewährleistet ein rechtlich und wirtschaftlich gesichertes, leistungsfähiges Berufsbeamtentum und damit die Erfüllung der Aufgaben, die der Institution in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zugewiesen sind (BVerfG, Beschl.v. 11.06.1958, a.a.O., S. 16 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.1998 - 6 A 3814/98

    Beamtenversorgung; Gleichwertiges Amt; Gleichwertigkeit der Funktionen; Keine

    Auszug aus VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04
    Eine Gleichartigkeit der wahrgenommenen Funktionen reicht in diesem Zusammenhang nicht aus; maßgebend ist das Amt im statusrechtlichen Sinne, d.h. es bedarf der Bekleidung eines Amtes, das einer Besoldungsgruppe mit mindestens demselben Endgrundgehalt (hier: R 2 BBesO) zugeordnet ist (vgl. OVG Münster, Beschl.v. 28.12.1998 - 6 A 3814/98 -, ZBR 1999, 354).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04
    ( BVerfG, Beschl.v. 30.03.1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 -, BVerfGE 44, 249, 264 ).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04
    Der Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung ist daher von dem Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten (ständige Rechtspr. des BVerfG, vgl. nur BVerfG, Beschl.v. 04.02.1981, BVerfGE 56, 146, 163 f. ).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 11. Oktober 2004 - 6 A 789/04 -.
  • VG Sigmaringen, 11.10.2006 - 1 K 2218/05

    Vorlagebeschluss zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs 3 S 1 BeamtVG idF des

    Das Verwaltungsgericht Greifswald legte die Frage, ob § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor (Beschluss vom 11.10.2004 - 6 A 789/04; Aktenzeichen des BVerfG: 2 BvL 11/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht