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   VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20 HGW   

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VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20 HGW (https://dejure.org/2022,1153)
VG Greifswald, Entscheidung vom 14.01.2022 - 11 A 1298/20 HGW (https://dejure.org/2022,1153)
VG Greifswald, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 11 A 1298/20 HGW (https://dejure.org/2022,1153)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Der Beamte oder die Beamtin muss sich mit den Prinzipien der verfassungsmäßigen Ordnung ohne innere Distanz identifizieren (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris).

    Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -).

    Zwischen dem "bloßen" Haben und Mitteilen einer Überzeugung und dem planmäßigen werbenden Agieren oder gar Agitieren liegen differenzierungsfähige und erhebliche Abstufungen (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris).

    Die Öffentlichkeit einer verfassungsfeindlichen Betätigung ist damit nicht Voraussetzung für einen Verstoß gegen die Treuepflicht des Beamten (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris).

    Die verfassungsrechtliche Konstituierung einer wehrhaften Demokratie schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung staatlicher Gewalt Amtsträger im Dienst belässt, die über ein gefestigtes menschenverachtendes und ausländerfeindliches Weltbild verfügen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - und BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, jeweils juris).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, neben dem Bekennen und aktiven Eintreten der Beamtinnen und Beamten für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, jeweils juris).

    Die verfassungsrechtliche Konstituierung einer wehrhaften Demokratie schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung staatlicher Gewalt Amtsträger im Dienst belässt, die über ein gefestigtes menschenverachtendes und ausländerfeindliches Weltbild verfügen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - und BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, jeweils juris).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Aufgrund dieser Treuepflicht gehört es jedenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris).

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, neben dem Bekennen und aktiven Eintreten der Beamtinnen und Beamten für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, jeweils juris).

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3474

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Gleiches gilt auch für das Vertreten von sonstigem rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Gedankengut (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Juli 2021 - M 19B DA 21.3474 -, juris).

    Ohne ein solches erweckt der Beamte den Eindruck, das Versenden derartiger Nachrichten sei in Ordnung (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Juli 2021 - M 19B DA 21.3474 -, juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist zudem zu berücksichtigen, dass der Beklagte als Polizeibeamter in der Öffentlichkeit eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung genießt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2017 - 2 B 21.16 - und Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 21.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist zudem zu berücksichtigen, dass der Beklagte als Polizeibeamter in der Öffentlichkeit eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung genießt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2017 - 2 B 21.16 - und Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 - VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Denn das Grundgesetz bildet gleichsam den "Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes" ((vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, juris).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Beamte realisieren die Machtstellung des Staates (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 -, juris), sie haben als "Repräsentanten der Rechtsstaatsidee" dem ganzen Volk zu dienen und ihre Aufgaben im Interesse des Wohls der Allgemeinheit unparteiisch und gerecht zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 -, juris).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 - VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerfG, 31.07.1981 - 2 BvR 321/81

    Entlassung eines Lebenszeitbeamten wegen Mitgliedschaft in der NPD

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Einordnung eines Beihilfebetrugs als innerdienstliches Dienstvergehen;

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

  • OVG Sachsen, 25.09.2015 - 6 A 518/14

    Polizeibeamter; innerdienstliches Dienstvergehen; Diebstahl einer Glühbirne für

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21

    Außerordentliche Kündigung - freiheitlich demokratische Grundordnung -

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, vor allem des Rechts der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - BVerfGE 2, 1, Rn. 38; VerfG des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2022 - 94/20 - Rn. 73, juris; VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1298/20 HGW - Rn. 56, juris).

    Zudem gab es in diesem Zusammenhang Disziplinarmaßnahmen, die mit einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis endeten (VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1298/20 HGW - juris; VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1301/21 HGW - juris).

  • VG Schwerin, 24.11.2022 - 6 A 1813/19

    Kindertagespflegeerlaubnis für Tagesmutter mit NPD-Bezug

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, vor allem des Rechts der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 38; VerfG des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2022 - 94/20 -, juris Rn. 73; VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1298/20 HGW -, juris Rn. 56; LAG M-V, Urteil vom 21. Juni 2022 - 5 Sa 256/21 -, juris Rn. 48).
  • VG Greifswald, 26.09.2022 - 11 A 1077/21

    Öffentliches Dienstrecht: Zurückstufung eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    Gesetzliche Vorschriften, die Gegenteiliges regeln, sind nicht ersichtlich (vgl. auch VG Greifswald, Urt. v. 14.1.2022 - 11 A 1298/20 HGW -, Rn. 49, juris).
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