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   VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21 HGW   

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VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21 HGW (https://dejure.org/2022,2220)
VG Greifswald, Entscheidung vom 14.01.2022 - 11 A 1301/21 HGW (https://dejure.org/2022,2220)
VG Greifswald, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 11 A 1301/21 HGW (https://dejure.org/2022,2220)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Der Beamte oder die Beamtin muss sich mit den Prinzipien der verfassungsmäßigen Ordnung ohne innere Distanz identifizieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 16).

    Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334-391, Rn. 45 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, Rn. 31, juris).

    Zwischen dem "bloßen" Haben und Mitteilen einer Überzeugung und dem planmäßigen werbenden Agieren oder gar Agitieren liegen differenzierungsfähige und erhebliche Abstufungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 23).

    Die Öffentlichkeit einer verfassungsfeindlichen Betätigung ist damit nicht Voraussetzung für einen Verstoß gegen die Treuepflicht des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 29).

    Ein Beamter und damit auch der Beklagte ist verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten und hat den Gebrauch entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole und Verhaltensweisen zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 86).

    Die verfassungsrechtliche Konstituierung einer wehrhaften Demokratie schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung staatlicher Gewalt Amtsträger im Dienst belässt, die über ein gefestigtes menschenverachtendes und ausländerfeindliches Weltbild verfügen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - und BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, jeweils juris).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, neben dem Bekennen und aktiven Eintreten der Beamtinnen und Beamten für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und 06. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, Rn. 17, juris; BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16/16 -, Rn. 67, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, Rn. 8, juris und m.w.N).

    Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334-391, Rn. 45 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, Rn. 31, juris).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334-391, Rn. 45 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, jeweils juris).

    Die verfassungsrechtliche Konstituierung einer wehrhaften Demokratie schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung staatlicher Gewalt Amtsträger im Dienst belässt, die über ein gefestigtes menschenverachtendes und ausländerfeindliches Weltbild verfügen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - und BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, jeweils juris).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Aufgrund dieser Treuepflicht gehört es jedenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334-391, Rn. 40).

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, neben dem Bekennen und aktiven Eintreten der Beamtinnen und Beamten für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und 06. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, Rn. 17, juris; BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16/16 -, Rn. 67, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, Rn. 8, juris und m.w.N).

    Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334-391, Rn. 45 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, Rn. 31, juris).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334-391, Rn. 45 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, jeweils juris).

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3474

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Gleiches gilt auch für das Vertreten von sonstigem rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Gedankengut (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Juli 2021 - M 19B DA 21.3474 -, juris).

    Ohne ein solches erweckt der Beamte den Eindruck, das Versenden derartiger Nachrichten sei in Ordnung (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Juli 2021 - M 19B DA 21.3474 -, Rn. 45, juris).

  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 21.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist zudem zu berücksichtigen, dass der Beklagte als Polizeibeamter in der Öffentlichkeit eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung genießt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2017 - 2 B 21.16 - und Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist zudem zu berücksichtigen, dass der Beklagte als Polizeibeamter in der Öffentlichkeit eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung genießt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2017 - 2 B 21.16 - und Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, jeweils juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Entgegenstehende Annahmen widersprächen jeder Lebenserfahrung (vgl. dazu auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20 -, juris).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Ebenso verhält es sich bei einem besonderen Nachtatverhalten und einer fehlenden Eigennützigkeit (zum nicht abgeschlossenen Kanon der Milderungsgründe vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 -, juris).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
    Bei schweren Dienstvergehen stellt sich vorrangig die Frage, ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Gleiches gilt auch für das Vertreten von sonstigem rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Gedankengut (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Juli 2021 - M 19B DA 21.3474 - VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1301/21 HGW -, juris).
  • VG München, 28.02.2024 - M 19L DK 22.4372

    Disziplinarklage, Besitz kinderpornographischer Bild- und jugendpornographischer

    Ein Verwertungsverbot kommt im Übrigen von vornherein nicht in Betracht, nachdem die Chatinhalte aufgrund eines strafprozessualen Durchsuchungsverfahrens aufgefunden wurden und der Beklagte der Verwertung auch nicht widersprochen, sondern sich entsprechend eingelassen hat (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 24.8.2023 - OVG 80 D 3/22 - juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Hamburg, B.v. 12.12.2022 - 12 Bf 288/22.FZ - juris Rn. 20; VG Greifswald, U.v. 14.1.2022 - 11 A 1301/21 - juris Rn. 36).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21

    Außerordentliche Kündigung - freiheitlich demokratische Grundordnung -

    Zudem gab es in diesem Zusammenhang Disziplinarmaßnahmen, die mit einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis endeten (VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1298/20 HGW - juris; VG Greifswald, Urteil vom 14. Januar 2022 - 11 A 1301/21 HGW - juris).
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