Rechtsprechung
VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1570/18 HGW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 24 Abs 1 SG, § 249 BGB, § 30 Abs 3 SG, § 76 BBG, § 823 BGB
Soldatenrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …
Auszug aus VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1570/18
Die Beklagte hat gegen den Kläger als Gesamtschuldner einen Schadensersatzanspruch aus § 24 Abs. 1 SG, den sie auch nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses durch Leistungsbescheid geltend machen kann (BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 C 15/98 - juris, Rdn. 19).Insoweit ist bei der Beklagten jedenfalls ein mittelbarer Schaden entstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 aaO Rdn. 24 mwN).
Eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt ist adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 aaO Rdn. 25 mwN).
Weil für Ansprüche des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen den Schädiger im Beamten- und Soldatenrecht (§ 75 BBG bzw. § 24 SG) auch nach Beendigung des Beamten- oder Soldatenverhältnisses eine Geltendmachung durch Leistungsbescheid als zulässig erachtet wird (BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 aaO), spricht alles dafür, dies auch für Ansprüche gegen Beamte und Soldaten aus übergeleitetem Recht zu bejahen.
- BVerwG, 20.09.1962 - II C 152.59
Rechtsmittel
Auszug aus VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1570/18
In diesem Fall ist für den Rückgriff gegen den Schädiger der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (BVerwG Urteil vom 20.09.1962, NJW 1963, 69 = ZBR 1963, 216;… Kugele aaO § 75 Rdn. 30). - VGH Bayern, 04.12.2017 - 11 ZB 17.31507
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1570/18
Eine solche, quasi "ins Blaue hinein" erfolgte Ermittlung, etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, würde einen unzulässigen sog. Ausforschungsbeweis darstellen, weil er sich nicht auf eine bestimmte unter Beweis gestellte Tatsache beziehen würde und im Übrigen nach den vorliegenden ärztlichen Stellungnahmen auch nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer abweichenden Ursache für die Gesundheitsstörung des Geschädigten spricht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04.12.2017 - 11 ZB 17.31507 - juris; VG Würzburg, Urteil vom 25.06.2019 - W 1 K 19.108 - juris). - VG Würzburg, 25.06.2019 - W 1 K 19.108
Anerkennung eines dienstlichen Gesprächs als Dienstunfall
Auszug aus VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1570/18
Eine solche, quasi "ins Blaue hinein" erfolgte Ermittlung, etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, würde einen unzulässigen sog. Ausforschungsbeweis darstellen, weil er sich nicht auf eine bestimmte unter Beweis gestellte Tatsache beziehen würde und im Übrigen nach den vorliegenden ärztlichen Stellungnahmen auch nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer abweichenden Ursache für die Gesundheitsstörung des Geschädigten spricht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04.12.2017 - 11 ZB 17.31507 - juris; VG Würzburg, Urteil vom 25.06.2019 - W 1 K 19.108 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - 1 A 1594/18
Beihilfe; notwendige Aufwendungen in angemessenem Umfang; Gebührenordnung für …
Auszug aus VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1570/18
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 27.09.2018 an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Greifswald verwiesen (Az.: 1 A 1594/18 SN).