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   VG Greifswald, 16.11.2020 - 7 A 1775/19 HGW   

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https://dejure.org/2020,47448
VG Greifswald, 16.11.2020 - 7 A 1775/19 HGW (https://dejure.org/2020,47448)
VG Greifswald, Entscheidung vom 16.11.2020 - 7 A 1775/19 HGW (https://dejure.org/2020,47448)
VG Greifswald, Entscheidung vom 16. November 2020 - 7 A 1775/19 HGW (https://dejure.org/2020,47448)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2020 - 7 A 1775/19
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht eine Abrechnung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes des bisherigen Dienstortes nach trennungsgeldrechtlichen Vorschriften für zulässig erachtet (BVerwG, Beschluss vom 28.11.2012 - 6 P 3/12 -, zitiert nach juris), dies gilt nach der jüngeren Rechtsbrechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch dann nicht, wenn der Landesgesetzgeber entschieden hat, dass anstelle von Trennungsgeld Reisekostenvergütung zu bewilligen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 5 P 5/17 -, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Eine entsprechende Kostenerstattung gemäß § 13 LRKG M-V nach Trennungsgeldmaßstäben, wie sie bei der Abordnung eines Beamten zu zahlen wäre, kommt nicht in Betracht, weil die Vorschriften des Reisekostenrechts auf die Kostenerstattung von Personalratsmitgliedern nur entsprechend und nur insoweit anzuwenden sind, als ihnen daraus kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht und die Regelung keinen - auch nur mittelbaren - Eingriff in die Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.2012 - 6 P 3/12 -, Rn. 18. ff., zit. nach juris).

    Dies hat faktisch auch Folgen für die Wahlbereitschaft und Wählbarkeit von Personen für die Tätigkeit als Personalratsmitglieder, weil unter diesen Voraussetzungen die Annahme der Wahl als Personalratsmitglied und die vollständige Freistellung für Aufgaben des Personalrats für weiter von der Geschäftsstelle des Personalrats entfernt wohnende Personalratsmitglieder unter dem Gesichtspunkt erschwert würde, als eine Durchführung dieser Tätigkeit ohne wirtschaftliche Einbußen mit einem Umzug an den Sitz der Geschäftsstelle verbunden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2020 - 7 A 1775/19
    Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010, Az.: 6 P 1/09, sei mit Erlass vom 24. August 2018 geregelt worden, dass freigestellten Personalvertretungsmitgliedern wegen Ausübung ihrer Tätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Personalvertretung Trennungsgeld für die ihnen dadurch entstehenden notwendigen Aufwendungen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnisse zustehe.
  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2020 - 7 A 1775/19
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht eine Abrechnung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes des bisherigen Dienstortes nach trennungsgeldrechtlichen Vorschriften für zulässig erachtet (BVerwG, Beschluss vom 28.11.2012 - 6 P 3/12 -, zitiert nach juris), dies gilt nach der jüngeren Rechtsbrechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch dann nicht, wenn der Landesgesetzgeber entschieden hat, dass anstelle von Trennungsgeld Reisekostenvergütung zu bewilligen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 5 P 5/17 -, Rn. 14, zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2012 - 5 TaBV 6/11

    Fahrtkosten zu den Sitzungen der Hauptschwerbehindertenvertretung für den Bereich

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2020 - 7 A 1775/19
    Anders als bei gewöhnlichen Dienstreisen steht es hier nicht dem Dienstherrn zu, eine Zeitersparnis als hinreichenden wirtschaftlichen Gesichtspunkt anzunehmen oder abzulehnen, weil auch insoweit die Selbstorganisation der Personalratsmitglieder ihrer Unabhängigkeit unterliegt und ihnen deshalb auch insoweit eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. LAG M-V, Beschluss vom 04.12.2012 - 5 TaBV 6/11 -, Rn. 54 ff. zit. nach juris, entsprechend für Reisekosten eines Schwerbehindertenvertreters).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2021 - 8 LP 185/21

    Beteiligtenstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald - 7. Kammer - vom 16. November 2020 - 7 A 1775/19 HGW - insoweit aufgehoben, als darin festgestellt wird, dass der Beteiligte zu 2 verpflichtet ist, die Reisekosten- und Trennungsgeldanträge der Antragstellerin zu 1 seit September 2017 sowie die Reisekosten- und Trennungsgeldanträge der Antragstellerin zu 2 seit Februar 2018 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

    Die Antragstellerinnen zu 1 und 2 haben mit Schreiben vom 20.11.2019 ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren unter Benennung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern als Beteiligtem bei dem Verwaltungsgericht eingeleitet (Az.: 7 A 1775/19 HGW).

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 16.11.2020 zum Aktenzeichen 7 A 1775/19 abzuändern und die Anträge der Antragstellerinnen zu 1 und 2 abzulehnen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2022 - 2 TaBV 13/21

    Schwerbehindertenvertretung - Wegstreckenentschädigung - Sitz der

    Insoweit folgt auch die hier zur Entscheidung berufene Kammer der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts G-Stadt (vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 16.11.2020 - 7 A 1775/19 HGW - Rn. 21, juris).
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