Rechtsprechung
VG Greifswald, 18.06.2015 - 6 A 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 12 Abs 1 Nr 1 BeamtStG
Rücknahme der Ernennung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters zum Ehrenbeamten - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2010 - 6 B 717/10
Zulässigkeit eines Eilantrags auf Fortführung eines Besetzungsverfahrens und zur …
Auszug aus VG Greifswald, 18.06.2015 - 6 A 5/13
Mit Beschluss vom 10.09.2010, Az.: 6 B 717/10, stellte die Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen den Bescheid der Beklagten über die Rücknahme der Ernennung des Klägers vom 30.06.2010 wieder her.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten Az.: 6 A 5/13, 6 B 717/10, 6 B 203/11 und 6 B 252/13, den Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie auf das Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 18. Juni 2015 ergänzend Bezug genommen.
Schließlich erweist sich die angefochtene Rücknahme der Ernennung des Klägers auch als rechtswidrig; insoweit kann zunächst auf die oben dargestellten Gründe Eilentscheidungen der Kammer (Beschl. v. 10.09.2010, Az.: 6 B 717/10) und des Oberverwaltungsgerichts (OVG M-V, Beschl. v. 16.11.2010, 2 M 215/10) verwiesen werden.
- BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66
Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die …
Auszug aus VG Greifswald, 18.06.2015 - 6 A 5/13
Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl sie in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.1969 - VI C 10.66 - ZBR 1970, 87; Urteil vom 24.10.1996 - 2 C 23/96 -DVBl 1997, 374-376; Urteil vom 18.09.1985 - 2 C 30.84 - ZBR 1986, 52 (53), jeweils m.w.N.). - BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 100.98
Auszug aus VG Greifswald, 18.06.2015 - 6 A 5/13
Allerdings ist die Ursächlichkeit bereits dann gegeben, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte, wobei es genügt, dass die Behörde ohne die Täuschung den Bewerber nicht alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte (BVerwG, Beschluss vom 09.12.1998 - 2 B 100/98 - zitiert nach juris).
- BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch …
Auszug aus VG Greifswald, 18.06.2015 - 6 A 5/13
Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl sie in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.1969 - VI C 10.66 - ZBR 1970, 87; Urteil vom 24.10.1996 - 2 C 23/96 -DVBl 1997, 374-376; Urteil vom 18.09.1985 - 2 C 30.84 - ZBR 1986, 52 (53), jeweils m.w.N.). - BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
Auszug aus VG Greifswald, 18.06.2015 - 6 A 5/13
Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl sie in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.1969 - VI C 10.66 - ZBR 1970, 87; Urteil vom 24.10.1996 - 2 C 23/96 -DVBl 1997, 374-376; Urteil vom 18.09.1985 - 2 C 30.84 - ZBR 1986, 52 (53), jeweils m.w.N.). - BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66
Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden …
Auszug aus VG Greifswald, 18.06.2015 - 6 A 5/13
Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl sie in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.1969 - VI C 10.66 - ZBR 1970, 87; Urteil vom 24.10.1996 - 2 C 23/96 -DVBl 1997, 374-376; Urteil vom 18.09.1985 - 2 C 30.84 - ZBR 1986, 52 (53), jeweils m.w.N.).
- VG Hamburg, 06.02.2017 - 2 E 8247/16
Aufenthalt eines Drittausländers aus einem anderen Schengen-Staat
Der Bescheid ist nach Abweisung der dagegen gerichteten Klage durch Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 25. November 2014, 6 A 5/13, bestandskräftig geworden.