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   VG Greifswald, 19.04.2021 - 2 A 258/21 HGW   

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VG Greifswald, 19.04.2021 - 2 A 258/21 HGW (https://dejure.org/2021,11040)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19.04.2021 - 2 A 258/21 HGW (https://dejure.org/2021,11040)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19. April 2021 - 2 A 258/21 HGW (https://dejure.org/2021,11040)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Auszug aus VG Greifswald, 19.04.2021 - 2 A 258/21
    Die nach syrischem Recht in zulässiger Weise geschlossene Mehrehe ist nach internationalem Privatrecht im Rahmen des deutschen ordre public als rechtsgültig zu betrachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 - 1 C 15.17 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.04.2017 - 12 S 2216/14 - juris, m. w. Nachw. d. Rspr.).

    Denn auch derjenige, der gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist, aber mit diesen jeweils gesonderte Hausstände führt, gewährleistet nicht seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse (vgl. den Sachverhalt des Urteils des BVerwG vom 29. Mai 2018 - 1 C 15.17 - juris).

    Sofern jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Einbürgerungsbewerber es ungeachtet dessen an der vorauszusetzenden Bereitschaft zur Beachtung von Gesetz und Recht oder einer tätigen Einordnung in die elementaren Grundsätze des gesellschaftlich-kulturellen Gemeinschaftslebens, die als unverzichtbare außerrechtliche Voraussetzungen eines gedeihlichen Zusammenlebens zu werten sind, fehlen lässt (vergleiche BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 15.17 -, bei juris Rn. 20), ist eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet.

    Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des § 10 StAG maßgeblich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Einbürgerung von Ehegatten Deutscher (vergleiche BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 15.17 - juris) angeknüpft.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 2216/14

    Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei Eingehen einer

    Auszug aus VG Greifswald, 19.04.2021 - 2 A 258/21
    Die nach syrischem Recht in zulässiger Weise geschlossene Mehrehe ist nach internationalem Privatrecht im Rahmen des deutschen ordre public als rechtsgültig zu betrachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 - 1 C 15.17 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.04.2017 - 12 S 2216/14 - juris, m. w. Nachw. d. Rspr.).
  • VGH Bayern, 09.10.2007 - 5 ZB 07.2149

    D (A), Einbürgerung, Verfahrensrecht, Beurteilungszeitpunkt, Lebensunterhalt,

    Auszug aus VG Greifswald, 19.04.2021 - 2 A 258/21
    Für die Beurteilung eines mit der Verpflichtungsklage verfolgten Einbürgerungsbegehrens kommt es maßgebend auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an, denn Gegenstand dieser Klage ist nicht etwa die Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit des behördlichen Versagungsbescheids, sondern der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Einbürgerung, den das Gericht von Amts wegen und ohne Bindung an den Vortrag der Beteiligten zu beurteilen hat (Bayerischer VGH, Beschl. v. 09.10.2007 - 5 ZB 07.2149 - juris).
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