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   VG Greifswald, 20.05.2015 - 2 A 853/14   

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https://dejure.org/2015,13074
VG Greifswald, 20.05.2015 - 2 A 853/14 (https://dejure.org/2015,13074)
VG Greifswald, Entscheidung vom 20.05.2015 - 2 A 853/14 (https://dejure.org/2015,13074)
VG Greifswald, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 2 A 853/14 (https://dejure.org/2015,13074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Nazi-Rocker als Ortswehrführer der freiwilligen Feuerwehr

  • lto.de (Kurzinformation)

    Führer-Ernennung - Mutmaßlich Rechtsextremer darf kein Ortswehrführer sein

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Greifswald, 20.05.2015 - 2 A 853/14
    Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, S. 2569, JURIS Rn. 17; Beschl. v. 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, S. 334, [347 ff.], JURIS - Leitsatz 2).

    Ein berücksichtigungsfähiger Umstand liegt schon in der bloßen Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerstreitenden Zielsetzungen (BVerfG, Urt. v. 22.05.1975 a.a.O. JURIS Rn. 55 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.05.1983, BVerwGE 83, 136, 142).

  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

    Auszug aus VG Greifswald, 20.05.2015 - 2 A 853/14
    Ein berücksichtigungsfähiger Umstand liegt schon in der bloßen Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerstreitenden Zielsetzungen (BVerfG, Urt. v. 22.05.1975 a.a.O. JURIS Rn. 55 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.05.1983, BVerwGE 83, 136, 142).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Greifswald, 20.05.2015 - 2 A 853/14
    Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, S. 2569, JURIS Rn. 17; Beschl. v. 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, S. 334, [347 ff.], JURIS - Leitsatz 2).
  • KAG Münster, 26.02.2015 - 12/14

    Beteiligungsrechte der MAV gem. §§ 35 i. V. m. 33 MAVO - Weiterbeschäftigung über

    Auszug aus VG Greifswald, 20.05.2015 - 2 A 853/14
    Zu den Grundprinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortung der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition (Zängl im GKÖD, Stand 12/14, Bd. I § 7 BBG, Rz. 13 m. Nw. z. Rspr. d. BVerfG).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Dahinter verbirgt sich eine rassistische Weltanschauung, die Menschen nichtdeutscher Herkunft als Bedrohung für das eigene Volk betrachtet, vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 8/14 -, juris, Rn. 77 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - OVG 1 L 82.12 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 20. November 2013 - OVG 1 A 4.12 -, juris, Rn. 60 ff.; VG Greifswald, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 A 853/14 -, juris, Rn. 36.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Dahinter verbirgt sich eine rassistische Weltanschauung, die Menschen nichtdeutscher Herkunft als Bedrohung für das eigene Volk betrachtet, vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 8/14 -, juris, Rn. 77 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - OVG 1 L 82.12 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 20. November 2013 - OVG 1 A 4.12 -, juris, Rn. 60 ff.; VG Greifswald, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 A 853/14 -, juris, Rn. 36.
  • VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verstoßes gegen die Pflicht nach BBG 2009 § 60

    Der Beamte, der dies tut, genügt seiner Treuepflicht und kann von diesem Boden aus auch Kritik äußern und Bestrebungen nach Änderungen der bestehenden Verhältnisse - im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und auf verfassungsmäßigen Wegen - unterstützen (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 20.05.2015 - 2 A 853/14 -, juris, Rn. 31 f. m.w.N.).

    Zu den Grundprinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortung der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition (Zängl, in: GKÖD, Stand 12/14, Bd. I § 7 BBG, Rn. 13 m.w.N. z. Rspr. d. BVerfG; VG Greifswald, Urt. v. 20.05.2015 - 2 A 853/14 -, juris, Rn. 30).

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