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   VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16 HGW   

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VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16 HGW (https://dejure.org/2018,41965)
VG Greifswald, Entscheidung vom 21.11.2018 - 3 A 2289/16 HGW (https://dejure.org/2018,41965)
VG Greifswald, Entscheidung vom 21. November 2018 - 3 A 2289/16 HGW (https://dejure.org/2018,41965)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2018 - 1 M 780/17

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags; Ablösungsvereinbarung; Bestimmtheit;

    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Demgemäß gehören die Festlegung der Art der Ermittlung und der Verteilung des mutmaßlichen Erschließungsaufwandes zum Mindestinhalt von Ablösebestimmungen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 22.01.2018 - 1 M 780/17 -, juris Rn. 16 f.).

    Die vorliegende "Ablösebestimmung" ist nicht geeignet, den für ein bestimmtes Grundstück mutmaßlich entstehenden Beitrag angemessen und vorteilsgerecht dem jeweiligen Grundstück zuzuordnen und eine missbräuchliche Vereinbarungen eines von Anfang an offenkundig zu geringen oder überhöhten Beitrages auszuschließen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 22.01.2018, a.a.O.).

  • VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14

    Heranziehung zu Anschlussbeiträgen für Schmutz- und Niederschlagswasser

    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Nur dann darf er von der Ermächtigung in § 7 Abs. 5 KAG M-V Gebrauch machen (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 27.01.2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 35; Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand November 2015, § 7 Anm. 16.1 m.w.N.).

    Nur so kann sichergestellt werden, dass die Höhe des Ablösebetrags nach beitragsrechtlichen Kriterien ermittelt wird (VG Greifswald, Urt. v. 03.08.2005 - 3 A 211/04 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 27.01.2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 37).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2016 - 1 L 212/13

    Anschlussbeitrag für Schmutzwasser

    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Die Satzung ist nach jetziger Erkenntnis wirksam (so OVG Greifswald, Urt. v. 06.09.2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 56 ff. zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Insel Usedom vom 18. März 2005 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16. Mai 2011; vgl. VG Greifswald, Urt. v. 28.11.2016 - 3 A 787/15 HGW -, juris).

    Wirksames Satzungsrecht mit entsprechenden Regelungen bestand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Erschließungsvertrages nicht (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 06.09.2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 46ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 1 M 183/17

    Anschlussbeitrag; Möglichkeit einer Aufrechnung

    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Die dagegen erhobene Beschwerde hat das OVG Greifswald mit Beschluss vom 29. Mai 2017 (Az. 1 M 183/17) zurückgewiesen.

    Dagegen könnte sprechen, dass der Beklagte hier Beiträge aufgrund einer bestehenden gesetzlichen Verpflichtung erhebt und das Abgabenrecht eine abschließende Regelung enthält, wie mit Gegenforderungen umzugehen ist; vgl. etwa § 12 Abs. 1 KAG M-V i.V.m. § 226 Abs. 3 AO (so wohl OVG Greifswald, Beschl. v. 29.05.2017 - 1 M 183/17 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05

    Kanalbaubeitrag; Anschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; sachliche

    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, juris Rn. 81).
  • VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17

    Verwirkung von Anschlussbeiträgen

    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Denn die Annahme einer Schutzwürdigkeit würde dazu führen, dass sich der Beklagte entgegen § 59 Abs. 1 VwVfG M-V i.V.m. § 134 BGB bzw. entgegen § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG M-V an einer unwirksamen Vertragsbestimmung festhalten lassen müsste - ein Ergebnis, das mit der strengen Gesetzesbindung der Verwaltung nicht zu vereinbaren wäre (VG Greifswald, Urt. v. 24.08.2017 - 3 A 847/14 -, n.v., S. 9 des Entscheidungsumdrucks; Urt. v. 02.11.2017 - 3 A 800/17 -, juris Rn. 49).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90

    Erschließungsbeitrag: Ablösungsvertrag;; Ablösebetrag (Rückforderung);

    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Urt. v. 26.05.1993 - 9 L 163/90 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03

    Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Der Erstattungsanspruch aus der Rückabwicklung eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrages beschränkt sich deshalb auf den sich nach Saldierung der beiderseitigen Vermögensverschiebungen ergebenden Überschussbetrag (VGH Mannheim, Urt. v. 17.07.2003 - 2 S 36/03 -, juris; OVG Lüneburg.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2001 - 1 L 23/00
    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Beide Gruppen haben in diesem Sinne denselben Vorteil (sie sind an die öffentliche Einrichtung angeschlossen bzw. können an sie angeschlossen werden), so dass grundsätzlich eine weitgehende beitragsrechtliche Privilegierung von Grundstückseigentümern in einem durch einen Dritten erschlossenen Plangebiet nicht gerechtfertigt ist (vgl. zu Grundstücken im räumlichen Geltungsbereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans OVG Greifswald, Beschl. v. 14.05.2001 - 1 L 23/00 -, juris Rn. 11; VG Greifswald, Urt. v. 26.07.2018 - 3 A 556/17 -, n.v.).
  • VG Greifswald, 03.08.2005 - 3 A 211/04
    Auszug aus VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
    Nur so kann sichergestellt werden, dass die Höhe des Ablösebetrags nach beitragsrechtlichen Kriterien ermittelt wird (VG Greifswald, Urt. v. 03.08.2005 - 3 A 211/04 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 27.01.2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 37).
  • VG Greifswald, 28.11.2016 - 3 A 787/15

    Erhebung eines Anschlussbeitrags trotz Vorliegens einer Ablösevereinbarung

  • OVG Sachsen, 16.03.2018 - 3 A 556/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Bestimmtheit; Unzuverlässigkeit;

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

  • VG Greifswald, 27.07.2020 - 3 A 1910/17

    Anschlusskosten

    Denn die Erhebung von Anschlussbeiträgen für in dem hier in Rede stehenden Erschließungsgebiet liegende Grundstücke unter (anteiliger) Anrechnung der auf den Erschließungsvertrag gezahlten Ablösung ist rechtmäßig (VG Greifswald, Urt. v. 21.11.2018 - 3 A 2289/16 HGW -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 18.12.2017 - 1 LZ 25/17 -, S. 8 des Entscheidungsumdrucks).

    Die Anwendbarkeit des nach seinem Wortlaut nur für Vorausleistungen geltenden § 7 Abs. 4 Satz 3 KAG M-V auf unwirksame Ablösungsvereinbarungen beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 21.11.2018 - 3 A 2289/16 HGW -, juris).

    Denn die Annahme einer Schutzwürdigkeit würde dazu führen, dass sich der Beklagte entgegen § 59 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) i.V.m. § 134 BGB bzw. entgegen § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG M-V an einer unwirksamen Vertragsbestimmung festhalten lassen müsste - ein Ergebnis, das mit der strengen Gesetzesbindung der Verwaltung nicht zu vereinbaren wäre (VG Greifswald, Urt. v. 24.08.2017 - 3 A 847/14 -, n.v., S. 9 des Entscheidungsumdrucks; Urt. v. 02.11.2017 - 3 A 800/17 -, juris Rn. 49; VG Greifswald, Urt. v. 21.11.2018 - 3 A 2289/16 HGW -, juris Rn. 35).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 3 LZ 359/18

    Anschlussbeiträge

    Zudem ist zu bedenken, ob die nach ihrem Wortlaut nur für Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld geltende Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 3 KAG M-V, wonach die (geleistete) Vorausleistung mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen ist, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültig beitragspflichtig ist, entsprechend auf Zahlungen auf unwirksame Ablösungsvereinbarungen in Erschließungsverträgen anwendbar ist (Seppelt, in Aussprung/ders./Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand Juli 2020, § 7 Anm. 15.8 unter Hinweis auf VG Greifswald, Urteil vom 21. November 2018 - 3 A 2289/16 HGW -, juris Rn. 29 unter weiterem Hinweis u. a. darauf, dass ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Erschließungsträgerin bereits verjährt gewesen sei; a. A. v. Glasenapp, a. a. O., S. 426).
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