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   VG Greifswald, 24.02.2021 - 3 A 1417/20 HGW   

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https://dejure.org/2021,4253
VG Greifswald, 24.02.2021 - 3 A 1417/20 HGW (https://dejure.org/2021,4253)
VG Greifswald, Entscheidung vom 24.02.2021 - 3 A 1417/20 HGW (https://dejure.org/2021,4253)
VG Greifswald, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 3 A 1417/20 HGW (https://dejure.org/2021,4253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Pflicht zur Beseitigung wild wachsende Pflanzen im Straßenverkehr; Schutzanordnung gegen Verkehrsschild verdeckende Büsche und Sträucher

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Büsche verdecken Verkehrsschild: Eigentümer muss Strauchwerk beseitigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflicht zur Beseitigung wild wachsende Pflanzen im Straßenverkehr?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsschild zugewuchert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückseigentümer muss wegen Verdeckung eines Verkehrsschildes wild wachsende Sträucher und Büsche stutzen - Einstandspflicht wegen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Grundstück

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 C 1.16

    Abführungsbetrag; Festsetzung; Teilrücknahme; Umdeutung; Verwaltungsvermögen;

    Auszug aus VG Greifswald, 24.02.2021 - 3 A 1417/20
    Der Bescheid kann aber gemäß § 47 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) in eine Schutzanordnung nach § 35 Abs. 3 und Abs. 4 StrWG M-V umgedeutet werden (zur gerichtlichen Umdeutungsbefugnis vgl. BVerwG, Urt. v. 18.01.2017 - 8 C 1.16 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08

    Umfang der Straßenreinigungspflicht

    Auszug aus VG Greifswald, 24.02.2021 - 3 A 1417/20
    Damit kann die zweifelhafte Frage, ob die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 StRS, wonach wildwachsende Pflanzen zu entfernen sind, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder die Pflanzen die Straßenbeläge beschädigen, noch von der Ermächtigungsgrundlage in § 50 Abs. 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG M-V) gedeckt ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. vom 26.05.2009 - 3 L 806/08 -, juris Rn. 9), auf sich beruhen.
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