Rechtsprechung
VG Greifswald, 24.02.2021 - 3 A 1417/20 HGW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Pflicht zur Beseitigung wild wachsende Pflanzen im Straßenverkehr; Schutzanordnung gegen Verkehrsschild verdeckende Büsche und Sträucher
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Büsche verdecken Verkehrsschild: Eigentümer muss Strauchwerk beseitigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pflicht zur Beseitigung wild wachsende Pflanzen im Straßenverkehr?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Verkehrsschild zugewuchert
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Grundstückseigentümer muss wegen Verdeckung eines Verkehrsschildes wild wachsende Sträucher und Büsche stutzen - Einstandspflicht wegen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Grundstück
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.01.2017 - 8 C 1.16
Abführungsbetrag; Festsetzung; Teilrücknahme; Umdeutung; Verwaltungsvermögen; …
Auszug aus VG Greifswald, 24.02.2021 - 3 A 1417/20
Der Bescheid kann aber gemäß § 47 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) in eine Schutzanordnung nach § 35 Abs. 3 und Abs. 4 StrWG M-V umgedeutet werden (zur gerichtlichen Umdeutungsbefugnis vgl. BVerwG, Urt. v. 18.01.2017 - 8 C 1.16 -, juris Rn. 18). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
Umfang der Straßenreinigungspflicht
Auszug aus VG Greifswald, 24.02.2021 - 3 A 1417/20
Damit kann die zweifelhafte Frage, ob die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 StRS, wonach wildwachsende Pflanzen zu entfernen sind, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder die Pflanzen die Straßenbeläge beschädigen, noch von der Ermächtigungsgrundlage in § 50 Abs. 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG M-V) gedeckt ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. vom 26.05.2009 - 3 L 806/08 -, juris Rn. 9), auf sich beruhen.