Rechtsprechung
   VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19 HGW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6553
VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19 HGW (https://dejure.org/2023,6553)
VG Greifswald, Entscheidung vom 24.03.2023 - 6 A 1199/19 HGW (https://dejure.org/2023,6553)
VG Greifswald, Entscheidung vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW (https://dejure.org/2023,6553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,6553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 11 Abs 1 S 2 EZulV vom 13.05.2015, § 11 Abs 2 EZulV vom 13.05.2015, § 2 Abs 1 BBesG, § 3 Abs 1 S 1 BBesG, § 47 Abs 1 S 1 BBesG
    Erschwerniszulage für Kampfmittelabwehrfeldwebel der Bundeswehr anlässlich Einsatzes in Afghanistan

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21

    Erschwerniszuschläge für Sprengstoffentschärfer

    Auszug aus VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19
    Ebenso wenig ist der Verwaltung ein die gerichtliche Überprüfung einschränkender Beurteilungsspielraum eröffnet (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Unabhängig davon, lässt sich nach der vom Kläger herangezogenen Zentralrichtlinie über Stellen- und Erschwerniszulagen keineswegs darauf schließen, dass dem Führer der Einsatz-/Leitstelle Kampfmittelabwehr intern die Letztentscheidung über das Merkmal der Verdächtigkeit eines Gegenstandes zusteht (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 7).

    Bei den Übrigen geltend gemachten Einsätzen fehlt es nach Ansicht der Kammer dagegen an einem gerechtfertigten, da hinreichend konkreten und im Einzelfall auf objektivierten Anhaltspunkten beruhenden Verdacht, dass die von dem Kläger geprüften Fahrzeuge unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen enthielten (vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 46ff.; bestätigt durch OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.; VG Hannover, Urteil vom 12. April 2022 - 13 A 3855/19 -, n.v).

    Denn entgegen dem Vorbringen des Klägers ist die Differenzierung zwischen abstraktem und hinreichend konkretem Verdacht im Nachgang zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach dem Willen des Verordnungsgebers mit der Änderung des § 11 EZulV durch Art. 1 Nr. 8 der Verordnung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungsänderungsverordnung 1998 - BesÄndV 98) vom 17. Juni 1998 (BGBl. I. S. 1378) nicht "entkoppelt" wurden (so auch VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 47; bestätigt durch OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.).

    Die geprüften Fahrzeuge sind auch nicht allein schon wegen der am Kontrollpunkt ergriffenen Schutzvorrichtungen als konkret verdächtige Gegenstände im Sinne des Zulagentatbestandes einzustufen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 14.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

    Auszug aus VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19
    Darüber hinaus könne zur Auslegung des § 11 EZulV, insbesondere der Klärung der Frage, wann ein "unmittelbarer Gefahrenbereich" und "verdächtige Gegenstände" vorliegen würden, nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1997 (Az. 2 C 14.96) zurückgegriffen werden.

    Dass Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Februar 1997 (- 2 C 14/96 -, juris Rn. 19ff.) zu der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Fassung des § 11 EZulV (BGBl. I S. 1101) in Zusammenschau mit dem Sinn und Zweck der Zulage entschieden, dass sich die mit der Zulage abzugeltende besondere Erschwernis nicht erst bei einer objektiven Gefährdung, die von dem zu beseitigenden Gegenstand ausgeht, sondern bereits im Falle eines "gerechtfertigten Verdachts", dass es sich bei dem Gegenstand um einen Sprengkörper handelt, realisiert.

    Auch das Erfordernis einer Tätigkeit "im unmittelbaren Gefahrenbereich" verlangt einen hinreichend konkretisierenden Verdacht im Sinne von guten Gründen für die Annahme, dass der weiter zu behandelnde Gegenstand explosionsgefährlich ist (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997, a - 2 C 14/96 -, juris Rn. 21).

    Deswegen ist nicht anzunehmen, dass sämtliche Maßnahmen, die der Klärung der Beschaffenheit eines Gegenstandes dienen, als zulagenberechtigende Tätigkeiten anzuerkennen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997, - 2 C 14/96 -, juris Rn. 20).

  • VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19

    Hinreichend konkreter Gefahrenverdacht als Voraussetzung der Gewährung der Zulage

    Auszug aus VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19
    Bei den Übrigen geltend gemachten Einsätzen fehlt es nach Ansicht der Kammer dagegen an einem gerechtfertigten, da hinreichend konkreten und im Einzelfall auf objektivierten Anhaltspunkten beruhenden Verdacht, dass die von dem Kläger geprüften Fahrzeuge unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen enthielten (vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 46ff.; bestätigt durch OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.; VG Hannover, Urteil vom 12. April 2022 - 13 A 3855/19 -, n.v).

    Denn entgegen dem Vorbringen des Klägers ist die Differenzierung zwischen abstraktem und hinreichend konkretem Verdacht im Nachgang zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach dem Willen des Verordnungsgebers mit der Änderung des § 11 EZulV durch Art. 1 Nr. 8 der Verordnung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungsänderungsverordnung 1998 - BesÄndV 98) vom 17. Juni 1998 (BGBl. I. S. 1378) nicht "entkoppelt" wurden (so auch VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 47; bestätigt durch OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19
    In diesem Fall ist - anders als bei Verwaltungsvorschriften zur Gewährleistung einer gleichförmigen Ausübung des in der Rechtsfolge einer Norm der Behörde eingeräumten Ermessens - die letztverbindliche Auslegung objektiven Rechts gemäß Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht