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   VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22 HGW   

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VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22 HGW (https://dejure.org/2023,9986)
VG Greifswald, Entscheidung vom 24.04.2023 - 11 A 540/22 HGW (https://dejure.org/2023,9986)
VG Greifswald, Entscheidung vom 24. April 2023 - 11 A 540/22 HGW (https://dejure.org/2023,9986)
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  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Ist Gegenstand des Dienstvergehens ein Verhalten, das einen Straftatbestand verwirklicht, hat sich die Maßnahmebemessung maßgeblich an dem gesetzlichen Strafrahmen zu orientieren (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris).

    Da bereits der Gesetzgeber seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens mit der Strafandrohung verbindlich zum Ausdruck gebracht hat, gewährleistet die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes daran eine rationale, nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von außerdienstlich begangenen Straftaten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 B 42.16 -, juris; BVerwG, Urteil 10. Dezember 2015, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, juris).

    Hierfür können objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O.; OVG Greifswald, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 10 LB 238/19 OVG -, juris).

    Ungeachtet der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht kann bei der disziplinarrechtlichen Ahndung eines Dienstvergehens indiziell auch an die von den Strafgerichten ausgesprochenen Sanktionen angeknüpft werden (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015, a.a.O., Rn. 38 f.; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 24).

    Ebenso verhält es sich bei einem besonderen Nachtatverhalten und einer fehlenden Eigennützigkeit (zum nicht abgeschlossenen Kanon der Milderungsgründe vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 29. März 2012, a.a.O.).

    Der Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung des Fehlverhaltens oder der Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung durch einen bisher unbescholtenen Beamten (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2001 - 1 D 69.99 -, juris) scheidet ebenfalls aus.

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Dennoch berührt sein Fehlverhalten den durch § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG definierten Pflichtenkreis des Beamten, denn das Vertrauen der Bürger, dass der Beamte dem Auftrag gerecht wird, als Repräsentant des demokratischen Rechtsstaates eine unabhängige, unparteiliche und gesetzestreue Verwaltung zu sichern, darf er auch durch sein außerdienstliches Verhalten nicht beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 11).

    Bezugspunkt hierfür ist das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015, a.a.O.).

    Da bereits der Gesetzgeber seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens mit der Strafandrohung verbindlich zum Ausdruck gebracht hat, gewährleistet die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes daran eine rationale, nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von außerdienstlich begangenen Straftaten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 B 42.16 -, juris; BVerwG, Urteil 10. Dezember 2015, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, juris).

    Ungeachtet der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht kann bei der disziplinarrechtlichen Ahndung eines Dienstvergehens indiziell auch an die von den Strafgerichten ausgesprochenen Sanktionen angeknüpft werden (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015, a.a.O., Rn. 38 f.; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2009 - 10 L 4/07

    Verwertbarkeit richterlicher Vernehmungsprotokolle im gerichtlichen

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Den getroffenen tatsächlichen Feststellungen aus derartigen gesetzlich geordneten Verfahren kann bei sich anschließenden Disziplinarverfahren grundsätzlich eine weitreichende Indizwirkung zukommen; in Abhängigkeit der Beteiligung des betroffenen Beamten in dem anderen gesetzlich geordneten Verfahren bedarf die Zugrundelegung der getroffenen tatsächlichen Feststellungen ohne erneute Prüfung unter Umständen jedoch noch der Bestätigung durch weitere Aspekte (vgl. etwa zur Heranziehung getroffener tatsächlicher Feststellungen aus einem Verfahren, in dem der betroffene Beamte nicht beteiligt war und auch keine Gelegenheit zur Äußerung hatte, OVG Magdeburg, Urteil vom 15. Januar 2009 - 10 L 4/07 -, juris).

    So gebietet es die Verfahrensgarantie des Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dass eine gerichtliche Feststellung nur dann auf die Angaben eines Zeugen, der nicht (konfrontativ) vom Beschuldigten befragt werden konnte, gestützt werden kann, wenn dessen Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussagen gestützt werden (OVG Magdeburg, Urteil vom 15. Januar 200, a.a.O.).

    Dies bedeutet, dass eine gerichtliche Feststellung auf die Angaben eines Zeugen, der von dem Angeklagten nicht befragt werden konnte, nur dann gestützt werden darf, wenn diese Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (OVG Magdeburg, Urteil vom 15. Januar 2009, a.a.O., mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05 - im Anschluss an die Rechtsprechung des EGMR).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

    Aufgrund dessen wird sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 16).

    Auf dieser Grundlage kommt es dann für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere Disziplinarmaßnahme als diejenige, die durch die Schwere des Dienstvergehens indiziert ist, notwendig ist (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008, a.a.O., Rn. 20).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Wegen des im Wortlaut angelegten Regel-Ausnahme-Verhältnisses und des systematischen Zusammenhangs mit der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 58 Abs. 1 Satz 1 LDG M-V ist für die Anwendung des § 25 Abs. 2 LDG M-V nur Raum, wenn die Richtigkeit der anderweitig festgestellten Tatsachen vom Beamten im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht substantiiert angezweifelt wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris).

    Ebenso verhält es sich bei einem besonderen Nachtatverhalten und einer fehlenden Eigennützigkeit (zum nicht abgeschlossenen Kanon der Milderungsgründe vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 29. März 2012, a.a.O.).

  • VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16

    Vorliegen eines sonstigen Milderungsgrundes, der außerhalb der in der

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Ausgehend von einem so bestimmten Orientierungsrahmen haben die Disziplinargerichte zu prüfen, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. VG Meinigen, Urteil vom 30. November 2018 - 6 D 60006/16 Me -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Dieser "anerkannte" Milderungsgrund setzt voraus, dass der Beamte Gelder oder Güter zur Minderung oder Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage verwendet hat (BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 -, juris).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt allerdings nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15

    Dienstvergehen durch Zugriff auf fremde Daten

    Auszug aus VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22
    Der Beklagte war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Handlungen auch nicht schuldunfähig im Sinne des § 20 Strafgesetzbuch (StGB) (zur entsprechenden Anwendung der Regelungen der §§ 20, 21 StGB im Disziplinarrecht vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. Februar 2017 - DL 13 S 2331/15 -, juris Rn. 43 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2020 - 10 LB 238/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten: Entfernung eines Polizeibeamten aus dem

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent a.D.; Schieben von

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98

    Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand;

  • VG Schleswig, 07.02.2018 - 17 B 1/18

    Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts in Disziplinarverfahren; Antrag auf

  • BVerwG, 22.11.1979 - 1 D 84.78
  • EGMR, 17.11.2005 - 73047/01

    Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot hinsichtlich einer entscheidenden

  • BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14

    Rüge unterlassener Sachaufklärung bei Verwendung tatsächlicher Feststellungen aus

  • EGMR, 11.09.2006 - 22007/03

    Recht auf ein faires Verfahren, insbesondere Konfrontationsrecht bei

  • BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Veruntreuung durch einen Postbeamten -

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

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