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   VG Greifswald, 25.10.2016 - 5 B 1513/16 HGW   

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https://dejure.org/2016,35254
VG Greifswald, 25.10.2016 - 5 B 1513/16 HGW (https://dejure.org/2016,35254)
VG Greifswald, Entscheidung vom 25.10.2016 - 5 B 1513/16 HGW (https://dejure.org/2016,35254)
VG Greifswald, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 5 B 1513/16 HGW (https://dejure.org/2016,35254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umbruchverbot für Dauergrünland muss eindeutig und verständlich sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05

    Ergänzung

    Auszug aus VG Greifswald, 25.10.2016 - 5 B 1513/16
    Im Einzelnen richtet sich der Maßstab für die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach dem jeweiligen Regelungsgehalt, den Besonderheiten des mit dem Verwaltungsakt anzuwendenden materiellen Rechts und den konkreten Umständen des Einzelfalls (Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 -, Rn. 9, juris).
  • VGH Bayern, 11.07.2000 - 26 N 99.3185

    Veränderungssperre zur Sicherung der Aufstellung eines Bebauungsplans, durch den

    Auszug aus VG Greifswald, 25.10.2016 - 5 B 1513/16
    In einem vergleichbaren Sachverhalt führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot schon deswegen nicht entsprochen wird, weil der Maßstab einer Karte zur Bestimmung des örtlichen Geltungsbereichs einer Veränderungssperre nicht ersichtlich war (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. Juli 2000 - 26 N 99.3185 -, Rn. 17, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 7 B 92/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus VG Greifswald, 25.10.2016 - 5 B 1513/16
    Denn ein Rückgriff auf dem Adressaten unbekannte Unterlagen, die sich in den Verwaltungsvorgängen befinden, genügt grundsätzlich nicht, um eine hinreichende Bestimmtheit zu erreichen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01. Juli 2009 - L 7 B 92/09 AS NZB -, Rn. 11, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl., § 37 Rn. 12; im Ergebnis auch: VG München, Urteil vom 30. Mai 2001 - M 22 K 01.591 -, Rn. 44, juris; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 37 Rn. 37).
  • VG München, 30.05.2001 - M 22 K 01.591
    Auszug aus VG Greifswald, 25.10.2016 - 5 B 1513/16
    Denn ein Rückgriff auf dem Adressaten unbekannte Unterlagen, die sich in den Verwaltungsvorgängen befinden, genügt grundsätzlich nicht, um eine hinreichende Bestimmtheit zu erreichen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01. Juli 2009 - L 7 B 92/09 AS NZB -, Rn. 11, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl., § 37 Rn. 12; im Ergebnis auch: VG München, Urteil vom 30. Mai 2001 - M 22 K 01.591 -, Rn. 44, juris; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 37 Rn. 37).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2017 - 1 M 493/16

    Berücksichtigung von während der Begründungsfrist eingetretene Gründe; Befugnisse

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 25. Oktober 2016 - 5 B 1513/16 HGW - wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 5 B 1513/16 HGW - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich der Anordnungen in den Ziffern 1, 4 und 7 des genannten Bescheides wiederhergestellt und den Antrag im Übrigen abgelehnt.

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