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VG Greifswald, 26.03.2021 - 3 A 2144/20 HGW |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Wasser- und Bodenverbandsgebühren; Umlage von Schöpfwerkskosten; Bestimmung eines Abgabesatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes
Auszug aus VG Greifswald, 26.03.2021 - 3 A 2144/20
Handelte es sich um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (so in der Tendenz wohl OVG Greifswald, Urt. v. 18.12.2013 - 1 L 18/08 -, Rn. 32, juris), ergebe sich die Verbandskompetenz des Amtes aus § 128 KV M-V. Unschädlich wäre, dass nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts die Rechtssetzungskompetenz für den Erlass einer Gebührensatzung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG nicht nach § 128 KV M-V beim Amt läge, sondern bei den amtsangehörigen Gemeinden verbliebe (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 18.12.2013 - 1 L 18/08 -, Rn. 32, juris).