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   VG Greifswald, 26.06.2019 - 6 A 647/18 HGW   

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https://dejure.org/2019,18340
VG Greifswald, 26.06.2019 - 6 A 647/18 HGW (https://dejure.org/2019,18340)
VG Greifswald, Entscheidung vom 26.06.2019 - 6 A 647/18 HGW (https://dejure.org/2019,18340)
VG Greifswald, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 6 A 647/18 HGW (https://dejure.org/2019,18340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 46 Abs 1 S 1 WaffG 2002, § 46 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 10 Abs 1 WaffG 2002, § 4 Abs 1 Nr 2 Alt 1 WaffG 2002
    Beurteilung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Reichsbürgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG Greifswald, 26.06.2019 - 6 A 647/18
    Vielmehr müssen bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe die Annahme rechtfertigen, dass gerade auch die Person, die in Rede steht, sie künftig verwirklichen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, vgl. zu Vorstehendem im Übrigen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Greifswald, 26.06.2019 - 6 A 647/18
    Vielmehr müssen bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe die Annahme rechtfertigen, dass gerade auch die Person, die in Rede steht, sie künftig verwirklichen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, vgl. zu Vorstehendem im Übrigen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 16 A 2255/12

    Schwarzschlachtung eines Bullen durch einen Gewehrschuss eines Jagdscheininhabers

    Auszug aus VG Greifswald, 26.06.2019 - 6 A 647/18
    Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden (Buchst. a) oder mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c).Missbräuchlich handelt grundsätzlich, wer von einer Waffe oder Munition einen Gebrauch macht, der vom Recht nicht gedeckt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. November 2016 - 21 ZB 15.648 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 16 A 2255/12 -, juris; Papsthart, in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 5 Rn. 9 m.w.N).
  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus VG Greifswald, 26.06.2019 - 6 A 647/18
    Der klägerische Hinweis auf die Umgehung der Unschuldsvermutung verfängt ebenso nicht, da jene nur im Strafrecht und nicht im Gefahrenabwehrrecht gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3/15 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2018 - 10 B 10142/18 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 10 B 10142/18

    Sperrung der Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafverfahren

    Auszug aus VG Greifswald, 26.06.2019 - 6 A 647/18
    Der klägerische Hinweis auf die Umgehung der Unschuldsvermutung verfängt ebenso nicht, da jene nur im Strafrecht und nicht im Gefahrenabwehrrecht gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3/15 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2018 - 10 B 10142/18 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648

    Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entzug des Jagdscheins -

    Auszug aus VG Greifswald, 26.06.2019 - 6 A 647/18
    Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden (Buchst. a) oder mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c).Missbräuchlich handelt grundsätzlich, wer von einer Waffe oder Munition einen Gebrauch macht, der vom Recht nicht gedeckt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. November 2016 - 21 ZB 15.648 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 16 A 2255/12 -, juris; Papsthart, in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 5 Rn. 9 m.w.N).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 B 12.964

    Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VG Greifswald, 26.06.2019 - 6 A 647/18
    Eine missbräuchliche Verwendung ist insbesondere dann zu befürchten, wenn die Gefahr besteht, dass der Erlaubnisinhaber "sein Recht" außerhalb oder neben der bestehenden Rechtsordnung durchsetzen wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 B 12.964 -, juris; Papsthart, a.a.O., § 5 Rn. 9 m.w.N).
  • VG Freiburg, 17.07.2019 - 6 K 4503/18

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte von mutmaßlichem Reichsbürger

    Für ein Rechtsverständnis dahin, dass alleine er darüber entscheiden könne, welchen behördlichen Anordnungen er nachzukommen habe und welchen nicht, fehlt jeder Anhaltspunkt (ebenso VG Greifswald, Urt. v. 26.06.2019 - 6 A 647/18 HGW -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 20.06.2018 - 9 K 4097/18 -, Rn. 9, juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 27.09.2018 - 9 K 6043/17 -, Seite 12 und 14).
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