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   VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18 HGW   

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VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18 HGW (https://dejure.org/2019,45266)
VG Greifswald, Entscheidung vom 30.10.2019 - 10 A 178/18 HGW (https://dejure.org/2019,45266)
VG Greifswald, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 10 A 178/18 HGW (https://dejure.org/2019,45266)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Ebenso kann für die Annahme eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht dahinstehen, ob die Handlungen des Beklagten für sich genommen strafrechtlich zu beanstanden sind oder einen unmittelbaren Bezug zum Nationalsozialismus aufweisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rn. 31 und 34; BVerwG, Urt. v. 17.11.2017 - 2 C 25/17 -, juris, Rn. 84).

    Ein Beamter ist verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten und hat den Gebrauch entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole und Verhaltensweisen zu unterlassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris, Rn. 13 und 17; BVerwG, Urt. v. 17.11.2017 - 2 C 25/17 -, juris, Rn. 86).

    Der Beklagte verbreitete sie durch das Halten der Vorträge, wodurch ihr Aussagegehalt das "forum internum" verließ (BVerwG, Urt. v. 17.11.2017 - 2 C 25/17 -, juris, Rn. 25).

    Für die danach gebotene objektive Bewertung der Vertrauensbeeinträchtigung ist es unerheblich, inwieweit das Dienstvergehen im konkreten Einzelfall in der Öffentlichkeit tatsächlich bekannt geworden und inwieweit hierüber berichtet worden ist (BVerwG, Urt. v. 17.11.2017 - 2 C 25/17 -, juris, Leitsatz 3 und Rn. 28 m.w.N.).

    Die Treueverpflichtung des Beamten auf die Verfassungsordnung stellt ein personenbezogenes Eignungsmerkmal dar und betrifft das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten des Beamten gleichermaßen (BVerwG, Urt. v. 17.11.2017 - 2 C 25/17 -, juris, Rn. 85).

  • VG Ansbach, 29.11.2018 - AN 13a D 18.00600

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Nähe zur "Reichsbürgerbewegung"

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (BayVGH, Urt. v. 28.11.2001 - 16 D 00.2077 -, juris, Rn. 155; VG Ansbach, Urt. v. 29.11.2018 - AN 13a D 18.00600 -, juris, Rn. 253).

    Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Beamter - unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Bewegung - die Geltung des Grundgesetzes und die verfassungsmäßigen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 22.03.2017 - 3d 296/17.O -, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.05.2015 - 10 M 4/15 u.a. -, juris; VG Ansbach, Urt. v. 29.11.2018 - AN 13a D 18.00600 -, juris, Rn. 250-253 m.w.N.).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252; VG Ansbach, Urt. v. 29.11.2018 - AN 13a D 18.00600 -, juris, Rn. 256).

    Hierzu ist jedoch festzuhalten, dass auch langjähriges beanstandungsfreies dienstliches Verhalten jedenfalls bei gravierenden Dienstpflichtverletzungen in aller Regel nicht durchgreifend mildernd ins Gewicht fällt (vgl. BayVGH, Urt. v. 03.05.2018 - 16a D 15.2087 -, juris, Rn. 61; VG Ansbach, Urt. v. 29.1.2018 - AN 13a D 18.00600 -, juris, Rn. 266).

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.2003 - 1 D 2.03 -, juris; BayVGH, Urt. v. 11.10.2017 - 16a D 15.2759 -, juris, Rn. 56; VG Ansbach, Urt. v. 29.11.2018 - AN 13a D 18.00600 -, juris, Rn. 268).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 2 C 59/07 -, juris, Rn. 16 und Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris, Rn. 16).

    Weiter sind die unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich oder für Dritte in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 2 C 59/07 -, juris, Rn. 13; Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris, Rn. 13).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris, Rn. 14).

    Das Bemessungskriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris, Rn. 15).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 2 C 59/07 -, juris, Rn. 16 und Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris, Rn. 16).

    Wenn aufgrund dieser der Schluss zu ziehen ist, dass der Beamte auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen wird, ist das Beamtenverhältnis zu beenden (BVerwG, Urt. v. 29.05.2008, a.a.O., Rn. 18).

    Weiter sind die unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich oder für Dritte in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 2 C 59/07 -, juris, Rn. 13; Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris, Rn. 13).

  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Die vom Beklagten gegen den am 18.10.2012 umgesetzten Beschluss erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28.04.2014 (AZ. 16b DC 12.2380) zurück.Mit Verfügung vom 15.11.2012 enthob die Bundespolizeidirektion München den Beklagten gemäß § 38 Abs. 1 BDG vorläufig des Dienstes und behielt gemäß § 38 Abs. 2 BDG 30 Prozent seiner Dienstbezüge ein.

    Dabei ist nach dem Vorstehenden nicht von entscheidender Bedeutung, ob der Beklagte offizielles Mitglied in den Organisationen wie der "Europäischen Aktion" oder der "Artgemeinschaft" war, die gerade auf die Beseitigung dieser Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes hinarbeiten, um sie durch eine rassistische, nationalistische und führerorientierte und damit antidemokratische Grundordnung zu ersetzen (vgl. den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. April 2014 - 16b DC 12.2380 -, Bl. 194 ff. d.BA Band 2a, zugleich juris, Rn. 8, mit dem die Beschwerde des Beklagten in Bezug auf die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen zurückgewiesen wurde).

    Im Übrigen bestehen gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und die Verwertung der sichergestellten Dokumente und Dateien keine Bedenken, insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen in den rechtskräftigen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26.09.2012 (AZ. M 19B DA 12.4366, Bl. 1 ff. d.BA Band 2) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 28.04.2014 (AZ. 16b DC 12.2380, Bl. 194 ff. d.BA Band 2a).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, dass der Beamte Partei für ihn ergreift (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rn. 17; Beschl. v. 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris, Leitsatz 2).

    Ebenso kann für die Annahme eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht dahinstehen, ob die Handlungen des Beklagten für sich genommen strafrechtlich zu beanstanden sind oder einen unmittelbaren Bezug zum Nationalsozialismus aufweisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rn. 31 und 34; BVerwG, Urt. v. 17.11.2017 - 2 C 25/17 -, juris, Rn. 84).

  • VG Greifswald, 20.05.2015 - 2 A 853/14

    Kommunalrechtliche Beanstandungsverfügung gegen die Wahl eines aktiven Mitglieds

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Der Beamte, der dies tut, genügt seiner Treuepflicht und kann von diesem Boden aus auch Kritik äußern und Bestrebungen nach Änderungen der bestehenden Verhältnisse - im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und auf verfassungsmäßigen Wegen - unterstützen (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 20.05.2015 - 2 A 853/14 -, juris, Rn. 31 f. m.w.N.).

    Zu den Grundprinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortung der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition (Zängl, in: GKÖD, Stand 12/14, Bd. I § 7 BBG, Rn. 13 m.w.N. z. Rspr. d. BVerfG; VG Greifswald, Urt. v. 20.05.2015 - 2 A 853/14 -, juris, Rn. 30).

  • BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 74.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Bundesgrenzschutzbeamter; Vorsitzender

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Ein Beamter verletzt seine politische Treuepflicht auch dann, wenn er eine gegebenenfalls von einem Dritten verfasste Abhandlung mit deutlich erkennbarem verfassungswidrigen Inhalt verbreitet und dadurch den Eindruck erweckt, er identifiziere sich mit dem Inhalt der Abhandlung (BVerwG, Urt. v. 16.06.1999 - 1 D 74/98 -, juris, Rn. 42 ff.).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Ein Beamter ist verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten und hat den Gebrauch entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole und Verhaltensweisen zu unterlassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris, Rn. 13 und 17; BVerwG, Urt. v. 17.11.2017 - 2 C 25/17 -, juris, Rn. 86).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

    Auszug aus VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
    Es kommt nicht darauf an, dass die politische Überzeugung des Beklagten keinen (bekannten) Einfluss auf die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten im Übrigen hatte und es nicht zu konkreten Beanstandungen seiner Dienstausübung gekommen ist (BVerwG, Urt. v. 12.03.1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158, 161).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Beihilfebetruges

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2015 - 10 M 4/15

    Verletzung beamtenrechtlicher Dienstpflichten durch Negierung der Geltung des

  • KAG Münster, 26.02.2015 - 12/14

    Beteiligungsrechte der MAV gem. §§ 35 i. V. m. 33 MAVO - Weiterbeschäftigung über

  • VGH Bayern, 28.11.2001 - 16 D 00.2077
  • VG München, 24.01.2018 - M 19B DK 15.5921

    Aberkennung des Ruhegehalts - örtliche Zuständigkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 10 M 18/23

    Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten im Disziplinarverfahren; Verstoß

    Soweit der Antragsteller sich damit auf seinen - unbestritten - besonderen persönlichen Einsatz während der Pandemie berufen will, ist zu berücksichtigen, dass dieser Einsatz im Rahmen der Dienstausübung erfolgt ist und auch die überobligatorische Erfüllung dienstlicher Aufgaben in aller Regel nicht dazu führen kann, eine besonders schwerwiegende dienstliche Pflichtverletzung unbeachtlich zu machen und grundlegendes Fehlverhalten aufzuwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 -, juris, Rn. 111; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 -, juris, Rn. 13; OVG Nordrhein- Westfalen, juris, Urteil vom 23. September 2020 - 3d A 3226/19.BDG -, juris, Rn. 110; juris, VG Greifswald, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 A 178/18 HGW -, juris, Rn. 59).
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