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   VG Greifswald, 31.08.2022 - 4 A 216/20 HGW   

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VG Greifswald, 31.08.2022 - 4 A 216/20 HGW (https://dejure.org/2022,27682)
VG Greifswald, Entscheidung vom 31.08.2022 - 4 A 216/20 HGW (https://dejure.org/2022,27682)
VG Greifswald, Entscheidung vom 31. August 2022 - 4 A 216/20 HGW (https://dejure.org/2022,27682)
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  • RG, 11.12.1920 - I 217/20

    Zeit der Eindeckung

    Auszug aus VG Greifswald, 31.08.2022 - 4 A 216/20
    Mit Beschluss vom 20.5.2020 ordnete das Gericht im Verfahren 2 B 217/20 HGW die aufschiebende Wirkung dieser Klage gegen die in Ziffer 5 des Bescheides der Beklagten vom 18.02.2020 verfügte Abschiebungsandrohung an, da sich nicht mit der erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit feststellen lasse, dass der Kläger über seine Identität oder Staatsangehörigkeit bewusst getäuscht habe, weil sich aus der Behördenakte hinsichtlich des Asylantrages des Vaters des Klägers ergebe, dass lediglich Zweifel an dessen syrischer Staatsangehörigkeit aufgetreten seien, jedoch eine Täuschung über die Staatsangehörigkeit noch nicht abschließend festgestellt sei.

    Mit weiterem Beschluss vom 15.9.2020 änderte das Gericht auf den Antrag der Beklagten seinen Beschluss vom 20.5.2020 im Verfahren 4 B 217/20 HGW und lehnte den Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung dieser Klage gegen die in Ziffer 5 des Bescheides vom 18.02.2020 verfügte Abschiebungsandrohung anzuordnen, ab.

  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VG Greifswald, 31.08.2022 - 4 A 216/20
    Die Abschiebung eines Ausländers in Nicht-Vertragsstaaten ist danach unzulässig, wenn ihm dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK droht oder wenn im Einzelfall andere in der EMRK verbürgte, von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannte Menschenrechtsgarantien in ihrem Kern bedroht sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34/99 -, bei juris Rn. 11).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Greifswald, 31.08.2022 - 4 A 216/20
    Aus den Gründen muss sich klar ergeben, weshalb dieser Ausspruch in Betracht kommt, insbesondere, warum der Asylantrag nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95 - BayVBl 1997, 15; BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Greifswald, 31.08.2022 - 4 A 216/20
    Aus den Gründen muss sich klar ergeben, weshalb dieser Ausspruch in Betracht kommt, insbesondere, warum der Asylantrag nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95 - BayVBl 1997, 15; BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 - juris Rn. 27).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2017 - 1 LZ 254/17

    Zulässigkeit der standardisierten Festsetzung der Befristung des Einreise- und

    Auszug aus VG Greifswald, 31.08.2022 - 4 A 216/20
    In Fällen, in denen - wie hier - keine besonderen Belange vorgebracht sind, ist eine standardmäßige Befristung auf die Hälfte dieser Dauer nicht zu beanstanden (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 09.05.2017 - 1 LZ 254/17 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Greifswald, 31.08.2022 - 4 A 216/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 - InfAuslR 2002, 146).
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