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   VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21   

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https://dejure.org/2021,47623
VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21 (https://dejure.org/2021,47623)
VG Halle, Entscheidung vom 04.06.2021 - 1 B 173/21 (https://dejure.org/2021,47623)
VG Halle, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 1 B 173/21 (https://dejure.org/2021,47623)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 11 S 695/17

    Zur Geltungsdauer einer Beschäftigungserlaubnis - auch zum Streitwert für das

    Auszug aus VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Eine Beschäftigungserlaubnis kann auch allein Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes sein; die Beschäftigungserlaubnis ist ein selbstständiger, begünstigender Verwaltungsakt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris).

    Hieran ändert der Umstand nichts, dass die Antragsgegnerin nach ihrer ständigen Praxis die Beschäftigungserlaubnis regelmäßig nicht durch einen gesonderten förmlichen Bescheid erteilt, sondern diese mit der jeweils konkreten Duldung in der Weise verbindet, dass in die Duldungsbescheinigung ein entsprechender Zusatz aufgenommen wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 -, juris).

    Andernfalls könnte eine über die konkrete Duldung hinausreichende Bindung der Ausländerbehörde eintreten, die der Neuordnung des Rechts der Zulassung einer Erwerbstätigkeit mit dem zum 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz widersprechen würde, mit dem das bis dahin noch bestehende selbstständige Erlaubnisverfahren der Arbeitsverwaltung beseitigt worden ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris).

    Eintragungen in Duldungsbescheinigungen über die Zulässigkeit der Beschäftigung sind daher - auch mit Blick auf § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG - Nebenbestimmungen in einem weiteren Sinn (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 18 B 746/19 -, juris).

  • VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467

    Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers

    Auszug aus VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Hieran ändert der Umstand nichts, dass die Antragsgegnerin nach ihrer ständigen Praxis die Beschäftigungserlaubnis regelmäßig nicht durch einen gesonderten förmlichen Bescheid erteilt, sondern diese mit der jeweils konkreten Duldung in der Weise verbindet, dass in die Duldungsbescheinigung ein entsprechender Zusatz aufgenommen wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 -, juris).

    Eintragungen in Duldungsbescheinigungen über die Zulässigkeit der Beschäftigung sind daher - auch mit Blick auf § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG - Nebenbestimmungen in einem weiteren Sinn (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 18 B 746/19 -, juris).

  • VG Bayreuth, 03.04.2020 - B 8 K 19.31218

    Erlaubnis zur Ausbildungsaufnahme - Erlöschen der Aufenthaltsgestattung

    Auszug aus VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Offenbleiben kann, ob eine Erledigung der Beschäftigungserlaubnis gemäß § 61 AsylG auf andere Weise (automatisch) eingetreten ist, hier durch das Erlöschen der Aufenthaltsgestattung des Antragstellers nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AsylG (so wohl OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, juris; Bünte/Knödler: Die Beschäftigungserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer als Nebenbestimmung zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung und Duldung, NVwZ 2010, 1328; a.A. VG Augsburg, Beschluss vom 5. November 2018 - Au 6 E 18.1681 -, juris; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 3. April 2020 - B 8 K 19.31218 - juris; Röder/Wittmann: Aktuelle Rechtsfragen der Ausbildungsduldung ZAR 2017, 345).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2003 - 8 ME 86/03

    Abschluss; Anwesenheit; Aufenthalt; Ausländer; Berufsausbildung; Duldung;

    Auszug aus VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob ein Anordnungsanspruch eine Ermessensreduzierung auf Null voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02. Juni 2003 - 8 ME 86/03 -, juris; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2017 - 2 M 595/17 -, juris) oder ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung schon dann gerechtfertigt ist, wenn das Ermessen zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 04. Januar 2017 - 11 S 2301/16 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2020 - 18 B 746/19

    Beschäftigungserlaubnis Duldung Duldungsbescheinigung Geltungsdauer einer

    Auszug aus VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Eintragungen in Duldungsbescheinigungen über die Zulässigkeit der Beschäftigung sind daher - auch mit Blick auf § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG - Nebenbestimmungen in einem weiteren Sinn (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 18 B 746/19 -, juris).
  • VG Augsburg, 05.11.2018 - Au 6 E 18.1681

    Wahlweise unzulässiger oder unbegründeter Eilantrag auf eine

    Auszug aus VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Offenbleiben kann, ob eine Erledigung der Beschäftigungserlaubnis gemäß § 61 AsylG auf andere Weise (automatisch) eingetreten ist, hier durch das Erlöschen der Aufenthaltsgestattung des Antragstellers nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AsylG (so wohl OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, juris; Bünte/Knödler: Die Beschäftigungserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer als Nebenbestimmung zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung und Duldung, NVwZ 2010, 1328; a.A. VG Augsburg, Beschluss vom 5. November 2018 - Au 6 E 18.1681 -, juris; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 3. April 2020 - B 8 K 19.31218 - juris; Röder/Wittmann: Aktuelle Rechtsfragen der Ausbildungsduldung ZAR 2017, 345).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2017 - 2 M 595/17

    Erteilung einer Duldung nach § 60 a Abs 2 S 4 AufenthG (juris: AufenthG 2004) an

    Auszug aus VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob ein Anordnungsanspruch eine Ermessensreduzierung auf Null voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02. Juni 2003 - 8 ME 86/03 -, juris; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2017 - 2 M 595/17 -, juris) oder ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung schon dann gerechtfertigt ist, wenn das Ermessen zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 04. Januar 2017 - 11 S 2301/16 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 7 B 11079/17

    Abschiebung nach Armenien trotz Ausbildung rechtmäßig

    Auszug aus VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Offenbleiben kann, ob eine Erledigung der Beschäftigungserlaubnis gemäß § 61 AsylG auf andere Weise (automatisch) eingetreten ist, hier durch das Erlöschen der Aufenthaltsgestattung des Antragstellers nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AsylG (so wohl OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, juris; Bünte/Knödler: Die Beschäftigungserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer als Nebenbestimmung zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung und Duldung, NVwZ 2010, 1328; a.A. VG Augsburg, Beschluss vom 5. November 2018 - Au 6 E 18.1681 -, juris; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 3. April 2020 - B 8 K 19.31218 - juris; Röder/Wittmann: Aktuelle Rechtsfragen der Ausbildungsduldung ZAR 2017, 345).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob ein Anordnungsanspruch eine Ermessensreduzierung auf Null voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02. Juni 2003 - 8 ME 86/03 -, juris; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2017 - 2 M 595/17 -, juris) oder ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung schon dann gerechtfertigt ist, wenn das Ermessen zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 04. Januar 2017 - 11 S 2301/16 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung;

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 4. Juni 2021 - 1 B 173/21 HAL - geändert.

    Mit Beschluss vom 4. Juni 2021 - 1 B 173/21 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dem Antragsteller stehe kein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zu.

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