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   VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22   

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VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22 (https://dejure.org/2022,10173)
VG Halle, Entscheidung vom 08.02.2022 - 4 A 46/22 (https://dejure.org/2022,10173)
VG Halle, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - 4 A 46/22 (https://dejure.org/2022,10173)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Richtlinien und Erlasse, mit denen freiwillige staatliche Leistungen nach billigem Ermessen gewährt werden, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. März 2018 - 10 C 1.17 - juris, m. w. N.) keine Rechtsnormen, weil sie keinen Rechtssatzcharakter haben.

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 10 C 1.17 - juris).

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen dem Normgeber in sehr weitem Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 10 C 1.17 - juris, m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11

    Rücknahme eines wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Das Gleichbehandlungsgebot kann insofern auch zu Lasten von Subventionsbewerbern Bedeutung gewinnen: Wenn eine Behörde in Anwendung der einschlägigen Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig die Gewährung einer Zuwendung versagt, so verletzt sie das Gleichbehandlungsverbot in seiner objektiv-rechtlichen Funktion, wenn sie sich im Einzelfall über diese Praxis hinwegsetzt und trotz Fehlens der ansonsten geforderten Voraussetzungen die Leistung (rechtswidrig) gewährt (OVG LSA, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - juris).

    Die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auf die der Beklagte maßgeblich abstellt, zwingen bei Vorliegen von Rücknahmegründen im Regelfall zur Rücknahme einer Subvention, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (vgl. z. B. OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 - Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - jeweils in juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 A 1751/12

    Teilwiderruf eines Zuwendungsbescheids bzgl. Nebenbestimmungen i.R.e. Vergabe des

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Vor diesem Hintergrund ist der Empfänger der Billigkeitsleistung dazu verpflichtet, den Bewilligungsbescheid zu überprüfen und sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen bei der zuständigen Stelle Gewissheit zu verschaffen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 A 1751/12 -, juris).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Fehlt es an derartigen Umständen, so bedarf es grundsätzlich keiner Ermessenserwägungen (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22.02 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 L 216/18

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen arglistiger Täuschung über die Höhe

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Ob das Verwaltungshandeln mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist, beurteilt sich dann nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 20. August 2019 - 3 L 216/18 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 293/05

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auf die der Beklagte maßgeblich abstellt, zwingen bei Vorliegen von Rücknahmegründen im Regelfall zur Rücknahme einer Subvention, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (vgl. z. B. OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 - Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - jeweils in juris).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 9 BV 10.809

    Verwaltungsverfahrensrecht; Lebensmittelrecht; amtliche Fleischuntersuchung;

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Da sich die grobe Fahrlässigkeit auf ein individuelles Verhalten bezieht und damit einen subjektiven Vorwurf enthält, muss stets unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände sowie der individuellen Kenntnisse und Erfahrungen des Handelnden beurteilt werden, ob und in welchem Umfang sein Verhalten grob fahrlässig war (BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - 9 BV 10.809 -, juris).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Maßgeblich ist dabei, dass sich die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Begünstigten nur auf die tatsächlichen Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit des Bescheides, nicht auch auf die Rechtswidrigkeit selbst beziehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November1997 - 3 C 33.96 - juris).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Ob das Verwaltungshandeln mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist, beurteilt sich dann nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 20. August 2019 - 3 L 216/18 - juris).
  • BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 24.85

    Kirchenrecht - Subventionen - Unternehmen von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
    Diese Grundsätze gelten auch für den Richtliniengeber (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 24.85 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1996 - 25 A 1950/96

    Zuwendungsbescheid; Stiftung ; Wohlfahrtspflege; Vergaberichtlinien;

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

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