Rechtsprechung
VG Halle, 08.07.2022 - 4 B 223/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,24739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Halle, 08.07.2022 - 4 B 223/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2022 - 2 M 79/22
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2022 - 2 M 79/22
Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 8. Juli 2022 - 4 B 223/22 HAL - wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 8. Juli 2022 - 4 B 223/22 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, die Voraussetzungen eines Beweissicherungsverfahrens nach § 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs. 1 ZPO lägen nicht vor, da der Antragsgegner der Beweiserhebung nicht zugestimmt habe und auch nicht zu besorgen sei, dass das Beweismittel (einzuholendes Sachverständigengutachten) verloren gehe oder seine Benutzung erschwert werde.